Junger Äthiopier unter TBC-Verdacht

Die groß aufgemachte Meldung einer überörtlichen Zeitung über den TBC-Fall in einer Asylunterkunft hat natürlich in Ruppertshain hohe Wellen geschlagen, zumal man sich nur zu gut der Zeiten erinnert, da der Zauberberg noch die „Hustenburg“ war. Also die TBC-Heilanstalt.

Ins Blickfeld der Gesundheitsbehörden ist ein 19-jähriger Asylant gekommen.

Und dazu erreicht uns die Information aus dem Landratsamt: „Es geht um einen Tbc-Verdachtsfall. Der Mann ist in einem Krankenhaus, Laboruntersuchungen liegen noch nicht vor, sodass nicht klar ist, ob es wirklich TBC ist.

Es geht um einen 19-jährigen Äthiopier, der aus einem der beiden Häuser in der Robert-Koch-Straße in der Nacht zum Freitag ins Krankenhaus kam.

Vorübergehend war erwogen worden, dass die Bewohner das Haus wegen Ansteckungsgefahr nicht verlassen dürfen; das erwies sich aber bei näherer Prüfung als medizinisch nicht sinnvoll.

Ebenso wenig wäre es aus medizinischer Sicht sinnvoll, zum jetzigen Zeitpunkt weitere Maßnahmen (zum Beispiel die Untersuchung von Kontaktpersonen) zu veranlassen.

Die Inkubationszeit von Tuberkulose beträgt bis zu acht Wochen. Sollten erste Laboruntersuchungen des Patienten kein TBC bestätigen, wird es in einigen Tagen zur Sicherheit weitere Untersuchungen geben.

Im Übrigen ist Tbc zwar gefährlich – aber nicht so gefährlich, wie in der Öffentlichkeit oft angenommen wird. Kontaktpersonen müssen nach Angaben des Robert-Koch-Instituts acht Stunden am Tag mit dem Betroffenen verbringen, um ein hohes Ansteckungsrisiko zu haben. Außerdem ist die Krankheit mit Medikamenten gut behandelbar. Und nicht jede TBC birgt ein hohes Ansteckungsrisiko.

Der ganze Fall wird von unserem Gesundheitsamt professionell betreut – ein Grund zur Sorge besteht nicht, es geht ja auch erst nur um den Verdacht.

Von den länger andauernden Beschwerden, die im Kreisblatt bei dem Flüchtling beschrieben wurden, ist uns nichts bekannt.

Unser Gesundheitsamt erfuhr von dem Fall erst durch die Meldung aus dem Krankenhaus in der Nacht zum Freitag. Insofern hätten auch vorher von uns aus keine Maßnahmen ergriffen werden können.“

So weit die offizielle Verlautbarung aus dem Landratsamt. Sollten sich Veränderungen ergeben werden wir darüber berichten.



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