Wasserabrechnung 2022

In den nächsten Tagen werden die Selbstablesekarten für die Jahresverbrauchsabrechnung zugestellt.

Die Ermittlung der Zählerstände dient zur Abrechnung der Wassergeld- und Kanalbenutzungsgebühren für das Jahr 2022.

Die Haushalte, bei denen bereits Funkwasserzähler von den Stadtwerken Königstein eingebaut wurden, erhalten keine Selbstablesekarte, da die Ablesung hier automatisch über Funk erfolgen wird. Eigentümer erkennen diese speziellen Zähler anhand der Zählernummer, welche am Zähler direkt mit – 8SEN – eingedruckt wurde.

Haushalte, die noch mit „analogen“ Zählern ausgestattet sind, werden gebeten, den aktuellen Stand auf den vorbereiteten Abschnitt der Ablesekarte einzutragen und dann portofrei an die Stadt Königstein zurückzuschicken.

Es geht auch noch einfacher über das Internet: Denn dort besteht die Möglichkeit, den Zählerstand in das dafür vorgesehene Online-Formular „Wasserzählerstandmeldung“ einzutragen und an das Steueramt abzusenden. Ein entsprechender Link ist ab 5. bis zum 31. Dezember direkt auf der Startseite der Homepage www.koenigstein.de gesetzt.

Letzter Abgabetermin für die Zählerstände ist der 31. Dezember 2022. Korrekturen aufgrund verfristeter Meldungen können nur in Form von späteren Änderungsbescheiden erwirkt werden. Liegt dem Steueramt bis zum Abgabetermin keine Meldung vor, erfolgt die Berechnung auf der Grundlage des Vorjahresverbrauchs.

Schachtwasserzähler, die unzugänglich eingebaut wurden, werden von Mitarbeitern der Stadtwerke bis zum Jahresende abgelesen. Über den Ablesestand informiert das Steueramt.



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