Königstein (as) – Das ehemalige Sanatorium Dr. Kohnstamm im Ölmühlweg hat eine bewegte Geschichte. Aktuell interessieren in Königstein aber weniger die früheren prominenten Patienten oder die Gemälde von Ernst Ludwig Kirchner im Treppenhaus, eher schon die gewerbliche Nutzung durch die Deutsche Post von den 1960ern bis in die 2000erJahre. Denn es ist eine Diskussion um die Nutzung des 1,1 Hektar großen, denkmalgeschützten Gebäudekomplexes samt des dahinter liegenden Parks durch den aktuellen Besitzer Markus Demme, einen bekannten Königsteiner Immobilienverwalter und -investor, entbrannt. Der hatte das Areal, das sich bebauungsrechtlich in einem allgemeinen Wohngebiet befindet, im Jahr 2021 erworben und bald mit Vermietung von Wohnungen in einem Aparthotel sowie mit Veranstaltungen und Events in den Gasträumen im Untergeschoss sowie im Außenbereich begonnen.
In der aktuellen Sitzungsperiode lag zunächst dem Bau- und Umweltausschuss und am vergangenen Donnerstag den Stadtverordneten der Antrag des Grundstückseigentümers vor, den Bebauungsplan dahingehend zu verändern, dass in einem B-Plan K55.1 das Gelände als „urbanes Gebiet“ ausgewiesen wird. Das würde unter anderem Therapieeinrichtungen, Speisewirtschaften, sportliche Zwecke, Veranstaltungen und auch Appartmentanlagen und Wohnungen erlauben, aber keine Einzelhandelsflächen. Im Bauausschuss hatte das Planungsbüro Fischer die Überplanung vorgestellt und die vorhandenen Grundstücksgrenzen samt Verkehrsflächen erläutert. Auch wenn die Frage von Günther Ostermann (ALK), warum es überhaupt einen neuen B-Plan brauche, wenn die tatsächliche Nutzung diesem doch bereits entspreche, von den Vertretern der Stadtverwaltung nicht eindeutig beantwortet wurde, so stimmte der Bauausschuss doch einstimmig mit elf Stimmen für den Planaufstellungsbeschluss. Immerhin sollten dessen Kosten komplett vom Eigentümer getragen werden – also scheinbar eine Formalie, um den geltenden Bebauungsplan auf den aktuellen, für alle Parteien rechtssicheren Stand zu bringen.
Doch in der Woche der Stadtverordnetenversammlung kamen die Informationen zum Thema ins Rollen. Anwohner aus der Rombergstraße hatten sich mit einem Schreiben bei den Fraktionen in der Stadtverordnetenversammlung gemeldet, dass es längst einen neuen Sachstand gebe. Die Bauaufsicht des Hochtaunuskreises hatte im Jahr 2024 ein Verbot für sämtliche Nutzungen ausgesprochen mit Ausnahme von Arztpraxen und heilberuflichen Zwecken. Es sei wiederholt zu polizeilichen Einsätzen wegen Ruhestörung gekommen. Untersagt wurde demnach insbesondere die Nutzung als Büros, als Hotelbetrieb sowie für Catering und Veranstaltungen. Eine Situation, die den allermeisten Stadtverordneten nicht bekannt gewesen ist.
Der letzte Eintrag auf der Facebookseite des „Kohnstamms“ stammt in der Tat vom 7. November 2024, einen Monat später feierte die SPD Königstein hier noch die Übergabe der Willy-Brandt-Medaille an Ernst Welteke. Seitdem ist es bis auf eine Arztpraxis ruhig geworden im Kohnstamm, auch wenn im letzten Jahr gemeinsam mit der Klinik Dr. Amelung vermeldet wurde, dass künftig Amelung-Patienten in der Phase des dortigen Neubaus auch im Kohnstamm behandelt werden sollen – was nutzungsrechtlich in Ordnung wäre.
Um eine Debatte zum Thema, die es nach dem einstimmigen Votum im Bauausschuss nicht gegeben hätte, zu ermöglichen, hatte Nadja Majchrzak (ALK) die Verschiebung des Tagesordnungspunkt unter römisch III. beantragt. Diese wanderte gegen 23 Uhr ganz ans Ende der Tagesordnung, dennoch hatten viele Gäste, darunter zahlreiche betroffene Anwohner, so lange ausgeharrt.
