Bildungs- und Teilhabepaket ermöglicht unbürokratische Hilfe

Hochtaunuskreis (kw) – Das Kommunale Jobcenter Hochtaunus (KJC) informiert Familien, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch erhalten, welche Kinderwünsche über das Bildungs- und Teilhabepaket erfüllt werden können. „Leider haben Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien häufig keine Möglichkeit, ohne finanzielle Hilfe an einer Klassenfahrt, an Freizeitangeboten oder Vereinsaktivitäten teilzunehmen“, erklärt Kreisbeigeordnete Katrin Hechler.

Das Bildungs- und Teilhabepaket bietet seit dem Jahr 2011 die Möglichkeit, Familien und Kindern individuell und bedarfsgerecht zusätzlich zu den laufenden Sozialleistungen zu helfen. Jährlich betrachtet werden aus dem Bildungs- und Teilhabepaket im Kreis rund 3.105 Zuschüsse zum Schulbedarf gewährt, rund 912 Klassenfahrten unterstützt und 614 Kinder erhalten eine Förderung für Vereinsbeiträge. Oftmals fehlt den Familien das nötige Geld für die erforderliche Ausstattung im Schulbedarf, die Mittagsverpflegung oder für die Finanzierung von Nachhilfeunterricht. Zudem können persönliche Interessen und Begabungen der Kinder oft nicht angemessen gefördert werden, etwa durch Sportangebote oder Musikunterricht, weil das Geld der Familie solche Ausgaben einfach nicht zulässt. „Wegen fehlenden Geldes darf kein Kind gesellschaftlich ausgeschlossen werden. Alle Kinder, unabhängig vom Einkommen der Familie, haben einen Anspruch darauf, am Leben der Gemeinschaft teilzunehmen“, so Katrin Hechler.

Mit einem entsprechenden Antrag können zusätzliche Leistungen zum Beispiel für Klassenfahrten, Schulbedarf, Nachhilfe zur Lernförderung und Vereinsbeiträge beantragt werden. Leistungen aus dem Bildungspaket können Familien beantragen, die Sozialleistungen nach dem Sozialgesetzbüchern II oder XII, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten.

Weitere Informationen und Antragsvordrucke, für die SGB II Empfänger, sind beim Kommunalen Jobcenter Hochtaunus telefonisch unter (06172) 999-8889 zu erfragen oder auf der Internetseite unter www.hochtaunuskreis.de zu finden.

Ansprechpartner sind Gregor Urbainczyk (06172/999-8073), Klaus Scheffel (06172/999-8074 und Joachim Wehner (06172/999-8070). Für alle anderen Hilfebedürftigen ist der Fachbereich BAföG, Wohngeld und Unterhalt zuständig und telefonisch unter (06172) /999-5661 oder (06172) 999-5662 erreichbar.



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