KfB verlangt Aufklärung nach Abstimmung zum „Altkönigblick“

Kronberg. – Die KfB hält die Beschlussfassung zum Baugebiet Altkönigblick, die in der Stadtverordnetenversammlung vom 7. Dezember 2017 erfolgte für „fehlerhaft“ und somit aus ihrer Sicht für „unwirksam“. Das hat sie jetzt in einer Pressemitteilung erklärt. „Hintergrund ist die positive Abstimmung des Änderungsantrages der KfB zu der Vorlage 5098/2017 Baugebiet ,Altkönigblick‘ im Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt am 28. November 2017“, erklärt sie darin. „Danach sollte für die Bebauung im nördlichen Bereich des Gebiets eine Höhenbegrenzung von einem Vollgeschoss zuzüglich Dach oder zwei Vollgeschossen ohne Dach- und Staffelgeschoss gelten. Damit sollten zum einen Gebäudehöhen wie sie zum Beispiel in den Schillergärten durch Ausnutzung von Dach- und Staffelgeschoss entstehen werden, vermieden und zum anderen auch den Bedenken der Anwohner des Sportplatzgeländes Rechnung getragen werden“, teilt die KfB mit. „Die Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung sieht vor, dass die Vorlagen in der sogenannten Ausschussfassung in der darauffolgenden Stadtverordnetenversammlung abgestimmt werden“, erläutert Alexa Börner, KfB-Vertreterin im ASU, „und das wurde auch in der Vergangenheit in der Praxis so gehandhabt.“ Unverständlich sei es daher, dass der Stadtverordnetenvorsteher von dieser Vorgehensweise abgewichen sei und den Antrag ohne die Änderungsfassung der KfB habe abstimmen lassen. „Dies geschah auch noch, ohne den Antragstext laut zu verlesen, sodass davon auszugehen ist, dass vielen Stadtverordneten nicht bewusst war, dass sie nicht – wie üblich – über die geänderte Ausschussfassung abstimmten“, so Börner. „Wie sonst ist das Abstimmungsergebnis zu verstehen, wonach Vertreter der CDU, FDP, Grünen und UBG, die im ASU noch für den Änderungsantrag und damit für eine Höhenbegrenzung der Bebauung auf dem nördlichen Teil des SGO-Geländes gestimmt hatten, nun dagegen stimmten?“ Zahlreiche Diskussionen mit dem Stadtverordnetenvorsteher, im Ältestenrat und in den Sitzungsunterbrechungen in der vergangenen Stadtverordnetenversammlung hätten bisher allerdings zu keiner Lösung geführt. „Der Stadtverordnetenvorsteher hat zwar eingeräumt, dass die Abstimmung entgegen den Vorschriften der Geschäftsordnung erfolgt sei, sah dennoch keine Veranlassung, die Vorlage erneut abzustimmen“, kritisiert die KfB. „Wir bedauern sehr, dass es hier keinen Konsens zwischen den Fraktionen gab, den offensichtlich fehlerhaften Beschluss erneut zu fassen, um Rechtsklarheit und Transparenz zu schaffen“, erklärt Dr. Jochen Eichhorn, ebenfalls ASU-Mitglied der KfB. „Die Öffentlichkeit muss die Möglichkeit haben zu erfahren, wie die Stadtverordneten einzelne Vorlagen abstimmen. Die Presse hat seinerzeit nur über die geänderte Abstimmung im ASU berichtet, da auch die Pressevertreter nicht erkennen konnten, dass in der Stadtverordnetenversammlung eine andere Fassung zur Abstimmung gestellt wurde.“ Die Öffentlichkeit habe „ein gesteigertes Interesse daran zu erfahren, welche Fraktion hinter einer Höhenbegrenzung der geplanten Bebauung am Sportplatz steht oder nicht“. Darüber hinaus ist sei auszuschließen, dass der Verstoß gegen die Geschäftsordnung Auswirkungen auf das weitere Verfahren habe. „So möchte die SPD nun in ihrem aktuellen Antrag betreffend der ,Vorbereitung der Vergabe der städtischen Grundstücke Altkönigstraße und Baufeld V nach Konzeptqualität‘ den fehlerhaften Beschluss als Grundsatzbeschluss berücksichtigt wissen“, berichten sie weiter um abschließend festzustellen: „Diese Vorgehensweise können wir nicht mittragen und sehen darin auch kein faires Miteinander. Wir alle tragen Verantwortung dafür, dass der Meinungs- und Willensbildungsprozess in der Stadtverordnetenversammlung von außen durchsichtig und nachvollziehbar ist“, erklärt Dr. Eichhorn. „So kann und muss schließlich auch das Vertrauen der Bevölkerung in die kommunalen Vertretungen gefördert werden.“ (mw)



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