Fischereiprüfung im Juni und November

Die Staatlichen Fischerprüfungen finden in diesem Jahr am 26. Juni (Freitag) und 6. November Freitag statt.

Der Antrag auf Zulassung zur staatlichen Fischerprüfung muss bis spätestens vier Wochen vor dem jeweiligen Prüfungstermin beim Kreisausschuss des Main-Taunus-Kreises eingereicht werden. Der Antrag für den Prüfungstermin am 26. Juni ist spätestens bis zum 29. Mai und der Antrag zum Prüfungstermin am 6. November 2020 spätestens bis 9. Oktober einzureichen. Die Prüfungsgebühr beträgt 40 Euro. Neben anderen Dokumenten ist ein Führungszeugnis, nicht älter als sechs Monate. Die Dauer der staatlichen Fischerprüfung beträgt drei Stunden.

Es sind anhand eines Fragebogens 60 Fragen aus den nachstehenden fünf Prüfungsgebieten zu beantworten.

Allgemeine Fischkunde, Spezielle Fischkunde, Gewässerkunde, Gerätekunde und . Gesetzeskunde.

Die Staatliche Fischerprüfung gilt als bestanden, wenn mindestens 45 Fragen richtig beantwortet worden sind, wobei mindestens neun Fragen in jedem Prüfungsgebiet richtig sein müssen.



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