Königstein (kw) – Die Diskussion um die Durchführung des Halloween-Events auf der Burg ist für die Königsteiner Grünen „inzwischen in keiner Weise mehr von Sachlichkeit geprägt“, betont Fraktionsvorsitzende Bärbel von Römer-Seel.
Wie in der KöWo berichtet, kommen nach Ansicht der ALK und der Klimaliste die Verwaltungsabläufe nicht den Regeln des Verfahrens nach und widersprechen namentlich die Grünen ihren eigenen Zielen. Dem setzt Winfried Gann korrigierend entgegen: „Die Abläufe entsprechen den rechtlichen Grundlagen. Zum einen hatten die Grünen vorausschauend gefordert, den Vertrag im HFA zu besprechen und auch dort zur Abstimmung zu bringen, wie es gängige Praxis ist. Auf ausdrücklichen Wunsch der ALK sollte der Vertrag jedoch in der Stadtverordnetenversammlung behandelt werden.
Bereits zu Beginn der Debatte zeigte sich, dass die Grünen recht behalten sollten. Mit allen Mitteln wurde seitens der ALK und Klimaliste versucht, zunächst die Abstimmung zu verschieben. Als das keine Mehrheit fand, wurde eine endlose Diskussion angedroht. Der einberufene Ältestenrat verhinderte dieses durch ein klares Procedere: So wurden die Änderungswünsche vorgetragen, nicht weiter diskutiert und im Block abgestimmt. Daher war am Abend auch nur von ALK und Klimaliste etwas zu hören.
Der entstandene Eindruck, dass sich sogar die Grünen gegen Mehrweggeschirr und dem Schutz von Fledermäusen ausgesprochen hätten, entspricht jedoch in keiner Weise der Realität. „Vielmehr weisen wir daraufhin, dass all diese Punkte bereits gesichert sind“, macht Winfried Gann deutlich. So wird der Einsatz von Mehrweggeschirr mittels der „Satzung für die Entsorgung von Abfällen im Gebiet der Stadt Königstein im Taunus“ bereits geregelt: Bei Veranstaltungen, die auf Grundstücken, Einrichtungen oder öffentlichen Verkehrsflächen der Stadt durchgeführt werden, sind wiederverwendbare Verpackungen und Behältnisse für Speisen und Getränke zu verwenden.“
Ebenso ist der Schutz der Fledermäuse bereits durch die Untere Naturschutzbehörde gewährleistet. Es mag zwar Zweifler beruhigen, aber es ist wenig sinnvoll, bereits geltendes Recht noch einmal in einem Vertrag zu wiederholen, wie es die ALK und Klimaliste an verschiedenen Stellen forderten. So ist auch die Abgabe von Alkohol an Minderjährige verboten, ohne dass es in diesem Vertrag explizit Erwähnung findet.
Der Abstimmung der Vereinbarung waren Bürgerversammlungen und etliche Diskussionen vorangegangen. „Am Ende war es schade um die Zeit, die im Parlament aufgewendet werden musste, weil eine Minderheit nicht mit einer Mehrheitsentscheidung leben wollte“, fast Bärbel von Römer-Seel zusammen.