Gewerbegebiet am Kreisel: Stadt will für alle Fälle gewappnet sein

Geltungsbereich B-Plan K 78 Plan: Stadtverwaltung Königstein

Königstein (pu) – Es ist ein offenes Geheimnis, dass Gewerbeflächen in der Burgenstadt mittlerweile zum knappen Gut zählen. Dies vor Augen versuchen Magistrat und Stadtverwaltung laut Bürgermeister Leonhard Helm (CDU) präventiv zu agieren, damit weder aktuelle Gewerbeflächen verloren gehen, noch sich durch etwaige Abwanderung von Unternehmen für Interessierte Chancen eröffnen könnten, nach Paragraf 34 Baugesetzbuch (BauGB) Nägel mit Köpfen zu machen, die nicht im Sinne der Stadt wären. Theoretisch denkbar wäre ein solcher Fall Helm zufolge im „Gewerbegebiet am Kreisel“. Einer der dort ansässigen Gewerbebetriebe verlege seinen Standort und das Grundstück befinde sich auf dem Markt. Nach den Worten des Rathauschefs „häufen sich Anfragen zu Wohnen und Einzelhandel auf diesen Flächen.“ Zur Sicherung des Gewerbegebietes und der weiteren Funktionalität des Königsteiner Verkehrskreisels empfahl deshalb der Magistrat zum einen, den Bebauungsplan K78 „Gewerbegebiet am Kreisel“ für das Gebiet zwischen Verkehrskreisel, B 455 und der Straße „Am Kaltenborn“ neu aufzustellen, zum anderen ergänzend eine zweijährige Veränderungssperre gemäß §§ 14 und 16 BauGB zu beschließen. Damit seien in diesem Zeitraum Bauvorhaben oder die Beseitigung von Gebäuden gemäß § 29 BauGB innerhalb des Geltungsbereiches nur in Ausnahmefällen möglich

B-Plan-Neuaufstellung

Diese Argumentation fanden sämtliche Fraktionen im Parlament schlüssig, daher hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Königstein im Taunus in ihrer Sitzung am 6. Februar gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I. S. 3634) einstimmig beschlossen, den Bebauungsplan K78 „Gewerbegebiet am Kreisel“ für das Gebiet zwischen Verkehrskreisel, B 455 und der Straße „Am Kaltenborn“ neu aufzustellen.

Im circa 23.000 Quadratmeter umfassenden Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegen die nachstehend aufgeführten Grundstücke: Gemarkung, Königstein, Flur 7, Flurstücke 25/2, 26/3, 39/22, 39/23, 39/24, 39/41, 39/48, 39/49, 39/55, 39/57, 39/62 tlw., 39/63, 62/3, 62/4, 62/12, 64/3, 120/2, 120/4, 121/2, 121/3, 121/4. Bestandteil des Aufstellungsbeschlusses ist die Flurkarte mit Eintragung der Plangebietsgrenzen.

Die Aufstellung soll im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt werden.

Der Magistrat der Stadt Königstein im Taunus führt in der Beschlussvorlage als Begründung für dieses Vorgehen an, Ziel des Bebauungsplanes sei die Sicherung der derzeit im Bestand vorhandenen Bebauung und Nutzung als Gewerbegebiet. „In diesem Gebiet sind mit die letzten Gewerbeflächen in Königstein im Taunus. Diese gilt es zu sichern. Zudem werden planungsrechtliche Lücken zwischen bestehenden Bebauungsplänen überplant“, unterstrich Bürgermeister Leonhard Helm (CDU).

Der Bebauungsplan kann im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden, da die Voraussetzungen für dieses Verfahren (Innenbereich, festgesetzte Grundfläche kleiner als 20.000 Quadratmeter (wobei hier nur die neu versiegelte Fläche ausschlaggebend ist) gegeben sind und ein schnelleres Inkrafttreten des Planes aufgrund des Entfallens einiger Verfahrensschritte ermöglicht wird. So kann im Verfahren nach § 13 a BauGB von der vorgezogenen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen werden. Die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB entfällt. Erforderlich wird die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB.

Zur Sicherung der Planung und damit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung in Königstein während der Neuaufstellung des Bebauungsplanes K 78 „Gewerbegebiet am Kreisel“, Königstein wurde außerdem die Veränderungssperre erlassen.



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