Legionellen-Untersuchung zur Trinkwassererwärumung

Hochtaunuskreis (kb) – Gemäß der Trinkwasserverordnung müssen die Eigentümer von vermieteten Gebäuden das Trinkwasser mindestens alle drei Jahre auf Legionellen untersuchen lassen. Die Verpflichtung zur Untersuchung auf Legionellen trifft alle Eigentümer, Verwalter und Hausverwaltungen, die Trinkwasser in vermietetem Wohnraum zur Verfügung stellen. Ein- und Zweifamilienhäuser sind von der Untersuchungspflicht grundsätzlich ausgenommen. Aber auch in Mehrfamilienhäusern müssen nicht alle Trinkwasseranlagen untersucht werden. Die Pflicht besteht nur, wenn die Trinkwasseranlagen eine der folgenden Eigenschaften aufweisen und somit als Großanlagen gelten: Warmwasserspeicher mit mehr als 400 Liter Inhalt oder eine Wasserrohrleitung, die vom Warmwasserspeicher bis zur entferntesten Entnahmestelle mehr als 3 Liter beinhaltet.

Wesentliche Voraussetzung für eine Untersuchungspflicht ist außerdem, dass in den vermieteten Wohnräumen Duschen oder andere, Wasser vernebelnde, Einrichtungen vorhanden sind. Denn eine infizierende Wirkung haben die gefährlichen Erreger nur, wenn sie über die Atemwege in die Lunge gelangen. Die Lungenkrankheit Legionellose kann in unterschiedlichen Formen auftreten. Oft sind es grippale Symptome; bei geschwächten Menschen kann der Verlauf sogar tödlich sein. Um Schäden von Menschen abzuwenden aber auch aus haftungsrechtlichen Gründen sind die Anlagenbetreiber aufgerufen, die erforderlichen Untersuchungen umgehend zu veranlassen. Die Frist für die Erstuntersuchung wurde bereits um ein Jahr bis zum 31. Dezember 2013 verlängert. Der Fachbereich Gesundheitsdienste der Kreisverwaltung empfiehlt, eine mögliche Überschreitung der Untersuchungspflicht kurz schriftlich, telefonisch oder per E-Mail mitzuteilen. Diese Mitteilung sollte Name, die Liegenschaft und den vorgesehenen Untersuchungstermin sowie ggf. das beauftragte Untersuchungslabor umfassen. Die E-Mail-Adresse lautet: trinkwasser[at]hochtaunuskreis[dot]de; telefonisch können die Gesundheitsdienste unter 06172-999-5841, -5843,- -5845 und -5846 erreicht werden. Briefpost richten Sie bitte an Gesundheitsdienste –Trinkwasser-, Ludwig-Erhard-Anlage 4, 61352 Bad Homburg von der Höhe.



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