Königstein (el) – Am vergangenen Donnerstag trafen sich zwei Parteien vor dem Frankfurter Arbeitsgericht, deren Anliegen von Interesse für die Königsteiner Bürger ist. Am Ende der Verhandlung wurde die Klage der ehemaligen Kurbad-Geschäftsführerin Almut Boller gegen die städtische Kur GmbH abgewiesen.
Boller, die zum 28. Februar 2017 fristlos von ihrer Tätigkeit als Geschäftsführerin der Kur GmbH abberufen wurde, hatte vor Gericht auf Weiterbeschäftigung geklagt. Ihre Argumenation fußte darauf, dass sie als Angestellte nicht weisungsbefugt sei, während die Gegenseite argumentierte, dass sie als Geschäftsführerin keine Anweisungen entgegen -genommen habe.
Weshalb das Gesuch von Boller von der verhandelnden Richterin abgelehnt wurde, ist unklar und auch für die Klägerin noch nicht nachvollziehbar, da sie davon ausgeht, dass sie erst in circa vier Wochen die Urteilsbegründung erhalten wird.
Pikant ist das Verfahren auch deshalb, weil Bürgermeister Leonhard Helm als Vorsitzender des Aufsichtsrates der Kur GmbH eine zentrale Rolle spielt. Denn das Arbeitsverhältnis von Almut Boller, die mittlerweile hauptamtliche Geschäftsführerin des Hessischen Heilbäderverbandes in Wiesbaden ist, und Leonhard Helm war schon seit Längerem vor der Abberufung zerrüttet. Hinter den Kulissen hatte es Meinungsverschiedenheiten zwischen Boller und Helm gegeben, die dann zu ihrer sofortigen Abberufung geführt hatten.
Im Januar 2018 war bereits ein Gütetermin verschoben worden, da die Stadt argumentiert hatte, dass der neue Kurgeschäftsführer im Urlaub sei. Es gibt jedoch Stimmen, die hier einen Zusammenhang zwischen der Phase des Bürgermeisterwahlkampfes Ende Januar bis Mitte Februar, den Leonhard Helm für sich entscheiden konnte, konstruieren. Daher, so wird spekuliert, habe der Termin vor Gericht nicht früher stattgefunden.
Fest steht, dass die Abberufung rechtens war. Ob sie dagegen Berufung einlegen werde, stehe erst dann zur Debatte, wenn die Urteilsbegründung vorliege, so Boller. Unabhängig von der Lösung des Arbeitsverhältnis gilt es nun zu prüfen, inwiefern der Ex-Kurchefin eine Abfindung zusteht, die von der Kur GmbH jedoch abgelehnt wird. Die Richterin habe ihre Chancen darauf auch aufgrund des langjährigen Arbeitsverhältnisses bei der Kur GmbH als legitim eingestuft.
Nicht verhandelbar sei laut Boller die Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Bürgermeister Helm. Laut Boller sei bereits die vierte Beschwerde gegen ihren früheren Arbeitgeber beim Landrat in Bad Homburg eingereicht worden. Diese habe den Poststempel vom Dezember 2017 getragen. Erst in der Woche vom 12. Februar diesen Jahres sei ihr der Eingang bestätigt worden. Die Beschwerde, die Boller weiter verfolgen möchte, wenn nötig auch vor der nächsten Instanz, dem Regierungspräsidium in Darmstadt, stehe in direktem Zusammenhang mit den Umständen ihrer Abberufung und dem durch Helm angeordneten Polizeieinsatz.