Feuerwerke in Königstein – Des einen Freud ist des anderen Leid

Königstein (sk) – Viele Brautpaare möchten ihre Hochzeit in ein unvergessliches, romantisches Erlebnis verzaubern. Dafür nutzen sie die Himmelsmagie und erfreuen sich gerne an einem prächtigen Hochzeitsfeuerwerk. Ein Highlight, das den frisch Vermählten und ihren Gästen noch lange in Erinnerung bleiben soll. Ebenso wünschen sich Jubilare, Geburtstagskinder oder Firmen ein krönendes Feuerwerk als Höhepunkt ihres aufwendig geplanten Festes. Das ist aus der Sicht der Feiernden und Heiratenden durchaus nachvollziehbar.

Aber was ist mit den Anwohnern, die unvermittelt aus dem Schlaf gerissen werden oder deren Kinder plötzlich senkrecht im Bett sitzen und herzzerreißend weinen? Was ist mit ihren Haustieren, die Alarm schlagen und sich über Stunden nicht mehr beruhigen? Und wer garantiert bei extremer Trockenheit die Sicherheit? Besteht nicht eine Waldbrandgefahr? Und warum dürfen Luxus-Hotels bei akuter Brandgefahr Feuerwerke zünden, während Stadtfeste wie beispielsweise das Burgfest geplante Feuerwerke absagen?

Diese und ähnliche Fragen diskutierten Bürgermeister Leonhard Helm, Stadtrat Jörg Pöschl und der für den Fachbereich Ordnungsamt zuständige Leiter Patrick Billert mit Steffen Eisermann, dem operativ leitenden Direktor der beiden Königsteiner Hotels Villa Rothschild Kempinski und Falkenstein Grand Kempinski sowie mit Lars Leyendecker, dem Vertreter aller Hotels der Broermann Health & Heritage Hotels GmbH. An der Diskussion ebenfalls beteiligt war die Firma AW Pyrotechnik GmbH aus Weinheim, vertreten durch die Pyrotechnikern Martina Seifert und Diplom-Kaufmann Andreas Wollenschläger.

Transparenz und sachliche Info

Besorgte Anfragen und teils massive Beschwerden von Königsteiner Bürgern, die in den sozialen Netzwerken nicht immer sachlich diskutiert wurden, waren Anlass für diese Gesprächsrunde. Viele Königsteiner vertreten die Meinung, dass es mittlerweile auf jeder privaten Feier ein Feuerwerk gebe, was die Grenze des Zumutbaren deutlich überschreite. Es habe sich allerdings gezeigt, dass die Diskussion auf mangelhaftem Faktenwissen beruhe, schlussfolgerte Stadtrat Jörg Pöschl. Deshalb sei Aufklärung das probate Mittel, um die Gemüter zu beruhigen und die Diskussion zu versachlichen, so Bürgermeister Helm.

Keine Genehmigungspflicht

Das Sprengstoffgesetz (SprengG) regelt laut Helm unter anderem, wer überhaupt Feuerwerke veranstalten darf. Auf Nachweis einer besonderen Fachkunde und der zweifelsfreien Befähigung zum Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen erhalten pyrotechnische Unternehmen in der Regel die Erlaubnis zur Durchführung pyrotechnischer Veranstaltungen. Sie dürfen dann ohne besondere Genehmigung der Stadt Feuerwerke abbrennen. Lediglich anzeigen müssen sie ein Feuerwerk beim Ordnungsamt. Das passiert in Königstein in aller Regel 14 Tage vor dem geplanten Event, sodass noch rechtzeitig eine Pressemitteilung über Ort, Uhrzeit und Anlass des Feuerwerks veröffentlicht werden kann. Die Anzeige eines Feuerwerks beim Ordnungsamt hat allerdings nur informativen Charakter und löst keine Genehmigungspflicht der Stadt aus. Jörg Pöschl stellte klar: „Die Stadt ist nicht Genehmigungsbehörde.“ Und Bürgermeister Helm ergänzte, dass die Stadt über keine rechtliche Handhabe verfüge, um angezeigte Feuerwerke zu verbieten. Ausnahmen gebe es nur bei Feuerwerken von Privatpersonen, die aber regelmäßig abgelehnt würden.

Berücksichtigung Bürgerbelange

„Dennoch möchten wir natürlich das durch die Feuerwerke willkürlich geschaffene Risiko und die davon ausgehende Lärmbelästigung so gering wie möglich halten“, führte der Bürgermeister aus. Dazu gebe es eine Selbstbeschränkung aller Veranstaltungsorte in Königstein auf maximal 20 Feuerwerke pro Jahr. In der Villa Borgnis wie auch im KTC fänden keine Feuerwerke mehr statt. Lars Leyendecker informierte: „Bis dato gab es in der Villa Rothschild und im Falkenstein Grand Kempinski insgesamt 16 Feuerwerke. Davon waren zwei Groß-Feuerwerke, sieben Nahbereichsfeuerwerke und sechs Illuminationen. Die Verträge mit der Firma AW Pyrotechnik kommen übrigens nicht mit den Hotels zustande, sondern ausschließlich zwischen dem Pyrotechnik-Unternehmen und den jeweiligen Gästen.“

Eine weitere Illumination ist noch am 8. September im Falkenstein Grand geplant. Damit wären insgesamt 17 Feuerwerksveranstaltungen in der Villa Rothschild und im Falkenstein Grand für 2018 zu verzeichnen. Steffen Eisermann belegte damit, dass bei Weitem nicht bei jeder der 80 bis 100 veranstalteten Hochzeiten in den beiden Hotels ein Feuerwerk abgebrannt werde.

