Erste offizielle Wildruhezonen des Hochtaunuskreises ausgewiesen

Hochtaunuskreis. – In kleiner Runde war es am 20. September endlich soweit, die ersten beiden offiziellen Wildruhezonen des Hochtaunuskreises wurden ausgewiesen. Gregor Sommer, Bürgermeister der Gemeinde Wehrheim, bedankte sich bei der Kreisverwaltung, dem Ersten Kreisbeigeordneten Uwe Kraft und dem Leiter der Unteren Naturschutz- und Jagdbehörde, Dr. Dr. Dieter Selzer für die beispielhafte Unterstützung sowie Planung und Durchführung des Rotwildprojektes.

„Mit der stetigen Steigerung der Freizeitaktivitäten in der freien Natur gehe vor allem in Ballungsgebieten wie unserem eine starke Störung für unsere heimischen Wildtiere einher“, so Sommer. Uwe Kraft, Umwelt-Dezernent des Hochtaunuskreises, weiß: derartige Störungen führen letztendlich auch zu gesteigerter Nachtaktivität bzw. einem Verweilen unserer Wildtiere in ihren Einständen. Vor allem das größte unserer einheimischen Wildtiere, der Rothirsch, reagiere sehr sensibel auf Störungen aller Art. Aufgrund der daraus resultierenden eingeschränkten räumlichen Verteilung der Tiere kann es zu einer Steigerung der Schälschäden in bestimmten Gebieten kommen. Konflikte mit dem zuständigen Forstbetrieb bzw. dem Waldbesitzer sind hier die Folge. Dr. Dr. Selzer beschreibt die Einrichtung einer Wildruhezone wie in Wehrheim und Pfaffenwiesbach als Möglichkeit, in einem Waldgebiet Areale zu schaffen, in welchen sowohl Erholungssuchenden als auch den heimischen Wild geeignete Bereiche zugewiesen werden. In der Planungsphase wurden sämtliche Akteure wie Kommune, Forst, Jagd, aber auch der Naturpark Taunus stellvertretend für Waldbesucher, mit der Unteren Naturschutz- und Jagdbehörde an einen Tisch gerufen und versucht, die entsprechenden Interessen in der Lage und Gestaltung des Ruhezonekonzeptes zu vereinbaren.

Auf Grundlage von Erhebungen zur Darstellung der Lebensraumsituation des Rotwildes in den Gemarkungen von Wehrheim und Pfaffenwiesbach, welche von der Unteren Naturschutzbehörde in Kooperation mit dem Arbeitskreis Wildbiologie der Universität Gießen und den vor Ort agierenden Jägern Michael Linke und Rudi Schneider durchgeführt wurden, ließen sich nunmehr zwei geeignete Wildruhezonen ausweisen. Die für das Rotwild geschaffenen beiden Rückzugsgebiete umfassen insgesamt 150 Hektar Waldfläche und befinden sich im Bereich der Reviere Wehrheim I und Pfaffenwiesbach. Für die mittels von Hinweisschilder gekennzeichneten Areale ergeben sich durchaus die im Folgenden beschriebenen, besonderen Verhaltensregeln für Jagd, Forst und Tourismus.

Den gesetzlichen Rahmen ausgewiesener Wildruhezonen gibt Paragraf 24 des Hessischen Jagdgesetzes in der aktuellen Fassung vor, so Wildbiologe Selzer. Das Betreten sei ausschließlich auf den befestigten Straßen und Wegen erlaubt. Auch mitgeführte Hunde dürfen diese nicht verlassen und müssen sich selbstverständlich im Einwirkbereich ihrer Führer aufhalten, um eine Gefährdung der Wildtiere auszuschließen. In Kooperation mit Uwe Hartmann vom Naturpark Taunus wurden kleinere Umlegungen bestehender Wanderwege durchgeführt, um den Wildtieren zudem ein möglichst großes zusammenhängendes, ungestörtes Rückzugsareal zur Verfügung zu stellen.

In Absprache mit den Revierpächtern Edmund Knapp und Dr. Walter Kuna findet im Bereich der Wildruhezonen nur noch eine stark eingeschränkte Bejagung statt. Hierzu zählen die auf ein Zeitfenster von acht Wochen von Mitte August bis Mitte Oktober begrenzte Durchführung von wenigen Einzelansitzen und eine in Abhängigkeit vom Wildbestand angedachte Bewegungsjagd im November oder Dezember. Die Anzahl der vorhandenen Ansitzvorrichtungen ist auf das notwendigste Mindestmaß zu beschränken, wobei eine Bejagung an den Äsungsflächen generell untersagt ist. Im Hinblick auf die Waldnutzung ergeben sich im Bereich der beruhigten Areale durchaus auch einige Einschränkungen bzw. Auflagen für den Forst. So soll während der Setz- und etwaigen Notzeiten des Rotwildes auf Forstarbeiten verzichtet werden. Unter dem Aspekt einer dem Sicherheitsbedürfnis des Wildes gerecht werdenden Waldbewirtschaftung, findet die Anlage der für die Holzgewinnung notwendigen Rückegassen in größeren Abständen und mit entsprechender Ausrichtung statt.



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