ALK: Einwendungsfrist für Bebauungsplan „Opel-Zoo“ läuft

Königstein (kw) – Bis zum 10. Februar können sich alle Bürger*innen, nicht nur aus Kronberg, über den geänderten Bebauungsplan der Stadt Kronberg für den Opel-Zoo informieren, der unter anderem die Privatisierung des öffentlichen Philosophenweges vorsieht. Außerdem können sie schriftlich Anregungen und Einwendungen zu den Planungsinhalten einreichen oder im Kronberger Rathaus zu Protokoll geben, teilte Günther Ostermann von der Aktionsgemeinschaft Lebenswertes Königstein (ALK) mit.

Die unabhängige Wählergemeinschaft ALK empfiehlt allen interessierten Personen, sich über die veränderten Planungen zu informieren. Wer den Philosophenweg als historische fußläufige Verbindung zwischen Königstein und Kronberg weiter für die Allgemeinheit offenhalten wolle, könne eine entsprechende formlose Stellungnahme einreichen.

Dies gelte auch für die Freihaltung der schützenswerten Wiesen von parkenden Autos. Zwar sei im Plangebiet ein Baufenster für die mögliche Errichtung eines Parkdecks mit zwei Ebenen vorgesehen, bis auf Weiteres soll aber auf den Wiesen geparkt werden dürfen. Auf den schützenswerten Flächen gebe es unter anderem seltene Orchideen sowie ökologisch sensible und geschützte Große Wiesenknopf-Ameisenbläulinge, so der Stadtverordnete.

Im Sommer 2019 hatten mehr als 1.600 Königsteiner*innen innerhalb von sechs Wochen dem Bürgerbegehren „Philosophenweg für alle“ ihre Stimme gegeben. Diesem wurde von der Königsteiner Stadtverordnetenversammlung dann am 2. Juli 2020 stattgegeben.

Die Befürworter des Bürgerbegehrens wollten, dass der Weg auch außerhalb der Zoo-Öffnungszeiten weiterhin für Schüler*innen, Berufstätige und Wanderer begehbar ist und dass es keine Zugangsbeschränkungen oder Ausweispflicht für die Nutzung des Weges gibt. Ihr Ziel: Königstein, Kronberg und der Opel-Zoo sollen eine Lösung finden, die den Interessen der Öffentlichkeit Rechnung trägt.

Schon im Dezember 2018 hatten die Kronberger Stadtverordneten mehrheitlich die Einziehung des Philosophenwegs beschlossen, um den Weg dem Opel-Zoo zu überlassen. Einspruch erheben kann man jetzt gegen den daraus resultierenden Bebauungsplan, der Ende 2020 mit großer Mehrheit von der Kronberger Stadtverordnetenversammlung beschlossen wurde.

Von guter interkommunaler Zusammenarbeit könne man bei dieser Vorgehensweise seitens der Stadt Kronberg nicht sprechen, so Ostermann. Er erinnert daran, dass 2004 die Städte Königstein und Kronberg Bebauungspläne beschlossen hatten, damit sich der Opel-Zoo weiterentwickeln konnte. Daraufhin habe der Zoo unter anderem das Elefantenhaus, das Restaurant „Lodge“ und das Giraffenhaus errichten können. Voraussetzung hierfür sei gewesen, im Einvernehmen aller, dass der Philosophenweg öffentlich bleibt.

Es sei daher umso bedauerlicher, dass Kronberg sich aus Sicht der ALK nicht mehr an die damals beschlossene Abmachung halte. Schon 2007 habe die Stadt Kronberg den Weg erfolglos einziehen wollen. Den Einwendungen gegen die Einziehung des Weges in den Jahren 2008 und 2012 sowie dem Bürgerbegehren von 2019 könne man eindeutig entnehmen, dass es ein Verkehrsbedürfnis an dem Weg gebe. Dass Kronberg den Weg dennoch im Alleingang privatisieren und damit faktisch einziehen wolle, sei daher nicht nachvollziehbar.

Jeder, der seine Stimme gegen das Kronberger Vorhaben erheben wolle, könne dies nun mit einer Einwendung beziehungsweise Stellungnahme tun. Auf der ALK-Internetseite https://www.alk-koenigstein.de/Musterstellungnahme_B-Plan_Opel-Zoo_2021.pdf kann sich jeder eine Musterstellungnahme herunterladen und bis zum 10. Februar beim Kronberger Rathaus, Katharinenstraße 7, 61476 Kronberg im Taunus einreichen.

Wirkungsvoller seien zwar individuelle Texte, so Ostermann, doch jede Stimme für einen offenen Philosophenweg zähle, egal, in welcher Form sie abgegeben werde.

Weiterhin erhoffe sich die ALK, dass alle Fraktionen einem ALK-Antrag zustimmen werden, in dem gefordert wird, dass der Königsteiner Magistrat mit Leonhard Helm (CDU) als Bürgermeister aller Königsteiner*innen zur Vertretung der Interessen seiner Bürger*innen ebenfalls eine Stellungnahme formuliert. Auf Anfrage von Ostermann in der jüngsten Stadtverordnetenversammlung habe Helm für sich keinerlei Grund für eine Einwendung gesehen und diese zunächst abgelehnt.



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