Laub und Unkraut auf Gehwegen–Eigentümer müssen reinigen

Königstein (kw) – Der Herbst ist die wohl farbenprächtigste Jahreszeit. Allerdings stellt nasses Laub auf den Gehwegen eine Unfallgefahr für Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer dar. Auch Unkraut wächst überall – im Garten, zwischen Pflastersteinen oder in der Einfahrt. Was auf dem eigenen Grundstück wachsen darf, kann jeder selbst entscheiden. Die Königsteiner Stadtverwaltung weist jedoch darauf hin: „Dies gilt jedoch nur solange, wie die Kräuter auch hinter dem Zaun bleiben. Grenzt das Grundstück an einen Gehweg, bringt dies einige Pflichten mit sich. Herabfallendes Laub und Unkraut, das direkt an der Grenze wächst, sind vom Grundstücksbesitzer zu entfernen.“ Die Straßenreinigungssatzung der Stadt Königstein beschreibt die Zuständigkeit für die Straßenreinigung. In der Satzung ist die Übertragung der Reinigungspflichten auf die Eigentümerinnen und Eigentümer geregelt wie auch der Umfang der Straßenreinigung.

Jede Grundstückseigentümerin und jeder Grundstückseigentümer muss sich über seine Pflichten und Aufgaben hinsichtlich der Straßenreinigung informieren. Die Straßenreinigungssatzung ist auf der Homepage der Stadt Königstein abrufbar.

Laub entfernen ist Bürgerpflicht.
Foto: Stadt Königstein



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