Leserbrief

Oberems: Steht die Ansiedlung von Wohnhäusern im Fokus?

Unser Leser Heinz Dieter Conrady „befürchtet“ eine Entwicklung in Oberems – ähnlich der des Gewerbegebietes in Schloßborn:

Wenn eine Gemeinde ein Gewerbegebiet plant, müsste diese zunächst einmal wissen, was ein Gewerbegebiet überhaupt ist. Dass dieses anscheinend nicht der Fall ist, beweist das so genannte Gewerbegebiet in Schloßborn – ich glaube nicht, dass die Entwicklung in Oberems anders verlaufen soll.

Die Hauptsache für die Gemeinde wird wohl die Ansiedlung von Wohnhäusern sein und bleiben. Grenzen hierfür scheint es nicht mehr zu geben.

Man wird vermutlich Kleingewerbe dort ansiedeln und zum Schein zu „Betrieben“ aufbauschen, welche normalerweise in allgemeinen Wohngebieten und Mischgebieten zu Hause sind.

Normalerweise ist eine Ansiedlung von Wohnnutzung in der Nähe von Bundesstraßen oder auch Autobahnen aus gutem Grund nicht so ohne Weiteres möglich. So sagt man einfach, man würde ein Gewerbegebiet entwickeln. Bis jemand merkt, was wirklich passiert, stehen die Wohnhäuser.

Die Gemeinde berücksichtigt für die Durchsetzung „ihrer“ Ziele weder die Interessen „wirklicher“ Betriebe noch die der Sportplätze, oder, wie in Oberems, das Vorhandensein einer bestehenden Bundesstraße.

Im Übrigen ist in Gewerbegebieten der Bau von Betriebswohnungen nur aus gutem, betrieblichen Grund, nur ausnahmsweise und wenn, gegenüber der gewerblichen Nutzung, nur untergeordnet möglich.

Grundsätzlich ist Wohnnutzung mit einem Gewerbegebiet nicht kompatibel, ebenso wenig Wohngebiete bei direkter Ansiedlung an Bundesstraßen. Wohngebiete benötigen eine gewisse räumliche Trennung von Lärmquellen und Gewerbegebieten (sowie Sportplätzen) – außer scheinbar in Glashütten und seinen Ortsteilen.



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