Die Haltung eines Hundes bereitet große Freude und nicht ohne Grund gilt der Hund als der „treueste Freund des Menschen“. Der Spaß am geliebten Vierbeiner darf aber nicht zum Ärgernis oder gar zur Gefährdung der Allgemeinheit oder des Einzelnen führen.
Problematisch ist immer wieder der freie Auslauf von Hunden. Sicherlich müssen die Tiere auch ein Mindestmaß an freier Entfaltung und freiem Lauf erhalten. Seine Aufsichtspflicht darf der Hundehalter dabei aber nie außer Acht lassen.
Dort, wo es gemäß Gefahrenabwehrverordnung der Stadt oder Forstgesetz geboten ist, beispielsweise in den städtischen Grünanlagen und in allen Waldgebieten, sind die Hunde an die Leine zu nehmen. Aber auch in allen anderen Bereichen des Stadtgebietes einschließlich der Feldgemarkungen haben die Hundehalter ihre Tiere in der Weise zu beaufsichtigen, dass keine Gefahr von diesen ausgehen kann.
Schadensfälle, etwa durch Bissverletzungen an anderen Hunden oder sogar an Menschen, können zu empfindlichen Bußgeldern oder Strafen führen. In der Regel sind die Hunde dann als „gefährlich“ im Sinne der Hundeverordnung einzustufen, was den Entzug des Tieres zur Folge haben kann.
Jagen und Hetzen von Wild
Eine besonders schlimme Form der Aufsichtspflichtverletzung ist das wissentliche oder unwissentliche Dulden des Jagens und Hetzens wild lebender Tiere durch Hunde. Angefallene Rehe erleiden oftmals einen qualvollen Tod, der dann auch noch die gleiche Konsequenz für Jungtiere hat, wenn Muttertiere gerissen wurden.
Bei aller Liebe für den eigenen Hund sollten Halter immer bedenken, welche Risiken mit einer Aufsichtspflichtverletzung verbunden sind. Neben den gesetzlichen Ahndungen in Form von Bußgeldern bis hin zum Entzug des Hundes, können auch privatrechtliche Haftungsansprüche schwerwiegende finanzielle Auswirkungen haben.
Die Stadt weist nachdrücklich darauf hin, dass es ganzjährig untersagt ist, Hunde in Jagdbezirken unbeaufsichtigt laufen zu lassen. Weiterhin ist es Mensch und Hund untersagt, Wild zu beunruhigen, aufzusuchen, diesem nachzustellen oder ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen (§ 1 Bundesjagdgesetz, § 1 Tierschutzgesetz).
Die Stadtverwaltung bittet darum mitzuhelfen, Beeinträchtigungen und Gefahren durch Hunde für die Allgemeinheit und den Einzelnen zu vermeiden, indem Herrchen und Frauchen auch andere Hundehalter auf die genannten Regeln ansprechen. Damit schützen Sie nicht nur andere, sondern auch Ihren Hund und sich selbst vor gravierenden Konsequenzen und tragen zu einem besseren Miteinander von Mensch und Tier bei.
Hundehaufen entsorgen
Und dann ist da noch die Sache mit den unerfreulichen Häufchen. So können an sich tierliebe Menschen zu erklärten Hundegegnern werden, obwohl die Vierbeiner eigentlich gar nichts dafür können. Schuld sind allein jene Hundebesitzer, denen es egal ist, wo ihre Hunde Häufchen hinterlassen und die sich nicht verpflichtet fühlen, die Tretminen wieder zu entfernen.
Im Interesse eines guten Miteinanders und der gebotenen Rücksichtnahme bittet die Stadt deshalb, den Hunden nicht zu ermöglichen, ihr „Geschäft“ einfach überall verrichten zu lassen. Auch aus hygienischen Gründen sollten – vor allem mit Blick auf spielende Kinder – die Hinterlassenschaften der Hunde ordentlich beseitigt werden.
Wussten Sie, dass durch Hundekot Tuberkulose, Spul- und Bandwürmer, Salmonellose und andere Krankheitserreger auf Menschen übertragen werden können, dass der aggressive Urin der Hunde Rasen, Sträucher und sogar Bäume erheblich schädigen kann? Und nicht nur für Menschen ist der herumliegende Kot gefährlich – auch für andere Hunde. Eine der gefürchtetsten Hundekrankheiten ist Parvovirose, die ohne sofortige Behandlung oft tödlich endet, da es noch keine Medikamente dagegen gibt. Infizierte Hunde geben die Krankheitserreger über den Kot ab. Gerade neugierige Welpen, die an allem herumschnüffeln, infizieren sich dabei.
Dog-Stationen
Ein Hund ist sehr lernfähig. Mit etwas Training macht er seinen „Haufen“ und seine „Pfütze“ da, wo der Hundehalter es will. Sollte es aber doch einmal an einem ungeeigneten Platz passieren, ist das Malheur mit einem Plastikbeutel aus einer der „Dog-Stationen“ schnell beseitigt. Diese Stationen, an denen kostenlos Tütchen entnommen und dort auch wieder entsorgt werden können, gibt es an folgenden Standorten:
Kernstadt
Hubert-Faßbender-Anlage
Konrad-Adenauer-Anlage
Altkönigstraße
Kurpark
Eingang Woogtal (1. neben St.-Josef-Krankenhaus, 2. Aus Ölmühlweg)
Forellenweg (Brücke)
Goethestraße
Falkenstein:
Am Bergschlag/Friedhof Falkenstein
Alt Falkenstein (Mühlsteinbrunnen)
Schneidhain:
Wiesbadener Straße (Abzweig zur Roten Mühle)
Wiesengrundstraße
Am Zankwald/Friedhof Schneidhain
Kohlweg (Richtung Feld)
An den Eichen/Bangertweg
Am Hohlberg/Rossertstraße
Mammolshain
Schwalbacher Straße (Richtung Feld)
Hardtgrundweg/Friedhof Mammolshain
Immer wieder müssen gegen Hundebesitzer Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet werden, weil deren Hunde Straßen, Gehwege oder Spielplätze verunreinigen. Im eigenen Interesse sollten sie sich deshalb die Ratschläge zu Herzen nehmen. Sie ersparen sich nicht nur unnötigen Ärger, sondern auch ein Verwarnungs- bzw. Bußgeld.
Denn eine nicht ordnungsgemäße Entsorgung des Hundekots stellt Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld in Höhe von 30,00 Euro geahndet werden kann (Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Königstein im Taunus). Zudem sind störende Eingriffe in das Eigentum an landwirtschaftlich genutzten Flächen zu unterlassen (§§ 823, 1004 Bürgerliches Gesetzbuch).