Erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB
In der Stadtverordnetenversammlung vom 28.1.2019 wurde die Aufstellung des Bebauungsplanes M 14 „südlich des Ortskerns“ beschlossen. Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurde in der Stadtverordnetenversammlung vom 5.9.2019 beschlossen und in der Zeit vom 7.10.2019 bis 8.11.2019 durchgeführt.
Die erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB wurde in der Stadtverordnetenversammlung vom 2.7.2020 beschlossen und in der Zeit vom 7.9.2020 bis 9.10.2020 durchgeführt.
Die beschränkte öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB wurde in der Stadtverordnetenverssammlung vom 28.1.2021 beschlossen und in der Zeit vom 26.4.2021 bis 28.5.2021 durchgeführt.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Königstein im Taunus hat nun in ihrer Sitzung am 16.12.2021 beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplanes M 14 „südlich des Ortskerns“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen.
Der Geltungsbereich befindet sich südlich der Vorderstraße zwischen dem Sportplatz Mammolshain und den „Waldäckern“. Im Geltungsbereich liegen die nachstehend aufgeführten Grundstücke:
Gemarkung Mammolshain, Flur 2, Flurstücke 124/3, 124/4, 124/7, 124/8, 124/9, 124/10, 124/11, 124/12, 124/13, 124/14, 124/15, 124/16, 124/17, 125/5, 125/6, 125/7, 125/8, 125/9, 125/10, 125/11, 126/11, 126/15, 126/16, 126/17, 127/3, 127/4, 127/6, 127/7, 127/8, 127/9, 127/10, 127/11, 128/4, 128/8, 128/11, 129/2, 130/2, 130/3, 130,/4, 130/5, 130/6, 130/7, 131/1, 131/5, 131/6, 131/9, 132/7, 132/8, 132/11, 132/15, 133/12, 133/13, 133/26, 133/27, 133/29, 133/30, 133/31, 133/32, 134/1, 134/2, 134/3, 134/7, 134/6, 134/15, 134/16, 135/1, 135/2, 135/3, 135/5, 135/10, 135/11, 135/12, 135/13, 135/14, 135/15, 135/16, 135/17, 135/18, 135/19, 135/20, 135/22, 135/27, 135/30, 135/31, 136/4, 136/5, 141/14, 141/16, 141/18, 142/5, 144/29, 144/30, 144/31, 143/5, 147/5, 147/9, 147/10, 147/14, 147/15, 147/16, 147/17, 147/18, 167/1, 170/1, 170/2, 171/3, 171/4, 171/5, 172/1, 215/128, 232/130, 233/130, 266/1, 267, 268, 269, 270, 271, 272, 273, 274, 275, 276, 277/2, 277/3, 278, 279/2, 279/3, 279/4, 280/1, 281, 282, 283, 284, 285, 286, 287, 288, 289, 290, 291, 292, 293, 294/1, 294/4, 294/5, 294/6, 295, 297/2, 297/8, 297/9, 297/10, 297/11, 297/12, 297/13, 297/14, 297/15, 297/16, 297/17, 297/18, 297/19, 297/20, 297/21, 297/22, 297/23, 297/24, 297/25, 297/26, 297/27, 297/28, 297/29, 298, 299, 300, 301/2, 302/1, 303/1, 304, 305, 306, 307, 308, 309, 310/1, 310/2, 310/3, 310/4, 312/1, 312/2, 312/3, 312/4, 312/5, 312/6, 312/7, 312/8, 312/9, 312/10, 312/11, 312/12, 312/13, 312/14, 312/15, 313/1, 313/2, 314, 315/2, 315/4, 316/1, 316/2, 316/3, 316/4, 317/1, 317/2, 317/3, 317/4, 317/5, 318/1, 318/2,
Flur 10 Flurstücke 1/2, 1/3, 1/4, 2/1, 2/2, 2/3, 2/5, 2/6, 2/7, 3, 4/1, 4/2, 5/1, 5/2, 11/3, 11/4, 12/3, 13/3, 13/6, 13/7, 13/8, 13/9, 13/10, 13/11, 13/12, 312/2, 313/2, 313/4.
Die vorstehende Planskizze hat keine Rechtsverbindlichkeit, kennzeichnet aber durch die gestrichelte Linie die Lage des Geltungsbereiches.
Das Verfahren der Bebauungsplanaufstellung wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Ziel der Planung ist die Sicherung der derzeit im Bestand vorhandenen Bebauung sowie der Umgang mit einer gesunden Nachverdichtung.
Zur Beteiligung der Öffentlichkeit liegen die Planunterlagen, die textlichen Festsetzungen, die Begründung sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltrelevanten Informationen in der Zeit vom 24.1.2022 bis 25.2.2022 (einschließlich) im Rathaus der Stadt Königstein im Taunus in 61462 Königstein im Taunus, Burgweg 5, Fachdienst Planen und Umwelt, im Flur des 1. Obergeschosses, Besucherplatz Fachdienst Planen und Umwelt (vor Zimmer 116), während der Dienststunden montags von 8.30 bis 12 Uhr und von 13 bis 18 Uhr, dienstags, mittwochs, donnerstags von 8.30 bis 12 Uhr und von 13 Uhr bis 16 Uhr sowie freitags von 8.30 bis 12 Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Aufgrund der derzeit geltenden Regelungen wegen der Coronapandemie ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung zwingend erforderlich.
Dabei werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen öffentlich dargelegt. Auskunft wird erteilt in den Zimmern 114, 116 und 119. Während der Auslegungsfrist können Anregungen und Stellungnahmen zum Planentwurf von jedermann schriftlich oder zur Niederschrift beim Magistrat der Stadt Königstein im Taunus, Burgweg 5, 61462 Königstein im Taunus vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in V. mit § 4a BauGB unberücksichtigt bleiben.
Gemäß § 3 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie, werden der Entwurf des Bebauungsplanes und sämtliche Unterlagen, im gleichen Zeitraum, im Internet unter www.koenigstein.de, Aktuell, Bekanntmachungen, M 14 „südlich des Ortskerns“, veröffentlicht und können eingesehen werden. Zudem finden sie einen Link zu den Unterlagen auf dem zentralen Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt wird. Im beschleunigten Verfahren gelten nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von der Erstellung eines Umweltberichts nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der Durchführung eines Monitorings nach 4c BauGB abgesehen.
Wichtige Hinweise zur öffentlichen Auslegung nach § 3 BauGB in Zeiten von Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus: Die jeweils geltenden Sicherheits- und Hygienemaßnahmen der Bundes- und Landesregierung Hessen zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus sind einzuhalten.
Für die Einsichtnahme ist eine vorherige Terminvereinbarung, innerhalb der Dienststunden, unter den Rufnummern (06174/202-220, 06174/202-221, 06174/202-231 und 06174/202-258) zwingend erforderlich, damit gewährleitest werden kann, dass es nicht zu vermeidbaren Überschneidungen im Publikumsverkehr kommt.
Königstein im Taunus, den 10.01.2022 Der Magistrat
Leonhard Helm
Bürgermeister
