Vorhaben- und Erschließungsplan Sporthalle St. Angela-Schule

Foto: Stadt Königstein

In der Stadtverordnetenversammlung vom 06.02.2020 wurde die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Vorhaben- und Erschließungsplan Sporthalle St. Angela-Schule“ beschlossen.

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Königstein im Taunus hat nun in ihrer Sitzung am 08.07.2021 dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Vorhaben- und Erschließungsplan Sporthalle St. Angela-Schule“ einschließlich der textlichen Festsetzungen und den örtlichen Bauvorschriften gem. § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 91 HBO sowie der zugehörigen Begründung zugestimmt und deren frühzeitige öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Der Geltungsbereich befindet sich nördlich der Altstadt und westlich der St. Angela-Schule. Im Geltungsbereich liegen die nachstehend aufgeführten Grundstücke:

Gemarkung Königstein, Flur 13, Flurstück 81/2 (teilweise) und Flur 19, Flurstücke 18/4, 18/5 und 18/7. (siehe Planskizze)

Die vorstehende Planskizze hat keine Rechtsverbindlichkeit, kennzeichnet aber durch die gestrichelte Linie die Lage des Geltungsbereiches.

Aufgrund des konkreten Vorhabenbezugs erfolgt die Aufstellung des Bebauungsplans als vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit einem Vorhaben- und Erschließungsplan sowie einem Durchführungsvertrag, der zwischen der Stadt Königstein im Taunus und dem Vorhabenträger geschlossen wird.

Der Schulträger, die St. Hildegard-Schulgemeinschaft mbH, plant den Neubau einer Dreifeldersporthalle im nordwestlichen Abschnitt des Schulgeländes. Mit der geplanten Errichtung einer neuen Sporthalle geht einher, dass die bisherige Sporthalle abgerissen und die entstehende Freifläche in die Schulhofgestaltung integriert werden soll. Dies soll zur Verbesserung der Gestaltung und Funktionalität des gesamten Schulgeländes führen.

Der Schulträger hat sich nach eingehenden Beratungen vor allem aus folgenden Gründen für einen Neubau der Sporthalle im nordwestlichen Bereich entschlossen:

- Gewährleistung der Fortführung des Schulbetriebes auch während der Bauphase

- Grundstücke stehen im Eigentum des Ursulinenkonverts St. Angela e. V. und werden dem Schulträger für einen Neubau überlassen

- Verkehrliche Erschließbarkeit durch Rettungsfahrzeuge etc. ist gegeben

- Funktionale und räumliche Anbindung an die bestehenden Schulgebäude und schuleigenen Freiflächen.

Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die o. g. Nutzung.

Zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit liegen die Planunterlagen zum Vorentwurf, die Textfestsetzungen, die Begründung, das Ergebnis des Wettbewerbs (Siegerentwurf), eine schallschutztechnische Ersteinschätzung, ein Kurzbericht zum Regenwasserkonzept sowie ein Auszug aus dem Umweltbericht com 16.08.2021 bis 17.09.2021 (einschließlich) im Rathaus der Stadt Königstein im Taunus in 61462 Königstein im Taunus, Burgweg 5, Fachdienst Planen und Umwelt, im Flur des 1.Obergeschosses, Besucherplatz Fachdienst Planen und Umwelt (vor Zimmer 116), während der Dienststunden

montags von 8.30 bis 12 Uhr

von 13 bis 18 Uhr

dienstags, mittwochs ,donnerstags von 8.30 bis 12 Uhr

von 13 bis 16 Uhr

freitags von 8.30 bis 12 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Folgende umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen liegen vor und werden eben-falls mit veröffentlicht:

1. Vorentwurf Begründung

In dem Begründungsentwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Stand vom 09.06.2021 werden u.a. die übergeordnete Planung, das bestehende Planungsrecht, die Bestandssituation und die beabsichtigte Planung dargelegt und die zum jetzigen Zeitpunkt vorliegenden Ergebnisse der für die Planung erstellten Fachgutachten zusammengefasst.

2. Vorabzug Umweltbericht

In dem Vorabzug des Umweltberichts, mit Stand 01.06.2021, werden u.a. die Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Mensch, Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Luft/Klima, Landschaftsbild, Kulturgüter und deren Wechselwirkungen und Wirkungsgefüge untereinander sowie die geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen untersucht und bewertet.

Grundlage hierfür bilden die nachfolgend näher beschriebenen fachgutachterlichen Aussagen:

Regenwasserkonzept – Kurzbericht zum Regenwasserkonzept: Regenwasserkonzept (18.05.2021)

Zu den Themen: Regenwasserbewirtschaftung im Baugebiet

Schall – Ersteinschätzung: Schalltechnische Untersuchung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan für den Neubau der Schulsporthalle der St. Angela-Schule (26.05.2021)

Zu den Themen: Zu erwartende Geräuscheinwirkungen an nächstgelegenen störempfindlichen Nutzungen in der Umgebung

Es werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen öffentlich dargelegt. Auskunft wird erteilt in den Zimmern 114, 116 und 119. Während der Auslegungsfrist können Anregungen und Stellungnahmen zum Planentwurf von jedermann schriftlich oder zur Niederschrift beim Magistrat der Stadt Königstein im Taunus, Burgweg 5, 61462 Königstein im Taunus vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in V. mit § 4a BauGB unberücksichtigt bleiben.

Gemäß § 3 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie, wird der Vorentwurf des Bebauungsplanes und die oben genannten Unterlagen, im gleichen Zeitraum, im Internet unter www.koenigstein.de, Aktuell, Bekanntmachungen, VEP „St. Angela-Schule“, veröffentlicht und kann eingesehen werden. Zudem findet sich ein Link zu den Unterlagen auf dem zentralen Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de.

Für die Einsichtnahme ist eine vorherige Terminvereinbarung, innerhalb der Dienststunden, unter den Rufnummern (06174/202-220, 06174/202-221, 06174/202-231 und 06174/202-258) zwingend erforderlich, damit gewährleistet werden kann, dass es nicht zu vermeidbaren Überschneidungen im Publikumsverkehr kommt.

Königstein im Taunus, den 26.07.2021 Der Magistrat

Jörg Pöschl, Erster Stadtrat



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