Änderung der Hauptsatzung der Stadt Königstein im Taunus

Aufgrund der §§ 5 und 6 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7.3.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 7.5.2020 (GVBl. S. 318) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Königstein im Taunus in ihrer Sitzung am 20.5.2021 die folgende Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Königstein im Taunus beschlossen:

Artikel 1:
§2 Abs. 2 – Ausschüsse erhält folgende Ergänzung: Der Haupt- und Finanzausschuss erfüllt auch die Aufgaben des § 51a HGO.

Artikel 2
: Die Änderung der Hauptsatzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.

Ausfertigungsvermerk:

Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit den hierzu ergangenen Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschrifteneingehalten wurden.

Die Satzung wird hiermit ausgefertigt.

Königstein im Taunus, den 25.6.2020

Der Magistrat der Stadt Königstein im Taunus

Jörg Pöschl

Erster Stadtrat



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