Die Stadtverordnetenversammlung informiert zur Sitzung am 26. April

Die Tagesordnung der 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung umfasste neben der Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung, Mitteilungen, Beantwortung von Anfragen und Anfragen folgende Punkte:

Beschluss über eine vereinfachte Umlegung im Gebiet Am Neuenhainer Wald 2, Gemarkung Königstein, Flur 9, Flurstücke 76/6, 157 und 172. Die Stadtverordnetenversammlung nahm diese vereinfachte Umlegung zur Kenntnis.

Fünfter Nachtrag zur Patronatserklärung mit Rangrücktritt vom 27. November 2007 gegenüber der Königsteiner Kur-GmbH in Höhe der zum 31. Dezember 2017 bestehenden Restvaluta aus Darlehen von 728.453,50 Euro wird beschlossen. Danach verlängert sich die Befristung bis zum 31. Dezember 2021.

34 Ja, 0 Nein, 1 Enthaltung(en)

Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe; hier: Investition I 18016 „Erschließung Neubaugebiet Am Kaltenborn III“

Die Genehmigung gemäß § 100 HGO sowie Dienstanweisung vom 15. Dezember 2016 für eine außerplanmäßige Ausgabe wird für die Investition I 18016 „Erschließung des Neubaugebietes Am Kaltenborn III“ für das Sachkonto: 0952010, Kostenstelle: 50100600 in Höhe von 30.000 Euro erteilt.

28 Ja, 3 Nein, 3 Enthaltung(en)

Nachtrag zur Vereinbarung vom 12. Mai 2014 zwischen der Stadt Königstein im Taunus und dem 1. FC Königstein betreffend die Aufteilung der Werbeeinnahmen des 1. FC Königstein aus der Vermietung des Werbebannerplatzes am Königsteiner Kreisel und Änderung der Vertragslaufzeit

1) Die Stadt Königstein im Taunus vermietet den Zaun der Sportanlage rückwirkend ab dem 1. Januar 2017 auf unbestimmte Zeit an den 1. FC Königstein mit 12 Monaten Kündigungsfrist zum Ende eines jeden Kalenderjahres

2) Zwei Drittel der Einnahmen verbleiben beim 1. FC Königstein, ein Drittel der Einnahmen wird an die Stadt ausbezahlt.

26 Ja, 0 Nein, 8 Enthaltung(en)

Bebauungsplan S 2.2 „Kohlweg II“; hier: 1. Beschluss über die Anregungen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

2. Offenlegungsbeschluss für den Entwurf des Bebauungsplanes S 2.2 gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

Nach erfolgter Diskussion wurde die Beschlussvorlage zur nochmaligen Beratung in den Bau- und Umweltausschuss zurückverwiesen.

Die nächste Sitzung der Stadtverordnetenversammlung findet am Donnerstag, 24. Mai 2018 um 19 Uhr im Haus der Begegnung statt.

Alexander Frhr. von Bethmann

Stadtverordnetenvorsteher



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