Im Kurbad Königstein gilt aufgrund der gesetzlichen Beschlüsse ab sofort die 2-G-Regelung. Der Zutritt für Gäste ist nur noch mit Nachweis „geimpft“ oder „genesen“ möglich.
Für den Kurbadeinlass müssen die Gäste Folgendes mitbringen:
• Impf- oder Genesenen-Nachweis – keine Ausnahmeregelung „Arztattest“ möglich
• amtliches Ausweispapier im Original
• QR-Code-Ticket
Dies gilt nicht für Kinder unter 6 Jahren oder noch nicht eingeschulte Kinder.
Schulpflichtige Kinder und Jugendliche
gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen.
• Vorlage des Testheftes inklusive Schülerausweis oder amtlichem Ausweispapier
Im Innenbereich (ausgenommen Duschen und Schwimmhalle) bleibt aufgrund der hohen Infektionszahlen im Hochtaunuskreis – zum eigenen Schutz – vorsorglich das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (medizinisch oder FFP2) für alle Gäste (ab 6 Jahre) vorgeschrieben.