Kronberg. – Da der Vertrag mit dem derzeitigen Betreiber des Stadtbusses ausläuft, muss das Stadtbussystem in den kommenden Jahren neu ausgeschrieben werden, informiert die CDU in einer Pressemitteilung. Die bisherige Planung der Stadt sieht vor, das Stadtbussystem unverändert fortzuführen. Hierfür sind bereits Planungsmittel in den Doppelhaushalt 2020/2021 eingestellt worden.
„Wir fordern die Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel für Rechts- und Beratungskosten, um die Eignung alternativer Antriebstechnologien für den Einsatz in Kronberg sowie die Ausweitung des Stadtbussystems vor der Neuausschreibung 2021 zu prüfen“, erklärt der CDU-Fraktionsvorsitzende Andreas Becker.
Das aktuelle Stadtbussystem mit einer optimierten Streckenführung war zum Fahrplanwechsel Dezember 2014 eingeführt worden. „Da der Vertrag mit dem derzeitigen Betreiben ausläuft, muss 2021 eine neue Ausschreibung erfolgen“, so Becker.
Bei der Planung des aktuellen Stadtbussystems waren seinerzeit bereits Alternativen zum Diesel-Antrieb geprüft worden. „Damals waren beispielsweise Elektrobusse aber noch nicht in einer für den Einsatz in Kronberg sinnvollen technologischen Qualität verfügbar“, behauptet Becker. „Inzwischen stehen neue und bessere Antriebstechnologien in größerer Vielfalt zur Verfügung und viele Städte und Gemeinden, wie aktuell Bad Homburg, stellen ihre Bussysteme auf Wasserstoffantrieb oder Elektroantrieb um“, ergänzt Michael Dahmen, CDU-Vertreter in der Betriebskommission der Stadtwerke.
Es hätte sich zudem gezeigt, dass eine bessere Anbindung der Seniorenanlagen insbesondere an den Wochenenden von vielen Bürgerinnen und Bürgern gewünscht werde. „Die Neuausschreibung soll daher auch dazu genutzt werden, Ergänzungen der Streckenführung und der Taktzeiten zu prüfen“, fordert Becker weiter. „Die CDU möchte erreichen, dass die anstehende Neuausschreibung des Stadtbussystems für eine Stärkung des öffentlichen Personen-Nahverkehrs bei gleichzeitiger Berücksichtigung ökologisch und wirtschaftlich sinnvoller Antriebstechnologien genutzt wird“, erklärt er. Becker und Dahmen abschließend: „Es sind daher Mittel für die über eine bloße zeitliche Verlängerung des bisherigen Systems hinausgehenden Planungsleistungen in den Doppelhaushalt 2020/2021 einzustellen.“ (mw)