Pfarrei Maria Himmelfahrt wählt neuen Pfarrgemeinderat (3. Teil)

Mit den Wahlen am kommenden Wochenende wird der Pfarrgemeinderat für eine Amtsperiode von vier Jahren gewählt. Vier Jahre gleichberechtigte Mitarbeit an einer lebendigen, zukunftsorientierten Kirche in unseren Gemeinden liegen vor uns. Jeder, der wählt, gestaltet ein Stück mit.

Die Gründungsvereinbarung der Pfarrei Maria Himmelfahrt im Taunus, gleichsam die Verfassung der neuen Pfarrei, wurde im Jahr 2013 von mehreren Projektgruppen erarbeitet, deren Mitglieder aus allen früheren Kirchengemeinden der damals neu entstehenden Pfarrei stammten. In dieser vom Bistum Limburg genehmigten Verfassung sind auch die Aufgaben und die Zusammensetzung des PGR geregelt. Der PGR fokussiert seine Tätigkeit auf die Erfüllung des Auftrages, „lebendige Kirche“ in der Gesamtpfarrei zu verwirklichen. Dabei kann er, in Kenntnis der jeweiligen örtlichen Gegebenheiten, auch die Errungenschaften und Perspektiven mit einbringen, die sich aus dem lebendigen kirchlichen Leben der insgesamt neun Kirchorte ergeben.

Der PGR besteht gemäß Gründungsvereinbarung aus 21 stimmberechtigten Mitgliedern. Das sind: 18 von den Pfarreimitgliedern gewählte Mitglieder, der Pfarrer, ein aus dem Pastoralteam gewählten Mitglied und der/die Jugendsprecher(in). Bei der Erarbeitung der Gründungsvereinbarung wurde großer Wert darauf gelegt, dass alle neun Kirchorte gleichberechtigt im PGR vertreten sind, nämlich mit jeweils 2 gewählten Personen.

Dem Pfarrgemeinderat gehören zusätzlich ohne Stimmrecht, jedoch mit Antrags- und Mitspracherecht an: Alle weiteren Mitglieder des Pastoralteams, Vorsitzende der Sach- und Ortsausschüsse, soweit sie nicht bereits PGR-Mitglieder sind, der/die stellvertretende Jugendsprecher(in) und Vertreter der sog. „Kirchorte neuen Typs“: Ursulinen-Kloster, St. Angela-Schule, Bischof-Neumann-Schule, Kirche in Not, Haus Raphael, Heilig-Geist-Schwestern OSS, Haus des Gebets. Diese Liste ist nicht abschließend und kann im Laufe des weiteren Wachstums der Pfarrei erweitert werden. Kirchorte neuen Typs sind Orte, in denen lebendiges Glaubensleben und auch Auseinandersetzung mit dem Glauben in herausgehobener Weise stattfindet. Mit solchen Orten will und muss die Pfarrei im Austausch stehen, um Entwicklungen und Bedürfnisse in ihren Grenzen wahrnehmen und aufnehmen zu können.

Das ist Teil des Programms, das sich die Pfarrei auf die Fahnen geschrieben hat: sich nicht begnügen mit der Rolle eines Horts für eine auf die demographisch bedingte Bedeutungslosigkeit zu schrumpfende Minderheit. Viel mehr: lebendiger Quell eines Glaubens, der vielen in der Gesellschaft über alle Altersgruppen und soziale Schattierungen hinweg etwas sagen und etwas geben kann, wenn sie bereit sind zuzuhören.

Die nun bevorstehende Wahl der stimmberechtigten Vertreter/innen aus den neun Kirchorten findet als Allgemeine Briefwahl statt. Aus den Kirchorten konnten insgesamt 25 Kandidaten gewonnen werden. Diese verteilen sich wie folgt: St. Marien Königstein 3, Christkönig Falkenstein 3, St. Michael Mammolshain 3, St. Johannes der Täufer Schneidhain 2, St. Peter und Paul Kronberg 3, St. Alban Schönberg 3, St. Vitus Oberhöchstadt 3, St. Philippus und Jakobus Schloßborn 3 und Heilig Geist Glashütten 2.

