Straßen und Wege freihalten

Die Stadt Königstein bittet alle Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer darum, das Lichtraumprofil für den Straßenverkehr freizuhalten, um Schäden von sich selbst und von anderen abzuwenden.

Oliver Bördner, Leiter des städtischen Betriebshofs: „Das Lichtraumprofil auf Straßen und Wegen beschreibt den Sicherheitsraum über der Fahrbahn beziehungsweise des Gehweges oder Radweges. Gehwege, Radwege und Fahrbahnen sind von jeglicher Beeinträchtigung freizuhalten.“

Der Sicherheitsraum über der Fahrbahn (Höhe) muss mindestens 4,50 Meter, bei Gehwegen 2,50 Meter und der seitliche Abstand vom befestigten Fahrbahnrand 0,50 Meter betragen.

Die Eigentümer, deren Grundstücke an den Verkehrsraum angrenzen, werden gebeten, den Bewuchs dahingehend zu prüfen. Darunter fallen Bäume und Sträucher, deren Äste in das Lichtraumprofil hineinragen. Zur Aufrechterhaltung der Sicherheit des Verkehrs ist es erforderlich, dass Äste, die in das Lichtraumprofil hineinragen, umgehend entfernt werden müssen.

Bei einem Verstoß kann die Straßenbaubehörde die Anpflanzung oder Einrichtung auf Kosten des Betroffenen beseitigen oder beseitigen lassen. Des Weiteren weist die Stadt darauf hin, dass Ansprüche Dritter, für die die Beeinträchtigung des Lichtraumprofils ursächlich ist, in der Regel zu Lasten des jeweiligen Grundstückseigentümers gehen (beispielsweise Personenschäden, Schäden an Kleidung oder Lackkratzer an Fahrzeugen).

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