„Auflagen und Empfehlungen sind wichtige Leitplanken“: Regierungspräsidium genehmigt Kreishaushalt

Hochtaunuskreis (red) – Endlich geschafft: Das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt hat den Haushalt des Hochtaunuskreises für das Jahr 2015 genehmigt. „Ich bedanke mich für sehr konstruktive Gespräche mit der Aufsichtsbehörde und neben der Genehmigung für zahlreiche wichtige Hinweise“, erklärte Landrat Ulrich Krebs heute in einer Pressemitteilung, nachdem er am Dienstag den Kreisausschuss umfassend über die Haushaltsgenehmigung informiert hatte.

Mit der Genehmigung des Etats habe der RP die bisherigen Erfolge des Kreises beim Abbau des Haushaltsdefizites gewürdigt. Die Herausforderung, 2017 einen ausgeglichenen Haushalt zu schaffen, ist nach den Worten des Landrates weiterhin beachtlich.

„Auch der Hochtaunuskreis leidet unter der Unterfinanzierung der hessischen Kommunalhaushalte, und deshalb bleibt es angesichts der unverändert schwierigen Haushaltslage weiterhin die wichtigste Herausforderung, strikte Ausgabendisziplin und die Finanzierung zentraler Projekte der Für- und Vorsorge in Einklang zu bringen“, hob Landrat Krebs hervor. Dringende Unterstützung durch Bund und Land mahnte er mit Blick auf die nach wie vor steigenden Zahlen der Asylbewerber und der damit verbundenen Kosten an: „Kreise und Kommunen brauchen dringend Unterstützung – vor allem müssen die Verfahren endlich so verkürzt werden, dass wir uns auf die Asylbewerber konzentrieren können, die wirklich verfolgt sind und unsere Hilfe dringend benötigen.“

Auch in diesem Jahr sei die Genehmigung mit Auflagen verbunden, so dass der Kreisausschuss beschlossen habe, bei Stellenbesetzungen eine Wiederbesetzungsfrist von zwölf Monaten vorzusehen und unabweisbare Mehrbedarfe zunächst durch interne Maßnahmen auszugleichen.

Nach den Vorgaben des Regierungspräsidiums ist das Haushaltssicherungskonzept der jährlichen Entwicklung anzupassen und auch sämtliche Beteiligungen des Kreises in die Konsolidierung einzubeziehen, damit alle Anstrengungen unternommen werden, die Verlustzuweisungen so gering wie möglich zu halten. Landrat Ulrich Krebs verwies in diesem Zusammenhang auf die vom Kreisausschuss verfügte Haushaltssperre in Höhe von 25 Prozent auf alle Aufwendungen, die keine Pflichtleistungen im engeren Sinne seien. Hiervon sind insbesondere die freiwilligen Leistungen sowie die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen betroffen, soweit sie nicht zweckgebunden refinanziert sind. Über eine Aufhebung entscheide der Landrat, der dem Kreisausschuss regelmäßig Bericht erstatte.

Kritisch hat sich der RP in seiner Genehmigung mit den Personalkosten des Kreises, den Aufwendungen für die Schulbauinitiative Zukunft sowie den Zuschüssen für die Hochtaunuskliniken und den Zweckverband Verkehrsverband Hochtaunus auseinandergesetzt und die Erwartung geäußert, dass die eingeleitete Konsolidierung konsequenter umgesetzt werden müsse, um das vorgeschriebene Ziel des jahresbezogenen Haushaltsausgleichs im Jahr 2017 zu erreichen. „Die Hinweise und Vorgaben des Regierungspräsidiums sind für uns natürlich äußerst wichtige Leitplanken, die zeigen, dass – wie in anderen Kreisen auch – im Hochtaunuskreis die Konsolidierung der Finanzen weiter das Thema Nummer eins sein muss. Einschnitte zur Erreichung der vorgegebenen Ziele sind leider unausweichlich“, stellte der Landrat fest.

Mit Blick auf die kritischen Anmerkungen des Regierungspräsidiums zum Schulbauprogramm und den Hochtaunuskliniken hob Ulrich Krebs hervor, die Investitionen in die Schulen und die Neubauten der Kliniken seien „Einmalprojekte“, es seien zudem die zentralen Maßnahmen des Kreises zur Zukunftssicherung und zur Vor- und Fürsorge in den wichtigen Bereichen Bildung und Gesundheit. „Wir wissen, dass beides unseren Haushalt belastet – aber wir wissen auch, wie wichtig diese Investitionen für die Zukunft der Bürgerinnen und Bürger unseres Kreises sind und dass wir die damit verbundenen Lasten gemeinsam tragen müssen“, hob der Landrat in seiner Erklärung hervor. Bei den Kliniken beispielsweise sei es erfreulicherweise Konsens der Kommunalpolitiker im Kreis, eine gute, zukunftsfähige medizinische Versorgung für alle Kreisteile vorzuhalten.

Erläuternd äußerte sich Ulrich Krebs zur Anmerkung des RP in seinem Genehmigungsbescheid, dass die Personalkosten der Kliniken in 2014 gegenüber der ursprünglichen Planung aus 2011 um 19,9 Prozent gestiegen seien. „Wir haben in den vergangenen Jahren vor dem Hintergrund unserer erfreulichen Leistungssteigerung zusätzlich Ärzte und Pflegekräfte eingestellt. Vor allem aber gab es überplanmäßige Tarifsteigerungen, und es mussten Rückstellungen für Urlaub und Überstunden gebildet werden, da wegen des Umzugs der Kliniken eine Urlaubssperre von sechs Monaten verfügt werden musste“, erläuterte der Landrat und fügte hinzu: „Diese Punkte haben wir intensiv mit dem RP besprochen und sollten bekannt sein, ebenso wie auch die Tatsache, dass diese Belastungen in erster Linie mit der Sondersituation von zwei parallel vorangetriebenen Neubauprojekten zu tun haben, wir also 2014 eine Sondersituation hatten.“

Krebs hob hervor, dass der Aufsichtsrat die Entwicklung sehr gewissenhaft und verantwortungsbewusst begleite. Als „wichtigen Hinweis“ bewertete der Hochtaunus-Landrat, dass der RP ausdrücklich Bezug auf den Prüfungsbericht des Hessischen Rechnungshofes zu den Kliniken nehme. „Dieses klare Signal bestätigt den Kurs von Landrat und Klinikgeschäftsführung, die Gespräche über eine wie auch immer geartete Zusammenarbeit mit anderen Krankenhausbetreibern in der Umgebung zu intensivieren. Genau das werden wir tun“, kündigte Ulrich Krebs an.

Mit Blick auf den Zuschuss für den Verkehrsverband mahnt das Regierungspräsidium eine Ertragssteigerung an, indem die Verbandsumlage in den Jahren 2016 und 2018 steigen solle.



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