Bei der Abstimmung im Ausschuss hätten die Fraktionen auf die Aussagen der Stadt vertraut. Sie wolle gerne wissen, wie der Investor ohne Genehmigung die Nutzung für das Gelände ändern konnte, warum anstelle der Stadt der Kreis handelte und worin bei einem neuen B-Plan der Mehrwert für die Stadt bestehe, sagte Majchrzak. Daniel Georgi (CDU) meinte, dass die Politik für Anregungen „dankbar“ und dass das jetzt einzuläutende zweistufige Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung genau dafür gedacht sei. Die Lärmimmissionen würden im Umweltbericht geprüft. Winfried Gann (Grüne) argumentierte, dass die Stadt bei weiterer bzw. wieder aufzunehmender gewerblicher Nutzung durch die Gewerbesteuer durchaus profitiere. Cordula Jacubowsky (Klimaliste) wiederum fragte: „Warum sollen wir einen B-Plan aufmachen, wenn wir schon jetzt wissen, dass es Ärger mit den Anliegern gibt?“ Diese hatten unlängst ganz in der Nähe in der Parkstraße durch ihren Widerstand ebenfalls einen Aufstellungsbeschluss für ein einzelnes Grundstück gestoppt, wo der Inhaber eine Tiefgarage geplant hatte.
Letztlich setzte sich die Position durch, den Planaufstellungsbeschluss des Bebauungsplans für das Kohnstamm-Areal erstmal laufen zu lassen. 23 Abgeordnete stimmten dafür bei sieben Gegenstimmen und vier Enthaltungen. „Es ist der Beginn des Verfahrens, das dafür da ist, dass sich die Anlieger äußern können. Wir gehen da ergebnisoffen ran und hören uns alle Meinungen an“, so Franz Josef Nick (FDP).
ALK fordert erneut Akteneinsicht
Die fast schon unendliche Saga um einen Akteneinsichtsausschuss zur Bundesförderung für die Neue Stadtmitte geht in die nächste Runde. Die ALK hat den im vergangenen Dezember beantragten parlamentarischen Ausschuss, gegen den die Bürgermeisterin Widerspruch eingelegt hat, in der Stadtverordnetenversammlung erneut auf die Tagesordnung gebracht. Es gebe sehr wohl das nach eingängiger Rechtsauslegung zu Paragraph 50 der Hessischen Gemeindeordnung notwendige „berechtigte“ Interesse und mit dem Bebauungsplan vom Oktober einen abgeschlossen Vorgang, so ALK-Fraktionsmitglied Andreas Colloseus. Beides wird von der Stadt anders gesehen.
Mit dem Bebauungsplan vom Oktober könne die Stadt sofort loslegen, so Colloeseus. Die ALK gebe sich nicht mit der Aussage der Bürgermeisterin zufrieden, dass der Planungsstand nicht mehr dem vorläufigen Förderbescheid entspreche. „Wir wollen sehen, dass er noch genügend förderfähige Positionen enthält.“ Und an die Bürgermeisterin gerichtet: „Sie können transparent sein, wenn Sie wollen!“. Während die ALK von der CDU (Daniel Georgi: „Geht es um politische Stimmungsmache oder geht es um Interesse?) und SPD (Felix Lupp: „Es geht um Wahlkampf“) deutlichen Widerspruch erntete, gab sich die FDP überraschend locker. „Es war immer klar, dass es ein vorläufiger Bescheid ist und dass sich an der Förderung etwas ändern kann“, sagte Franz-Josef Nick. Die Grünen brachten eine neue Sichtweise mit ein. „Wir haben alle nicht vor, die Stadtmitte so umzusetzen, wenn die fünf Millionen Euro nicht kommen“, sagte Winfried Gann. Er gehe davon aus, dass man sich in diesem Fall neu darüber unterhalten werde, was sich die Stadt noch leisten könne. „Wir können nur beten, dass dann die Bäume noch stehen“, lautete die Replik der ALK Fraktionsvorsitzenden Runa Hammerschmitt, die den Antrag auf den Akteneinsichtsausschuss aufrecht erhielt. Der bekam in der Abstimmung mit 11 Ja- zu 23 Nein-Stimmen zwar erneut keine Mehrheit, was aber nach dem vielzitierten § 50 HGO Rolle spielt. Die Stimmen einer Fraktion bzw. eines Viertels der Gemeindevertreter reichen aus.
