Ausrufung der Trinkwasserknappheit gemäß Gefahrenabwehrverordnung

Die Stadt Königstein muss ab sofort die Trinkwasserknappheit gemäß der Gefahrenabwehrverordnung ausrufen. Damit gilt in Königstein jetzt auch: Wassersparen ist angesagt!

Konkret bedeutet das, dass keine Wege, Rasen- und Grünflächen über 200 Quadratmeter aus dem öffentlichen Trinkwassernetz, sondern nur aus Zisternen oder privaten Brauchwasseranlagen bewässert werden dürfen. Es ist ebenfalls verboten, private Schwimmbecken mit einem Volumen von über 25 Kubikmetern und Zisternen aus der Trinkwasserleitung zu befüllen bzw. nachzufüllen.

Verbrauch 40 Prozent über Normal

Nach Information durch die Stadtwerke sind aktuell die Trinkwassertagesverbräuche extrem angestiegenen und liegen bei mehr als 4.200 Kubikmeter pro Tag und damit ca. 40% über dem „Normalverbrauch“ für diese Jahreszeit.

Die Stadtwerke der Stadt Königstein im Taunus sehen sich deshalb gezwungen, hier frühzeitig gegenzusteuern und gemäß Gefahrenabwehrverordnung die Trinkwasserknappheit (Stufe 1 der Gefahrenabwehrverordnung) auszurufen.

Das Gemüse im Garten, die Blumenkästen oder auch die Sommerblumen dürfen weiterhin gegossen werden.

Bürgermeisterin Beatrice Schenk-Motzko: „Die im Moment hohen Verbräuche werden verursacht durch die unverhältnismäßige Verwendung von Trinkwasser zur Bewässerung in den Gärten für große Rasenflächen oder durch stetige Befüllung von Pools. Für den persönlichen Bedarf reicht hier in Königstein eine tägliche Trinkwasserabgabe von 2.500 Kubikmetern völlig aus. Das entspricht in etwa einem Tagesverbrauch von 140 Litern pro Einwohner und Tag.“

Aktuell werden in Königstein und in den Stadtteilen im Durchschnitt ca. 250 Liter pro Einwohner und Tag verbraucht. Dieser Verbrauch ist deutlich zu hoch!

Die Stadt Königstein hatte bereits im Mai dieses Jahres in einer Pressemitteilung vorsorglich um einen sorgsamen Umgang mit dem kostbaren Gut gebeten.

Die Bevölkerung wird nochmals eindringlich um einen sparsamen Umgang mit dem Trinkwasser aus dem öffentlichen Versorgungsnetz gebeten, damit weitere Einschränkungen und die Ausrufung des Wassernotstandes (Stufe 2 der Gefahrenabwehrverordnung) vermieden werden können. 

Die vollständige Gefahrenabwehrverordnung kann auf der Homepage der Stadt Königstein unter Rathaus – Stadtrecht – Gefahrenabwehrverordnung – Trinkwassernotstand eingesehen und heruntergeladen werden.



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