ALK protestiert gegen Straßensperrung am 1. Mai

Königstein/Mammolshain – Die angekündigte stundenlange Sperrung von Straßenabschnitten für die gesamte Dauer des Radrennens am 1. Mai (wir berichteten) hat die Aktionsgemeinschaft Lebenswertes Königstein (ALK) auf den Plan gerufen.

Die unabhängige Wählergemeinschaft kritisierte vor allem, dass nach vor dem Rennen vorliegenden Informationen im Gegensatz zu den Vorjahren beispielsweise die Landesstraße 3327, zu der der Stadtteil Mammolhain gehört, zwischendurch nicht für den allgemeinen Verkehr vorübergehend freigegeben werden sollte und daher die Bewohner Mammolshains „von etwa 11 bis 16 Uhr von der Außenwelt abgeschnitten sein werden“, bemängelte der ALK-Stadtverordnete Günther Ostermann. „Im Prinzip werden wir eingesperrt“, beanstandete er weiter. Ähnlich treffe es die Bewohner des Kelkheimer Stadtteils Eppenhain.

Die Aktionsgemeinschaft bezog sich dabei unter anderem auf die Mitteilung der Stadt Königstein, in der wörtlich stand, entgegen der Bemühungen und Wünsche der Stadt Königstein im Taunus müsse die Strecke erstmals aus Sicherheitsgründen vollständig und für den gesamten Zeitraum des Rennens gesperrt werden und der Stadtteil Mammolshain werde vom Verkehr abgeschnitten sein.

In diesem Zusammenhang machte der Mammolshainer Günther Ostermann seiner Sorge Luft, dass nicht nur alle möglichen Ausweichstrecken nicht nutzbar sein könnten, da diese auf die gesperrte Rennstrecke münden oder diese durch Begleitveranstaltungen nicht nutzbar waren und stellte die Fragen in den Raum, wie die traditionell hohe Zahl von Besuchern zum Mammolshainer Apfelblütenfest ans Ende der Schwalbacher Straße oder die Zuschauer zum beliebten Punkt an der Bergwertung (Am Steinbruch) kommen und wieder wegkommen sollten. Der ALK-Politiker äusserte die Befürchtung, die Veranstalter müssten eventuell mit weniger Besuchern rechnen und könnten vom bisher größten Volksfest in Mammolshain nicht mehr entsprechend profitieren.

Ostermann übt darüber hinaus Kritik am Regierungspräsidium Darmstadt: Es sei befremdlich, dass das RP auf ein Schreiben des Radverbandes vom 23. Januar erst am 26. April antworte und gleichzeitig „die rechtzeitige Information der betroffen Bürger“ verlange. „Wie soll das gehen, wenn die Genehmigung erst vier Tage vor Beginn des Rennens erteilt werde?“ Als widersprüchlich empfindet der Kommunalpolitiker Punkt 8 des Genehmigungsschreibens. Darin werde gefordert: „Durch die Veranstaltung ist die Auswirkung auf unbeteiligte Dritte, insbesondere auf Anwohner im Veranstaltungsbereich gering zu halten“. Dies sei ein frommer Wunsch, der durch die Wirklichkeit nicht gedeckt sei. Die Auswirkungen der behördlichen Bestimmungen hätten erhebliche negative Auswirkungen auf die Anwohner im Veranstaltungsbereich“, so Ostermann abschließend. (pu)



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