Königstein/Falkenstein
(kw) – Seit im August 2017 ein heftiger Sturm im Wald rund um die Burg Falkenstein eine Vielzahl an Bäumen geworfen hat, sind nicht mehr alle Wege passierbar. Im Staatswald wurden damals nur die Hauptwege freigeräumt, da auf diesen Stilllegungsflächen aus Gründen des Arten- und Naturschutzes keine forstlichen Tätigkeiten mehr stattfanden.
Wegen der besonderen Bedeutung des Burghains als stadtnahes Erholungsgebiet für die Anwohner von Falkenstein und Königstein kam es dann zu einem Flächentausch zwischen dem Land Hessen und der Stadt Königstein. Die Stadt verfügt seit dem 6. Februar 2019 mit der vorzeitigen Besitzüberlassungsvereinbarung über das gesamte Waldgebiet des Burghains. Bei Ortsterminen der Mitarbeiter des Forstamtes und der Stadt Königstein wurde vereinbart, dass auch die kleineren Fußwege wieder von Sturmholz befreit werden.
„Wegen des trockenen Sommers und der dadurch verursachten Borkenkäferschäden bei den Fichten, die vorrangig beseitigt werden mussten, konnte erst jetzt ein Forstunternehmen gefunden werden, um die Fußwege von Windwurfbäumen und Bruchholz freizuräumen. Diese Arbeiten sind nun mit Motorsägen und Forstschlepper im Gang und werden voraussichtlich in einigen Tagen abgeschlossen sein“, erklärt Revierleiter Jochen Raus. Um Waldbesucher nicht zu gefährden, sind während der Arbeiten noch einige Wegeabschnitte gesperrt. Das Forstamt bittet, die Sperrungen zu befolgen und wünscht allen Waldbesuchern zukünftig einen erholsamen Aufenthalt im Burghain Falkenstein.
Das ganze Waldgebiet ist – mit Ausnahme der Südspitze – Naturschutzgebiet und wurde außerdem 2001 als FFH-Gebiet in das Netz Natura 2000 aufgenommen. Besonders die Schlucht- und Hangschuttwälder mit Linden und Ahornbäumen sowie die Felsrippen sind naturschutzfachlich hervorzuheben, und die strukturreichen Bestände mit Totholz und Höhlenbäumen machen die Wälder zu einem wertvollen Lebensraum für zahlreiche Tierarten. Auch für den Laien ist die Besonderheit des Waldbiotops erkennbar, besonders wenn im zeitigen Frühjahr verschiedene Frühjahrsblüher wie Lerchensporn, Scharbockskraut, Waldveilchen, Buschwindröschen, Leberblümchen und Huflattich den Waldboden bunt färben. Deshalb ist in der Schutzgebietsverordnung ein Wegegebot festgelegt.