Odszuck: „Anscheinend scheuen einige die politische Diskussion“

Kronberg (mw) – Erster Stadtrat Jürgen Odszuck (parteilos) kann die Aufregung der Grünen und der KfB, den Antrag Bebauungsplan „Bahnhofsquartier Baufeld II“ betreffend, nicht nachvollziehen. Als Dringlichkeitsantrag kurz nach der Antragsfrist eingebracht, soll er noch in der laufenden Sitzungsrunde und somit Donnerstag, 18. Februar im Rahmen des Kronberger Stadtparlaments diskutiert und abgestimmt werden. Hierbei geht es um Beschlussvorschläge zu den eingegangen Anregungen aus den Beteiligungen gemäß der Paragrafen 3 Absatz 2 und 4 Absatz 2 des Baugesetzbuches sowie aus der erneuten Beteiligung gemäß des Paragrafen 4 a Absatz 3 des Baugesetzbuches sowie dem Beschluss des Paragrafen 10 Absatz 1 des Baugesetzbuches und den Paragrafen 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung über den Bebauungsplan „Bahnhofsquartier Baufeld II“ als Satzung und der Zustimmung zur Begründung. Nach Beschluss vom 23. Juli 2015 durch die Stadtverordnetenversammlung lag der Entwurf des Bebauungsplans „Bahnhofsquartier Baufeld II“ zur Öffentlichkeitsbeteiligung vom 17. August bis zum 18. September 2015 im Rathaus aus. Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 11. August zur Abgabe einer Stellungnahme bis zum 18. September aufgefordert.

Wie in dem Dringlichkeitsantrag erläutert wird, führten „die eingegangenen Stellungnahmen zu Änderungen und Ergänzungen des Bebauungsplanentwurfs. Darüber hinaus wurden auch Präzisierungen von Festsetzungen zum eindeutigen Verständnis vorgenommen“, ist weiter in der Antragsbegründung zu lesen. Änderungen und Ergänzungen des Bebauungsplanentwurfs sind in den Anlagen (Kapitel 7) aufgeführt. Schwerpunktmäßig geht es bei den Änderungen um Themen wie den Immissionsschutz, Artenschutz, und den städtebaulichen Vertrag.

„Wir hatten seitens des Magistrats bereits in der letzten Stadtverordnetenversammlung alle Parteien darüber in Kenntnis gesetzt, dass wir aufgrund der letzten öffentlichen Auslegung bis zum 23. Dezember und sich anschließenden Ferien die Antragsfrist knapp verpassen würden“, erklärt der Erste Stadtrat. „Nachdem der Bebauungsplan nun am 18. Januar im Magistrat Thema war, haben wir überlegt, wie es weitergehen soll.“ Sitzungsrundenänderung und Sondersitzung seien angedacht und wieder verworfen worden.

Es sei aber in jedem Fall seitens der Stadt von Beginn an klar gewesen, dass es nicht Ziel sein könne, diese Entscheidung, deren Thema und Inhalte alle bekannt seien, zur Beschlussfassung auf den 2. Juni 2016 zu vertagen. Da nämlich ist nach den Kommunalwahlen und der ersten konstituierenden Sitzung des Stadtparlaments die nächste reguläre Sitzung, in der das für Kronberg so wichtige Thema weiter behandelt werden kann. „So lange zu warten, ist für alle Beteiligten schlecht“, betont Odszuck. Für die Stadt, für den Projektentwickler, für die Gespräche mit dem Hotelbetreiber als auch für Kronberg Academy, die solange ihre Sponsoren bei Laune halten müsste, sei ein solch langer Zeitraum, in dem nichts voran gehen könne, einfach zu lang. „Es ist jetzt noch Zeit genug, alle wichtigen Dokumente, die dem Dringlichkeitsantrag angehängt sind, durchzugehen und gerne auch in einem oder mehreren Treffen zu diskutieren. „In vier Wochen sollte dafür Zeit genug sein“; so Odszuck. „Ich sehe jedenfalls keinen Grund, warum man dieses für Kronberg so wichtige Thema nicht gerade zur Kommunalwahl, wo alle Parteien bei den Bürgern eine größere Aufmerksamkeit genießen, diskutieren sollte.“ Statt von „durchpeitschen wollen“ zu reden, sollten die entsprechenden Parteien lieber über die Sache diskutieren. „Gerade jetzt kann jede Partei vor viel Publikum ihre politische Vorstellung darlegen. Aber anscheinend scheuen einige die öffentliche Diskussion“, kritisiert Odzuck. Statt dessen würde sich an reinen Formalismen festgebissen. Der Antrag sei jedenfalls seitens des Hauptamtes geprüft, dass er den Regularien eines Dringlichkeitsantrags entspricht und so sieht Odszuck keine Veranlassung für die Aufregung.

Christoph König, der stellvertretende Stadtverordnetenvorsteher, der den Antrag zugelassen hat, kennt die Gründe der Stadt für diese Entscheidung und sieht das ähnlich: „Eine halbjährige Verzögerung kostet die Stadt viel Geld und gefährdet letztendlich das Projekt.“ Und das könne und dürfe nicht das Ziel sein.



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