Kronberg (mw) – Wie soll in Zukunft bei den Straßenerneuerungen vorgegangen werden? Dazu hatte die KfB ihre Vorstellungen in einem Antrag in die Stadtparlamentsrunde eingebracht (wir berichteten). In Teilen wurde dem KfB-Antrag im Stadtparlament nun entsprochen. Beschlossen wurde, dass eine Liste über die in den nächsten fünf Jahren anstehenden Straßenerneuerungen (die gibt es bei der Stadt schon) auf der städtischen Homepage eingestellt werden soll, damit Hausbesitzer sich rechtzeitig auf die oftmals hohen Mehrausgaben einstellen. Auch ist die Liste regelmäßig zu aktualisieren. Außerdem einigen sich die Parlamentarier darauf, dass die Anwohner rechtzeitig ein halbes Jahr vor Baubeginn in einer Veranstaltung über die Planungen informiert werden sollen.
CDU und FPD ließen auch anklingen, dass sie sich langfristig eine Systemumstellung hin zu einer kontinuierlichen Beitragszahlung der Anwohner, vorstellen könnten. Jedenfalls könne der nicht selten fünfstellige Eurobetrag eine junge Familie schnell „an den Rand der Existenz bringen“, meinte der CDU-Stadtverordnete Mike Ambrosius. Deshalb ei eine frühe Ankündigung der geplanten Straßenbaumaßnahmen wichtig. Allerdings erteilte er wie auch die übrigen Parteien im Stadtparlament dem Wunsch der KfB eine Absage, zu diesem Zeitpunkt sollte die Stadt auch schon eine ungefährte Kostenschätzung für die Anwohner bereithalten. „Eine Kostenkalkulation ist zu diesem Zeitpunkt nicht möglich und würde womöglich eine Erwartungshaltung bei den Anliegern wecken, die dann nicht erfüllt werden kann“, erklärte er. Der SPD-Fraktionsvorsitzende Christoph König teilte diese Bedenken: „Das kann immer nur eine sehr große Kostenschätzung sein.“ Die mache, ohnehin überlasteten Verwaltung viel Arbeit und berge die Gefahr, dass die Anwohner sich auf die Zahl festlegten. „An dieser Stelle muss es reichen, wenn die Stadt ihre Erfahrungswerte für den laufenden Meter mitteilt“, sagte er.
Die KfB blieb bei ihrer Forderung, der aber nicht entsprochen wurde, die Stadtverwaltung möge sechs Monate vorher nicht nur über die anstehende Straßenerneuerung informieren, sondern auch eine „unverbindliche Schätzung der Kosten“ vornehmen. Das wäre eine Erleichterung für die Bürger.
Vorgehen bei der Vermietung und dem Verkauf städtischer Grundstücke und Gebäude
Auch hinsichtlich der Vermietung, Verpachtung oder des Verkaufs anstehender städtischer Grundstücke und Gebäude konnte die KfB mit ihrem Antrag – wenn auch nur in einem Teil – im Stadtparlament punkten.
KfB-Stadtverordneter Jochen Eichhorn erklärte dazu: „Es geht uns dabei um mehr Transparenz bei der Vermarktung der Immobilien unserer Stadt. Damit gemeint ist die Vermietung, die Verpachtung oder der Verkauf von Gebäuden oder Grundstücken.
Die KfB wollte in all diesen Bereichen durch eine öffentliche Ausschreibung, dass sich jeder darüber informieren kann, was zur Vermietung oder zum Verkauf ansteht. „So hat jeder die Möglichkeit, sich um das jeweilige Angebot zu bewerben.“ Genaueres dazu, wie diese Transparenz im Einzelnen zu schaffen ist, solle der Magistrat den Stadtverordneten in einem „Vermarktungskonzept“ vorschlagen. Unser Antrag soll dazu führen, dass jeder Bürger von den Angeboten Kenntnis erhält und sich bewerben kann – und nicht nur, weil er jemanden kennt oder er sich als erster meldet. Die Stadt wiederum hat den Vorteil, bei mehr Auswahl den geeignetsten Kandidaten auswählen zu können.“
Anfreunden konnten sich die übrigen Parteien und damit die breite Mehrheit nur in dem Punkt, bei städtischen Gewerbeimmobilien so zu verfahren. Da sei Transparenz gut und wichtig und erhöhe die Chance auf mehrere Bewerber, was der Stadt, um einen geeigneten Bewerber für beispielsweise für eine Gasttätte etc. zu finden, entgegen komme. Bei dem Verkauf von städtischen Immobilien sei die Öffentlichmachung ohnehin schon geklärt. Genau das Gegenteil, also keine Bekanntmachung wünschte sich die Mehrheit der Stadtverordneten jedoch bei der Vergabe von städtischen Wohnungen. Die würden oftmals an städtische Mitarbeiter vergeben und da sei es kontraprodutkiv, auszuschreiben. Die CDU und SPD führten als Beispiel die Erzieherin an, die die Stadt für eine Stelle in Kronberg gewinnen wolle und ihr deshalb auch eine Wohnung anbiete. Die dann erst öffentlich bekanntzumachen, um sie am Ende der Erzieherin zu geben, sei kein guter Stil. Der FDP-Stadtverordnete Dietrich Kube machte an dieser Stelle klar, dass die Liberalen hier die Verantwortung beim Bürgermeister sehen, der als direkt gewählter Vertreter der Stadt Kronberg hier auch das Vertrauen der Bürger genießt, mit dieser Verantwortung der Wohnungsvergabe verantwortungsvoll umzugehen. So wurde denn auch mehrheitlich dem geänderten Antrag zugestimmt, in dem die Stadtverordentenversammlung dem Magistrat empfiehlt, dass der über alle Vermietungen und Verpachtungen städtischer Wohnung entscheidet, jedoch Gewerbeimmobilien bei Verpachtung und Vermietung ausschreiben möge.