Die Heilbäder und Kurorte in Hessen sind Wirtschaftsfaktor und wollen ein Quell des Lebens bleiben

Königstein (kw) – „Genau 2.569.759 Menschen haben 2023 in den Heilbädern und Kurorten übernachtet“, freute sich der Vorsitzende des Hessischen Heilbäderverbandes, Bürgermeister Ralf Gutheil, jüngst auf dem Hessischen KURtag in Bad Orb. „Wir werden alles daransetzen, dass noch mehr Menschen in unsere Orte kommen, damit sie ihre Energiedepots wieder aufladen können. Denn unsere gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist es, den Menschen ein unabhängiges und selbstbestimmtes Leben bis in das hohe Alter zu ermöglichen.“

Die 30 Heilbäder und Kurorte in Hessen, zu denen auch Königstein zählt, sind ein wichtiges Strebewerk im deutschen Gesundheitssystem und unverzichtbar für den 1. Gesundheitsmarkt. 90 Prozent aller stationären Präventions- und Rehabilitationskliniken in Hessen sind in den Gesundheitsstandorten zu Hause und müssen der Krankenhausreform zum Trotz dringend erhalten bleiben.

„Heilbäder und Kurorte wirken… gerade in den ländlichen Räumen in Hessen“, erläutert die Geschäftsführerin des Hessischen Heilbäderverbandes, Almut Boller aus Königstein. „Die prädikatisierten Orte sind Kristallisationskerne in den Regionen und stellen die Versorgung sicher. Gleichzeitig stärken jede Übernachtung und jeder Tagesbesuch vor Ort Hotellerie, Gastronomie, Einzelhandel und die damit verbundenen Branchen.“

Daraus entstehen Effekte, die sich unter anderen an den Arbeitsplätzen ablesen lassen. 40.000 Menschen arbeiten hier – allein in der Gesundheitswirtschaft. Dazu profitieren mehrere 10.000 Menschen von der Aufgabenvielfalt im Tourismus. „Wir sind sehr stolz auf unsere Gastgeber – vom Campingplatz über die Hotel- und Tagungszentren bis hin zu den Kliniken“, betont Vorsitzender Gutheil und lässt keinen Zweifel daran, dass die Kurorte bei allen Herausforderungen ihren qualitätsvollen Standard weiter ausbauen wollen. Deshalb konzentrieren sie sich auf die kurörtliche Infrastruktur und besonders auf die Sicherung der Kapazitäten, die durch die Gastgeber und die Kliniken angeboten werden. Denn steigen die Übernachtungszahlen, entsteht Wertschöpfung, die sich quasi über Nacht in lebendige Orte verwandelt.

Stärkung der ambulanten Prävention

„Die ambulante Vorsorge ist ein wichtiger Teil des deutschen Gesundheitssystems“, erklärte Ralf Gutheil weiter. „Doch sie muss dringend an die Bedürfnisse der modernen Gesellschaft angepasst werden. Nur so kann sie den Menschen fit für den Alltag machen, damit sie aktiv und engagiert an der Arbeitswelt teilhaben können.“

Mit seinem Positionspapier „Zukunft ist gesund“ zeigt der Hessische Heilbäderverband auf, welche Änderungen nötig sind, um die ambulante Vorsorge zu einem modernen Konzept zu entwickeln. So sollen aus ambulanten Vorsorgeleistungen nach § 23 SGV V ambulante Präventionsleistungen werden. Dies bedeutet, dass die Konzentration auf ein Krankheitsbild entfällt und grundsätzliche Präventionsleistungen angewendet werden können. Auch die Zuzahlung der Krankenkasse soll eine Pflichtleistung der Krankenkassen werden und mindestens 30 Euro täglich betragen. Ab 2025 soll die Zuzahlung dann anhand des Lebenshaltungsindexes jährlich angepasst werden.

Im Zentrum des Innovationskatalogs des Hessischen Heilbäderverbandes steht die Forderung, dass die ambulante Präventionsleistung durch die Krankenkassen automatisch genehmigt werden, wenn der Antragsteller das 50. Lebensjahr erreicht hat. Es geht darum, den aktiven Menschen in seinen besten Jahren zu stärken und dafür Sorge zu tragen, dass er Teil der Arbeitswelt bleibt und an der Gesellschaft teilhaben kann. Natürlich ist die Aufenthaltsdauer von 21 Tagen, die individuell auf den Patienten ausrichtet werden soll, für jeden Arbeitgeber eine Herausforderung. Aber was ist eine dreiwöchige Auszeit gegen einen monatelangen Ausfall?

Ein Schwerpunkt muss zukünftig auch auf die Covid-Nachsorge gelegt werden. Behandlungsmethoden für die Nachsorge sind zu entwickeln und zu evaluieren. Zudem muss das Krankheitsbild Post Covid / Long Covid als Indikation für stationäre und ambulante Behandlungen aufgenommen werden, um so Abrechnungsmöglichkeiten für die behandelnden Ärzte und Kliniken zu ermöglichen.

„Gesundheit ist des Menschen höchstes Gut“, macht Almut Boller deutlich. „Die Heilbäder und Kurorte in Hessen sind gute Partner, wenn es darum geht, den Menschen stark für den Alltag zu machen. Um für die moderne Gesellschaft passende Angebote zu schnüren, muss der Paragraf § 23 SGB V reformiert werden.“



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