Lachgas-Konsum unter Jugendlichen: zwei Anträge, ein Ziel – CDU/SPD und ukw fordern Maßnahmen zum Schutz

Kelkheim (kez/ju) – In der kommenden Sitzung der Kelkheimer Stadtverordnetenversammlung stehen gleich zwei Anträge auf der Tagesordnung, die sich mit einem zunehmend besorgniserregenden Phänomen befassen: dem Konsum von Lachgas (Distickstoffmonoxid) durch Jugendliche. Sowohl die Fraktionen von CDU und SPD als auch die ukw-Fraktion fordern kommunale Maßnahmen zum Schutz von Minderjährigen – verfolgen dabei aber unterschiedliche Ansätze.

Antrag von CDU und SPD: Klare gesetzliche Regelung

Die Fraktionen der CDU und SPD beantragen die Erstellung einer Gefahrenabwehrverordnung, die sich am Vorbild der Städte Frankfurt und Hattersheim orientiert. Konkret soll damit:

Ziel ist es, die rechtlichen Rahmenbedingungen klar zu definieren und einen verbindlichen rechtlichen Schutz für Kinder und Jugendliche zu schaffen. Die Begründung ist eindeutig: Der Konsum von Lachgas ist weder harmlos noch „nur ein Partyspaß“. Die gesundheitlichen Gefahren reichen von Sauerstoffmangel und Nervenschäden bis hin zu Herz-Kreislauf-Störungen und psychischen Problemen. Auch die zunehmende Vermüllung durch weggeworfene Kapseln wird thematisiert.

Antrag der ukw-Fraktion: Prüfung und Prävention

Die ukw-Fraktion geht einen etwas anderen Weg. Auch sie fordert, dass der Magistrat prüft, ob und wie der Verkauf und die Weitergabe von Lachgas an Minderjährige durch eine kommunale Verordnung eingeschränkt werden kann. Zusätzlich legt die ukw aber besonderen Wert auf Aufklärung und Prävention. Deshalb schlägt sie eine zielgerichtete Informationskampagne vor – über Amtsblatt, Social Media und weitere Kanäle. Junge Menschen sollen über die Risiken des Lachgaskonsums informiert und präventiv sensibilisiert werden.

Die ukw sieht den kurzfristigen Handlungsbedarf auf kommunaler Ebene ebenfalls als dringend an, betont aber, dass eine bloße Verbotsregelung ohne flankierende Aufklärung möglicherweise nicht die gewünschte Wirkung entfalten könnte. Auch verweist die Fraktion darauf, dass eine bundesrechtliche Regelung zwar angekündigt sei, aber auf sich warten lasse.

Gemeinsamkeiten und Unterschiede

Beide Anträge haben ein gemeinsames Ziel: den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Lachgaskonsums. Sie erkennen gleichermaßen die zunehmende Verbreitung und die ernsten gesundheitlichen Risiken der Substanz an und sehen die Stadt Kelkheim in der Verantwortung, noch vor einer bundesweiten Regelung aktiv zu werden.

Die Unterschiede liegen im Schwerpunkt

CDU und SPD setzen auf eine sofortige und klare gesetzliche Regelung zur Gefahrenabwehr – mit dem Fokus auf Sanktionierung und Verbot.

Die UKW-Fraktion kombiniert den Vorschlag eines Verkaufsverbots mit Aufklärung und präventiver Öffentlichkeitsarbeit, um vor allem das Bewusstsein bei jungen Menschen zu schärfen.

Breite politische Unterstützung für Jugendschutz

Beide Initiativen zeigen, dass das Thema über Parteigrenzen hinweg ernst genommen wird. Ob über eine direkte Gefahrenabwehrverordnung oder über einen Mix aus Verbot und Prävention – der politische Wille, Jugendliche vor dem Missbrauch von Lachgas zu schützen, ist deutlich erkennbar. Nun bleibt es abzuwarten, wie die Stadtverordnetenversammlung mit diesen Anträgen umgehen wird – und ob möglicherweise ein gemeinsamer Weg gefunden wird, um Schutz und Aufklärung effektiv zu verbinden.



X