Kronberg (mg) – Ästhetik kann zumindest auch im Auge des Betrachtenden liegen. In der vergangenen Ausgabe waren zwei Leserbriefe enthalten, die sich mit der aktuellen Sanierung der Stadthalle beschäftigten. Beide Autoren waren maßgeblich am damaligen Bau Anfang der 1990er Jahre beteiligt und haben somit ihre Verdienste. Knackpunkte der Briefe waren zum einen das Urheberrecht des Architekten und das Interesse an verloren gegangener Ästhetik durch Veränderung, zum anderen die Frage nach der Notwendigkeit des erneuten Anlegens der Außenfassade samt Kosten. Dem Kronberger Boten liegen Informationen vor, dass zu Zeiten der Realisierung der Stadthalle vertraglich geregelt wurde, den § 14 Urheberrechtsgesetz stark einzuschränken. Zusammengefasst ist zu entnehmen, dass sich der Architekt und seine Rechtsnachfolger verpflichten, Abweichungen von der Vorlage zu gestatten. Das gilt auch für das fertige Werk. Somit ist formal juristisch das Thema unter Dach und Fach, denn eine Entstellung des Werks ist nicht zu vermuten. Nun könnte und kann man sich darüber austauschen, ob eine ästhetische Einschränkung dadurch vorliegt, dass die vormals grauen Fensterprofile - diese wurden wohl im Zuge der Neugestaltung des Berliner Platzes durch die Anregungen eines anderen Architektur-Büros 2005 umgestaltet - nun erneut grau gestrichen wurden, der Ursprung des Entwurfs jedoch weiß war. Es wird eingeworfen, dass nun das Ensemble empfindlich gestört sei. Sogar die Klimaanpassung wird bemüht, da graue Fensterprofile, aber vor allem das Dach des Foyers nach Angaben einer der Autoren weniger dienlich sind und nun stärker aufheizen. Auch ob es hinsichtlich des Materials sinnvoll ist, Alurahmen anzustreichen ist eine Erörterung wert.
Nun ist gleichzeitig nichts beständiger als der Wandel und viele große und tatsächlich komplizierte Herausforderungen müssen gesamtgesellschaftlich gemeistert werden. Ob der Schwerpunkt des aktuellen Wortwechsels die eigentliche Herausforderung darstellt, darf sich jede und jeder selbst beantworten.
Seitens der Stadt wird kommuniziert, dass man sehr froh sei, dass innerhalb kurzer Zeit eine der „guten Stuben“ wieder ansehnlich wurde und dass dies auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu verdanken sei, die sich engagierten.
Der ebenfalls in einem Leserbrief aufgeworfenen Frage nach der Notwendigkeit des Anstrichs der Fassade und den damit verbundenen Kosten wird entgegnet, dass man anscheinend rasch vergisst, wie sehr die Fassade erneut gelitten hatte. Einschlägiges Fotomaterial liefere den Beweis. Einheitlich wird von allen Seiten bekundet, dass der Innenbereich einer Sanierung bedurfte. Und diese wurde nun ebenfalls umgesetzt.