Anatolischer Hirtenhund braucht Erlaubnis

Besitzer eines „Anatolischen Hirtenhundes“ brauchen eine Erlaubnis zur Haltung, erinnert jetzt das Ordnungsamt. Die Rasse fällt seit vergangenem Jahr unter den Rassestandard „Kangal-Hirtenhund“ und ist damit nach Paragraph 2, Abs.1 Nr. 7 der Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (Hunde VO) ein gefährlicher Hund und fällt unter die Erlaubnispflicht. Alle „Anatolischen Hirtenhunde“, die vor dem 31.12. 2019 gehalten wurden, sind davon befreit. Bis zum 30.6.2020 muss die Haltung des Hundes schriftlich beim Ordnungsamt angezeigt werden. Die Halter bekommen eine Bestätigung, die zukünftig immer mitgeführt werden muss.



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