Regierungspräsidium veröffentlicht neuen Lärmaktionsplan

Darmstadt (kb) – Das Regierungspräsidium Darmstadt hat den zweiten Lärmaktionsplan für den Bereich Straßenverkehr in Südhessen veröffentlicht. Damit ist dieser auch in Kraft getreten. Das mehrere hundert Seiten umfassende Schriftstück kann unter www.rp-darmstadt.hessen.de („Öffentliche Bekanntmachungen/Verkehr“) eingesehen werden.

„Lärm zählt zu den am häufigsten genannten Umweltproblemen in der Bevölkerung“, so Regierungspräsidentin Brigitte Lindscheid. Er könne nicht nur belästigend sein, sondern ab bestimmten Pegeln auch gesundheitsschädlich. Die Lärmaktionsplanung des Regierungspräsidiums beinhaltet konkrete Vorschläge für Lärmminderungsmaßnahmen. Dies könne für besonders betroffene Abschnitte in städtisch geprägten Räumen Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 30 Stundenkilometer während der besonders schützenswerten Nachtzeit oder auch ganztags sein.

Im vorliegenden Lärmaktionsplan wurden an 36 innerörtlichen Straßenabschnitten – typische Ortsdurchfahrten in kleineren Kommunen und Teile des Haupt-Verkehrsstraßennetzes in größeren Städten – Tempolimits zum Schutz der Anwohner vor Lärm festgelegt. Weitere Tempolimits werden nach Angaben des Regierungspräsidiums noch geprüft. Bislang gab es nur in den Großstädten Frankfurt, Wiesbaden und Darmstadt insgesamt drei solcher Tempolimits.

Der Untersuchungsumfang ist gegenüber dem ersten Plan aus dem Jahr 2010 deutlich ausgeweitet worden, sodass mehr Straßen einbezogen wurden: In 160 von den insgesamt 188 südhessischen Kommunen sind Lärm-Minderungsmaßnahmen geprüft worden. Durch die Halbierung des Mindestverkehrsaufkommens wurden diesmal alle Straßen berücksichtigt, die mehr als drei Millionen Fahrbewegungen im Jahr aufweisen. Außerdem wurden die Kriterien für Lärmkonfliktpunkte im Sinne der Betroffenen abgesenkt.

Die Vorschläge des Regierungspräsidiums ergeben sich durch Auswertung der Betroffenenzahlen aus der Lärmkartierung des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) sowie der Stellungnahmen der Öffentlichkeit. Diese Vorschläge werden in Abstimmung mit den jeweiligen Fachbehörden mit dem Ziel der Umsetzung geprüft.

Das Regierungspräsidium Darmstadt ist im Regierungsbezirk Südhessen für die Lärmaktionsplanung zuständig. Es erstellt seit dem Jahr 2008 die Lärmaktionspläne – jeweils getrennt für den Straßen- und den Schienenverkehr sowie den Luftverkehr des Frankfurter Flughafens.

Das Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm normiert die Verpflichtung zur Lärmminderungsplanung, die die Lärmkartierung sowie die Erstellung von Lärmaktionsplänen unfasst.

Weitere Infos finden Interessierte auf der Seite des Hessischen Umweltministeriums unter www.laermaktionsplan.hessen.de.



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