Graf-Stolberg-Straße
Unser Leser Dr. Martin Hartauer, Graf-Stolberg-Straße, Königstein, schreibt zur Grunderneuerung der Straße und die Pressemitteilung der ALK (vgl. KöWo KW 21 und KW 23) Folgendes:
Der ALK gebührt großer Dank, dass sie sich für uns Bürger einsetzt und großes Verständnis zeigt für das einmal von der Verwaltung der Stadt Königstein gesetzte Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit ihres Handelns. Aber leider ist die Sache noch viel ärger, als der Artikel in der vergangenen Woche über die Graf-Stolberg-Straße vermuten lässt.
Zwei Werktage vor Baubeginn in der Graf-Stolberg-Straße fand Mitte Mai eine Anhörung der Anwohner statt. In dieser Sitzung wurden Unterlagen präsentiert, in denen es heißt, dass gemäß Straßenbeitragssatzung 75% der umlagefähigen Kosten von den beitragspflichtigen Anliegern getragen werden müssen. Bisher war von einem Betrag von 45% die Rede. Diese neue, am 19.12.2024 beschlossene Satzung solle, so hörten die Anwohner Mitte Mai, ab 1.1.2025 gelten, sei aber noch nicht ausgefertigt und deshalb auch noch nicht veröffentlicht. Unsere Bürgermeisterin, Frau Schenk-Motzko, verwies hier auf die finanzielle Notwendigkeit zur Neufassung der Satzung und auf die erforderliche Haushaltsgenehmigung. Auf mehrmaliges (!) Nachfragen, warum die neue Satzung noch nicht ausgefertigt sei, blickte unsere Bürgermeisterin betreten ihren Sitznachbarn an und zuckte die Achseln.
Dass sich die ALK dafür stark gemacht hatte, die Beiträge für bereits laufende Bauvorhaben aus Vertrauensschutzgründen nicht nach der neuen Satzung zu erheben und sich auch der Finanzausschuss schon im Februar in seiner Sitzung einstimmig dafür ausgesprochen hatte, konkret das Bauvorhaben in der Graf-Stolberg-Straße von der neuen Satzung auszunehmen – schweigendes Vertuschen, kein Wort, kein Hinweis unserer Bürgermeisterin. Stattdessen hieß es: „Gesetz ist Gesetz.“
Wenn sich aber bereits der Finanzausschuss dafür ausgesprochen hat, die alte Satzung auch für die Graf-Stolberg-Straße weiter anzuwenden, scheint die finanzielle Notwendigkeit doch nicht so groß zu sein, um den Vertrauensschutz der Anwohner zu untergraben, wie unsere Bürgermeisterin steif behauptet. Dass sie die Anwohner darüber hinaus bewusst im Unklaren über die Rechtslage ließ, ist ein Desaster und kein gelungener Start einer gedeihlichen Zusammenarbeit.
Deshalb setzen wir auf unsere Abgeordneten, die Unterstützung der ALK, die Vernunft des Finanzausschusses und appellieren an die Abgeordentenversammlung, auch im Hinblick auf die Straßenbeitragssatzung das Vertrauen der Bürger in früher kommunizierte Absprachen zu schützen und nicht rückwirkend Satzungen zu ändern.