2-G im Kurbad Königstein

Im Kurbad Königstein gilt aufgrund der gesetzlichen Beschlüsse ab sofort die 2-G-Regelung. Der Zutritt für Gäste ist nur noch mit Nachweis „geimpft“ oder „genesen“ möglich.  

Für den Kurbadeinlass müssen die Gäste Folgendes mitbringen:

• Impf- oder Genesenen-Nachweis – keine Ausnahmeregelung „Arztattest“ möglich

• amtliches Ausweispapier im Original

• QR-Code-Ticket

Dies gilt nicht für Kinder unter 6 Jahren oder noch nicht eingeschulte Kinder.

Schulpflichtige Kinder und Jugendliche
gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen.

• Vorlage des Testheftes inklusive Schülerausweis oder amtlichem Ausweispapier

Im Innenbereich (ausgenommen Duschen und Schwimmhalle) bleibt aufgrund der hohen Infektionszahlen im Hochtaunuskreis – zum eigenen Schutz – vorsorglich das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (medizinisch oder FFP2) für alle Gäste (ab 6 Jahre) vorgeschrieben.



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