Kronberg. – Zum Titelbericht „Tage des ,Nassauer Hof‘ gezählt“, der von den Planungen berichtet, dort einen Neubau mit Gasttätte und Wohnungen entstehen zu lassen, hat sich Erster Stadtrat Jürgen Odszuck zu Wort gemeldet. Er weist darauf hin, dass die Aussage von Dr. Hans Georg Deckert, „der Magistrat habe sich am 18. August mit der Angelegenheit beschäftigt und Zustimmung signalisiert“ ihm gegenüber nicht getroffen worden sei. Odszuck wörtlich: „Es wurde ihm vielmehr vorab telefonisch und dann schriftlich mitgeteilt, dass der Magistrat zur Kenntnis genommen habe, dass am Nassauer Hof eine Veränderung anstehe, eine Meinungsbildung aufgrund fehlender Informationen aber nicht möglich war. Unter anderem fehlten wesentliche Unterlagen wie der zeichnerische Nachweis, dass sich die Bebauung an den Bebauungsplan hält, und der Nachweis der Einhaltung der städtischen Stellplatzsatzung.“ Dr. Deckert, der als geschäftsführender Gesellschafter von Blumenauer Immobilien für die Eigentümerfamilie die Grundstücksbetreuung übernommen hat, sei nach Überreichung seiner Unterlagen mehrfach aufgefordert worden, diese Informationen nachzureichen. „Er unterließ dies aber mit dem Hinweis darauf, dass er ja nur wolle, dass der Magistrat informiert sei“, betont der Erste Stadtrat.
Zu den „konstruktiven Gesprächen“, von denen laut Deckert mit dem Ersten Stadtrat und der Fachbereichsleitung Stadtentwicklung&Umwelt, Dr. Ute Knippenberger, die Rede war, bemerkt der Stadtrat weiter: „Wir verstehen uns als serviceorientierte Behörde und sind stets bemüht, Bauberatungen konstruktiv durchzuführen. In der Tat haben zwischen der Stadt Kronberg und Dr. Deckert zwei Bauberatungen stattgefunden. Dort wurde die skizzierte Entwicklung vorbehaltlich der Prüfung der Unterlagen als grundsätzlich denkbar angesehen. Es sei aber auch darauf hingewiesen worden, dass noch keine rechtliche Würdigung zur Einhaltung aller öffentlich-rechtlichen Vorschriften stattgefunden habe und dass der formelle Weg zu einer Aussage über die Bauaufsicht des Hochtaunuskreises laufe, der letztlich für einen rechtssicheren Bescheid nötig sei. (mw)