Warum die Bürger in Königstein trotzdem die Wahrnehmung haben, dass die Hotels zu viele Feuerwerke durchführten, erklärte Andreas Wollenschläger von der AW Pyrotechnik GmbH: „Das liegt daran, dass im Jahr 2018 alle Feuerwerke geballt innerhalb eines sehr kurzen Zeitraums von ungefähr zehn Wochen stattfanden.“

Grund dafür seien zum einen die Wetterverhältnisse, die bis Mitte April noch Schnee gebracht hätten, und zum anderen die Fußball-Weltmeisterschaft, die in der ersten Junihälfte stattgefunden habe und fast nahtlos in die Sommerferien übergegangen sei. Daher habe sich das Zeitfenster, innerhalb dessen Brautpaare gerne heiraten wollten, auf die verbleibenden Wochen beschränkt.

Gefährlichkeit von Feuerwerken

Einzig das klassische Großfeuerwerk mit einer Hitzeentwicklung von bis zu 1.500 Grad Celsius habe ein hohes Gefährdungspotential und werde in der Regel nur auf Stadtfesten ausgeführt, ergänzten die Spezialisten. Wegen des hierbei zu beachtenden Funkenflugs sei bei hoher Waldbrandgefahr die Durchführung eines Großfeuerwerks ausgeschlossen. Kein nennenswertes bis gar kein Gefährdungspotential haben die Nahbereichs- beziehungsweise Klein-Feuerwerke sowie die Technischen Feuerwerke, die auch als Illumination bezeichnet werden.

Letztere verwendet AW Pyrotechnik beispielsweise in Innenräumen auf Theaterbühnen oder – selbst bei hoher Waldbrandgefahr – im Außenbereich für kleinere Feuerwerke zu privaten Anlässen. Die Effekthöhe und Effektgröße ist mit etwa 15 bis 18 Metern deutlich eingeschränkt. Und die Hitzeentwicklung liegt bei unbedenklichen 30 bis 40 Grad. Funkenflug gibt es praktisch nicht. Deshalb bestehe auch keine Brandgefahr. Wichtig für die Auftraggeber sei der professionelle Effekt und die Illusion eines richtigen Feuerwerks, ergänzte die Pyrotechnikerin Martina Seifert.

2018 habe es nur zwei Großfeuerwerke anlässlich des Gourmet-Gipfels am 17. Juni in der Villa Rothschild und aus Anlass der Jubiläumsfeier des Ferrari Clubs Deutschland im Falkenstein Grand am 8. Juni gegeben, erklärten die Vertreter der Hotels. Ansonsten habe man lediglich Nahbereichs- beziehungsweise Kleinfeuerwerke ohne nennenswertes Gefährdungspotential gezündet sowie Illuminationen durchgeführt, bei denen lediglich chemische Zusammensetzungen verpuffen, versicherten die professionellen Pyrotechniker.

Zeitliche Begrenzung

In der Winterzeit (Ende Oktober bis Ende März) muss ein Feuerwerk um 22 Uhr beendet sein, in der Sommerzeit (Ende März bis Ende Oktober) spätestens um 22.30 Uhr, mit Ausnahme der Monate Mai, Juni und Juli, in denen bis 23 Uhr geknallt werden darf. Für Silvester und Neujahr gibt es hingegen keine zeitlichen Begrenzungen. „Auf fünf bis sechs Minuten beschränken wir die Feuerwerke“, erläuterte Andreas Wollenschläger.

„Maximal eine bis zwei Minuten wird das Feuerwerk etwas lauter, ansonsten bewegen wir uns im normalen Bereich von 80 Dezibel, was einem vorbeifahrenden Sportwagen entspricht.“ Eine Verpflichtung der Stadt zur Überprüfung der Einhaltung dieser Verwaltungsvorschriften bestehe überdies nicht, informierte Patrick Billert vom Ordnungsamt.

Kommunikation

Wer Sorgen hinsichtlich der Lärmbelästigung, der Einhaltung der zeitlichen Vorgaben oder sonstige Fragen zu den Feuerwerken in den beiden Hotels habe, der könne jederzeit vorbeikommen und sich informieren, betonte Steffen Eisermann: „Unsere Türen sind offen.“

Lars Leyendecker ergänzte: „Wir schützen dieses Denkmal, weil es uns und unseren Mitarbeitern etwas bedeutet.“ Stadtrat Jörg Pöschl appellierte an die Königsteiner Bürger, nicht alles aus Katastrophensicht zu beurteilen, sondern zunächst auf sachliche Informationen zurückzugreifen.

Foto Friedel:



X