Aus den Kirchorten mit 3 Kandidaten können pro Kirchort 2, aus den Kirchorten mit 2 Kandidaten kann pro Kirchort ein Kandidat gewählt werden. Somit wird sich der zukünftige Pfarrgemeinderat auf der Grundlage der Kandidatenliste aus 16 allgemein gewählten Mitgliedern zusammensetzen – zwei weniger als bisher.

Wahlberechtigt sind alle gemäß der Wahlordnung PGR wahlberechtigten Mitglieder der Pfarrei Maria Himmelfahrt im Taunus, die am Wahltag mindestens seit vier Wochen in der Pfarrei wohnen und mindestens 16 Jahre alt sind. Schon bis zum 18. Oktober wurden die Wahlunterlagen an die Wahlberechtigten verteilt, zusammen mit der Wahlausgabe des Pfarrbriefs „Geistreich“, die auch auf der Website der Pfarrei unter www.mariahimmelfahrtimtaunus.de nachzulesen ist. Jeder Wähler kann wie beschrieben bis zu 16 Stimmen abgeben.

Es gibt zwei Arten, die Stimme schon vor der Öffnung der Wahllokale abzugeben: Entweder per Post an das Zentrale Pfarrbüro in Königstein oder durch Abgabe im jeweiligen örtlichen Pfarrbüro. Die per Post verschickten Wahlbriefe müssen bis Samstag, 07.11. um 14 Uhr im Briefkasten des Zentralen Pfarrbüros angekommen sein. Für die Wähler des eigenen Kirchorts werden die Briefkästen der Pfarrbüros jeweils zu Beginn der Öffnung der örtlichen Wahllokale nochmals geleert.

Die Adressen der Pfarrbüros:

Zentrales Pfarrbüro und Büro St. Marien: 61462 Königstein, Georg-Pingler-Str. 26

Büro St. Peter und Paul / St. Alban:

Kronberg, Katharinenstraße 5

Büro St. Philippus u. Jakobus / Hl. Geist:

Schloßborn, Pfarrgasse 1

Büro St. Vitus:

Oberhöchstadt, Am Kirchberg 2

Büro Christkönig:

Falkenstein, Am Steingarten 4

Büro St. Michael:

Mammolshain, Oberstr. 1 a

Büro St. Johannes d. Täufer:

Schneidhain, Waldhohlstr. 18

Am Wahlwochenende besteht jeweils für eine halbe Stunde vor und nach den jeweiligen Gottesdiensten die Möglichkeit der persönlichen Stimmabgabe im örtlichen Wahllokal des eigenen Kirchorts. Es ist jeweils ein spezieller Wahlraum eingerichtet. Wer nicht schon per Briefwahl gewählt hat und trotzdem seine Wahlunterlagen nicht mehr findet, kann unter Vorlage seines Personalausweises immer noch im Wahllokal wählen. Mit jeder Stimme wird unsere Kirche lebendiger.

Die Gottesdienstzeiten sind wie folgt:

Samstag 18 Uhr: Falkenstein, Schönberg und Glashütten

Sonntag 9:30 Uhr: Mammolshain, Oberhöchstadt und Schloßborn

Sonntag 11 Uhr: Königstein, Schneidhain und Kronberg

Sonntag 18:30 Uhr: Königstein

Die Adressen der Wahllokale:

Königstein: Kirchenladen, Kirchstraße 14

Falkenstein: Pfarrheim, Heinzmannstr. 1

Mammolshain: Pfarrbüro, Oberstraße 1

Schneidhain: Pfarrheim, Waldhohlstraße 18

Kronberg: Don-Bosco-Saal, Katharinenstraße 5

Schönberg: St. Alban-Kapelle, Friedrichstraße 55

Oberhöchstadt: Pfarrheim, Am Kirchberg 2

Schloßborn: Gemeindehaus, Pfarrgasse 2

Glashütten: Pfarrsaal, Schloßborner Weg 4

Das Wahlergebnis wird nach dem Sonntagsabendgottesdienst in Königstein im dortigen Pfarrheim verkündet. Dies geschieht im Rahmen einer Wahlfeier, zu der alle eingeladen sind, die bei der Vorbereitung und Durchführung der Wahl mitgeholfen haben.



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