Mammutbaum am Ölmühlweg erregt die Gemüter – eine Klarstellung

Königstein (mk) – Wenn der Mensch in die Natur eingreift, gehen die Meinungen meist weit auseinander und augenscheinlich ergibt sich daraus „kein schönes Bild“. Augenscheinlich. Oft lohnt es sich jedoch, etwas „tiefer zu graben“ – besonders in diesem Fall sogar wortwörtlich.

Es sei bei den vielen alten Bäumen in Königstein traurig um jeden Baum, der aus den verschiedensten Gründen weichen und gefällt werden müsse, heißt es aus dem Rathaus. Jedoch seien hierbei auch Gesetze einzuhalten, wie die des Bundesnaturschutzgesetzes, der hessischen Bauordnung und des Baugesetzbuches. Manchmal gebe es auch einen Widerstreit. In diesem Fall jedoch läge die Sache „klar auf der Hand“.

Zunächst einige bestätigte Fakten: Der Mammutbaum am Ölmühlweg steht nicht unter Naturschutz. Dazu bedarf es der Erhebung zum Naturdenkmal durch die Naturschutzbehörde des Kreises, was jedoch nicht der Fall sei. Die Erteilung der Baugenehmigung nach § 34 BauGB für das Projekt „Königsblick“ auf dem besagten Grundstück im Ölmühlweg erfolgte bereits vor über einem Jahr und wurde auch durch die Kreisbauaufsicht genehmigt.

Vorausgegangen war hier der Hinweis auf erhaltenswerte Bäume, so auch auf den Mammutbaum – sicherlich im Interesse aller Beteiligten. Ein späteres Baumgutachten eines zertifizierten Sachverständigenbüros, welches die GSW (Gemeinnützige Siedlungswerk GmbH) aus Sicherheitsgründen in Auftrag gegeben hatte, zeigte dann jedoch, dass der besagte Mammut nicht zu erhalten sei. Die Standfestigkeit des „Flachwurzlers“, der viel Platz benötigt, um richtig alt werden zu können, wurde hierbei besonders in Augenschein genommen. So heißt es laut Gutachten des Sachverständigenbüros, dass „der im Zusammenhang mit dem genehmigten Bauvorhaben notwendige Eingriff in das oberflächennahe und verzweigte Wurzelwerk zur nachhaltigen Schädigung des Mammutbaumes führt und die Standsicherheit nicht mehr gewährleistet werden kann.“ Der Erhalt des Baumes sei aus vorgenannten Gründen nicht möglich, die Fällgenehmigung wurde daher erteilt, verbunden mit der Auflage einer großen Nachpflanzung.

Die ehrenamtliche Dezernentin für Grünpflege in Königstein, Gabriela Terhorst, unterstreicht: „Jeder Baum ist wichtig, nicht nur die großen – auch die vielen kleinen. Nur sind diese gar nicht geschützt.“ Bedauerlich sei auch, dass es einen derartig lauten Aufschrei am Beispiel der „Frankfurter Straße“ nicht gegeben habe. Hier habe die Stadt die Genehmigung mehrfach nicht gegeben – wegen „nicht stadtverträglichen Bauens aufgrund des Stadtbildes“ mit dem kleinen historischen Haus und zum Schutz der Linde. Der Kreis habe das Einvernehmen ersetzt. „Für den Baum haben wir von Stadtseite auch gekämpft, hier ist die Rettung möglich und es wird Gott sei Dank auch gemacht“, so Terhorst.

Doch ein grundsätzliches Umdenken sei notwendig bei Bauherren, bei der Bauaufsicht – aber auch in der Bevölkerung, um schnell und effizient etwas bewegen zu können. Bäume, auch auf dem eigenen Grundstück, sollten gepflegt und erhalten werden, auch wenn sie nicht immer mit den Plänen der Grundstückseigentümer vereinbar seien. Diese müssten einen viel größeren Stellenwert bekommen. Dabei sei die Verwaltung in Königstein schon sehr „aufmerksam“, so Terhorst, und weiter als viele andere Verwaltungen.

Viele positive und nicht selbstverständliche Aspekte sollten daher auch „gesehen“ und zur Kenntnis genommen werden, wie beispielsweise die Anlage von Blühwiesen zum Insektenschutz, E-Autos in der Verwaltung und das Angebot des ‚Carsharing‘, Passivhausplanung beim neuen Kindergarten, Solar auf Verwaltungsgebäuden, Klimabäume, die gesetzt würden oder ‚Green Building‘ beim Haus der Begegnung. Dennoch: „Luft nach oben“ gebe es sicherlich, zum Beispiel auch beim Individualverkehr, um weiterhin mehr CO2 einsparen zu können, so die Dezernentin abschließend.



X