Bebauungsplan F 16 Reichenbachweg liegt öffentlich aus

Foto: Stadtverwaltung

In der Stadtverordnetenversammlung vom 28. März 2019 wurde die Aufstellung des Bebauungsplanes F 16 „Reichenbachweg“ beschlossen.

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Königstein im Taunus hat in ihrer Sitzung am 3. September 2020 beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplans mit der Bezeichnung F 16 „Reichenbachweg“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans F 16 „Reichenbachweg“ befindet sich östlich des Reichenbachwegs in Falkenstein. Er wird nördlich begrenzt durch das Gelände der Villa Rehe und im Süden durch den Mühlweg. Im Westen bildet der Neue Mühlbach / Höhenbach die Plangebietsgrenze.

Im Geltungsbereich liegen die nachstehend aufgeführten Grundstücke:

Gemarkung Falkenstein, Flur 9, Flurstücke: 15/3, 15/4, 16/1, 16/5, 16/7, 17/2, 17/3, 17/4, 17/5, 21/1, 25/2, 25/3, 25/4, 26/11, 26/14, 26/15, 26/16, 26/29, 26/32, 26/46, 26/48, 26/54, 26/57, 26/58, 26/59, 26/60, 26/61, 26/62, 26/65, 26/67, 26/69, 26/72, 26/73, 26/74, 26/76, 26/81, 26/82, 26/84, 26/87, 26/88, 26/89, 26/90, 26/91, 26/92, 26/93, 26/94, 26/95, 26/96, 26/97, 26/100, 26/101, 26/102, 26/103, 26/104, 26/105, 26/108, 26/110, 26/111, 26/112, 26/113, 26/115, 26/116, 26/117, 26/118, 26/119, 29/5, 29/6, 30/3, 30/4, 33/2, 33/4, 33/5, 34/1, 35/2, 35/4, 38/2, 44/2, 45/2, 45/6, 45/7, 45/8, 45/9, 45/10, 45/11, 45/12, 46/2, 46/3, 46/7, 46/9, 46/10, 46/11, 46/13, 46/14, 46/15, 46/16,47/5, 51/6, 51/8, 51/10, 53/4, 53/5, 53/11, 53/12, 53/13, 53/14, 57/3, 60/3, 60/4, 60/5, 60/8, 60/9, 60/12, 60/13, 60/15, 60/19, 60/22, 60/23, 60/24, 60/25, 60/26, 60/28, 60/29, 61/1, 61/2, 61/4, 61/5, 65/7, 65/9, 66/2, 66/3, 66/6, 66/7, 66/10, 66/15, 65/8, 66/8, 66/9, 66/11, 66/16, 66/17, 66/18, 144/1, 144/4, 148/1, 148/3, 150/1, 150/4, 151/3, 151/4, 151/5, 154/3, 154/6, 157/4, 159/3, 160/1 , 160/3, 160/4, 161/1, 162/1, 163/3, 163/4, 163/5, 165/1, 167/5 tlw., 167/6, 167/7, 173/1, 174/1, 178/1, 178/2, 178/3, 180/4, 180/5, 180/6, 180/7,180/8, 180/9, 18010, 180/11, 180/12, 180/13, 180/14, 180/15, 180/16, 180/17, 180/18, 180/19, 180/20, 180/21, 180/22,180/23, 180/25, 180/26, 220/18, 244/20, 244/21, 244/22, 245/18 247/27, 416/18, 416/19, 424/61, 463/61, 465/61.

Die obenstehende Planskizze hat keine Rechtsverbindlichkeit, kennzeichnet aber durch die gestrichelte Linie die Lage des Geltungsbereiches.

Das Verfahren der Bebauungsplanaufstellung wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Ziel der Planung ist die Sicherung der derzeit im Bestand vorhandenen Bebauung sowie der Umgang mit einer gesunden Nachverdichtung.

Zur Beteiligung der Öffentlichkeit liegen die Planunterlagen, die textlichen Festsetzungen, die Begründung sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltrelevanten Informationen in der Zeit vom 26. Oktober bis 27. November (einschließlich) im Rathaus der Stadt Königstein im Taunus in 61462 Königstein im Taunus, Burgweg 5, Fachdienst Planen und Umwelt, im Flur des 1. Obergeschosses, Besucherplatz Fachdienst Planen und Umwelt (vor Zimmer 116), während der Dienststunden montags von 8.30 bis 12 Uhr und von 13 bis 18 Uhr sowie dienstags, mittwochs, donnerstags von 8.30 bis 12 Uhr und von 13 bis 16 Uhr und freitags von 8.30 bis 12 Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Auf Grund der derzeit geltenden Regelungen wegen der Corona-Pandemie ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung zwingend erforderlich.

Es werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen öffentlich dargelegt. Auskunft wird erteilt in den Zimmern 114, 116 und 119. Während der Auslegungsfrist können Anregungen und Stellungnahmen zum Planentwurf von jedermann schriftlich oder zur Niederschrift beim Magistrat der Stadt Königstein im Taunus, Burgweg 5, 61462 Königstein im Taunus vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 3 Abs. 2 BauGB unberücksichtigt bleiben.

Gemäß § 3 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie wird der Entwurf des Bebauungsplanes und sämtliche Unterlagen, im gleichen Zeitraum, im Internet unter http://www.koenigstein.de, Aktuell, Bekanntmachungen, F 16 „Reichenbachweg“, veröffentlicht und kann eingesehen werden. Zudem finden Interessierte einen Link zu den Unterlagen auf dem zentralen Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt wird. Im beschleunigten Verfahren gelten nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von der Erstellung eines Umweltberichts nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der Durchführung eines Monitorings nach 4c BauGB abgesehen.

Wichtige Hinweise zur öffentlichen Auslegung nach § 3 BauGB in Zeiten von Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus:

Die jeweils geltenden Sicherheits- und Hygienemaßnahmen der Bundes- und Landesregierung Hessen zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus sind einzuhalten.

Für die Einsichtnahme ist eine vorherige Terminvereinbarung, innerhalb der Dienststunden, unter den Rufnummern (06174/202-220, 06174/202-221, 06174/202-231 und 06174/202-258) zwingend erforderlich, damit gewährleitet werden kann, dass es nicht zu vermeidbaren Überschneidungen im Publikumsverkehr kommt.

Königstein im Taunus, 12. Oktober 2020

Der Magistrat

Bürgermeister Leonhard Helm



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