Den „Schleichweg“ durchbrechen

Im neuen Amtsblatt werden von der Stadtverwaltung Gründe für ein Abbiegeverbot aus der Parkstraße – sowohl von oben als auch von unten – angeführt.

Hier eine der Begründungen: „Hauptziel der Maßnahme ist es, den ‚Schleichweg‘ durch die Wohngebiete von Fischbacher Straße (L 3016) über Altkönigstraße, Parkstraße, Münsterer Straße und Johann-Strauß-Straße Richtung Dieselstraße und weiter über die L 3016 Richtung A 66 zu durchbrechen. Dieser weiträumige Durchgangsverkehr soll möglichst über Gagernring oder Frankenallee aus der Kernstadt herausfahren.“

Das diene bei weitem nicht nur den Anwohnern der Münsterer Straße, sondern alle Wohnstraßen entlang des hier so benannten „Schleichweges“. Der Verkehrsversuch solle zeigen, ob die gewünschten Wirkungen erzielt werden oder ob dadurch unerwünschte Durchgangsverkehre in anderen Wohnstraßen zu beobachten sind. Nach einer angemessenen Zeit werde die Erfahrungen des Verkehrsversuchs ausgewertet und es werde dann entschieden, ob die neue Regelung beibehalten wird.



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