Damit wird das Katz- und Mausspiel in eine neue Runde gehen, denn die Bürgermeisterin hat aufgrund der unveränderten Faktenlage bereits angekündigt, den Antrag erneut zu beanstanden. Damit wird das Thema wohl vor einem Verwaltungsgericht landen. Ob der von der Stadt für die nächsten zehn Tage angekündigte endgültige Förderbescheid bei dem Thema noch deeskalierend wirken könnte, bleibt offen. Ebenso, ob noch eine weitere Stadtverordnetenversammlung dazu in dieser Wahlperiode, also vor dem 15. März, einberufen werden muss.
Schenk-Motzko jedenfalls sagte im Parlament, dass sie bereit sei, den Förderbescheid zu zeigen, wenn dieser vorliege. Das könnte Ende Februar der Fall sein. „Ich bin sehr transparent und will mir nicht nachsagen lassen, dass ich das nicht bin“, stellt die Bürgermeisterin klar.
Egal wie es ausgeht und ob die Stadt nun fünf Millionen Euro oder letztlich doch weniger für die neue „blau-grüne“ Infrastruktur erhalten wird – ein Wahlkampfthema wird die Stadtmitte allein schon durch die geplante und beschlossene Tiefgarage bleiben.
Kurbad-Ausschreibung kommt
Die beschlossene Konzeptausschreibung für das Kurbad-Areal (s. KöWo KW 6) beschäftigte die Stadtverordneten auch noch einmal ausführlich. Eine Stunde lang wurde um den genauen Wortlaut in der Ausschreibungsunterlage gerungen. Letztlich wollten die Stadtverordneten gesichert sehen, dass die Stadt einen Zugriff auf das Kurbad hat, sollte der gewählte Investor pleite gehen und das Schwimmbad schließen müssen, denn eine Bauruine mitten in der Stadt möchte niemand riskieren. Außer vielleicht Stefan Kilb (ALK), der deutlich sagte, dass er das Kurbad als Kostenfaktor weg haben wolle. „Wir wollen einen Investor. Wenn es schließt, dann schließt es.“ Da er schon häufiger – im Spaß – mit der Sprengung des Bades geliebäugelt hat, wurde Kilb auch der Spitznamen „Enkel von Dynamit-Rudi“ verpasst, in Anlehnung an den Frankfurter Oberbürgermeister Rudi Arndt, der selbiges einst mit er Alten Oper vorhatte. Es blieb der Schmunzler des Abends in einer insgesamt sehr zähen Debatte.
Das Misstrauen gegenüber möglichen Investoren ist offenbar recht verbreitet unter den Königsteiner Stadtverordneten. Die mahnenden Beispiele des Thermalbads Bad Soden und des Stadtbads Frankfurt, das einer Hotelgruppe einverleibt wurde, standen in der Debatte Pate. Deswegen wurde auch wiederholt versucht, das Modell des Erbbaurechts, das im Bauausschuss bereits verworfen worden war, wieder in die Ausschreibung hineinzubekommen. Vor allem soll verhindert werden, dass Investoren, die sich nur für Erbbau interessieren, gar nicht erst teilnehmen, wie unter anderem Cordula Jacubowsky (Klimaliste) argumentierte.
Letztlich setzte sich in der Abstimmung aber nur der FDP-Antrag durch, das Wort „ausschließliche“ vor dem Wort Verkauf zu streichen mit 22 Ja-Stimmen bei jeweils sechs Nein-Stimmen und Enthaltungen. Der Änderungsantrag der ALK, einen Verkauf auszuschreiben, der die Stadt in die Pflicht nehmen sollte, mit dem gewählten Investor in den Verhandlungen auch das Thema Erbpacht aufzunehmen (einen Weg, den ursprünglich auch die FDP präferierte) wurde ebenso deutlich ablehnt wie der Antrag der Klimaliste, statt auf „Verkauf“ auf das Wort „Veräußerung“ zu wechseln, das laut Gerhard Hablizel (FDP) beide Varianten abgedeckt hätte.
Am Ende bleibt es aber dabei, dass die Konzeptausschreibung jetzt erst einmal gestartet wird, um überhaupt das mögliche Interesse von Investoren an dem 40.000 Quadratmeter großen Gelände abzuklopfen. Die Stadt ist in diesem städtebaulichen Wettbewerb zu nichts gezwungen, schon gar nicht zum Verkauf, wenn das Angebot nicht passt.
Kita-Kosten, Schulbibliothek, Leerstand-Satzung und Fluglärm: Weitere Themen der Stadtverordnetenversammlung in der kommenden Ausgabe.

