Eltern sollen keine Kita-Gebühren für April und Mai entrichten

Kronberg (mw) – Unabhängig davon, ob das Land seiner Verpflichtung zur Übernahme der den Kita-Trägern entstandenen Schäden aufgrund der Kita-Schließung während des Corona-Lockdowns nachkommt, möchte die Stadt Kronberg den Eltern zusichern, auf die Kita-Benutzungsgebühren für April und Mai zu verzichten. Das erklärte die Leiterin des Fachreferats 3 für Soziales, Kultur & Bildung, Marion Bohn-Eltzholtz, den HFA-Ausschussmitgliedern im Rahmen der jüngsten Sitzung in der Stadthalle. Außerdem sind die kommunalen Regelungen anzupassen, sodass der Magistrat gebeten wird, die entsprechenden notwendigen Satzungsänderungen vorzulegen. Die KfB begrüßt zunächst die Bitte an die Landesregierung, für eine einheitliche Regelung zu sorgen, „auch um einen Flickenteppich innerhalb Hessens zu vermeiden“, erklärte Ausschussmitglied Alexa Boerner. „Einen pauschalen Verzicht sehen wir allerdings kritisch und zweifeln, ob dies der richtige Weg für beide Seiten ist. Denn von der Krise sind sowohl Eltern als auch die Stadt betroffen“, befand sie. Ein großer Anteil der Eltern in Kronberg zahle aufgrund der Förderung durch das Land Hessen vergleichsweise niedrige Kita-Gebühren. Dr. Margaret Esen-Baur von der KfB wollte außerdem wissen, um welchen Betrag und welche Einrichtungen in Kronberg es konkret geht. Üblicherweise enthalte eine Vorlage unter der Ziffer „finanzielle Auswirkungen“ Informationen hierzu. Marion Bohn-Eltzholtz erklärte zu dem Verzicht auf Benutzungsgebühren, dass dies für alle städtischen Kitas und diese, die mit der Stadt eine Betriebskostenvereinbarung abgeschlossen habe, gelten soll. Gleiches gilt für die an die Grundschulen angegliederten Betreuungszentren. Den dadurch entstehenden finanziellen Fehlbetrag für die Stadt Kronberg bezifferte sie nach der Belegungsstatistik von März dieses Jahres auf maximal 114.000 Euro pro Monat, also knapp 230.000 Euro für die zwei ausgefallenen Monate. Bohn-Eltzholtz ging auch kurz auf das aktuelle Kita-Modell in Corona-Zeiten ein, das seit 2. Juni wieder für alle Eltern, nicht nur die Kinder von „systemrelevanten Berufsgruppen“ oder von „Funktionsträgern“ eine Betreuung möglich macht. Eingeschränkt ist diese noch immer, da nur Kleingruppen gebildet werden dürfen. Bei den Kita-Kindern ist die Gruppenstärke auf 15 Kinder begrenzt, bei den Krabbelkindern auf acht bis zehn Kinder. „Unser Konzept bietet den Eltern eine Betreuung von zweieinhalb Tagen in der Woche an“, erläuterte sie den Anwesenden. „Wir können mit dem Angebot die Kinder entweder Montag, Dienstag und einen halben Mittwoch oder einen halben Mittwoch sowie Donnerstag und Freitag betreuen, also immerhin die Hälfte der Woche, vor allem damit aber auch ganztägig versorgen“, erläutert sie. Die Ausschussmitglieder haben die Abstimmung über die Magistratsvorlage in das Stadtparlament, das am 25. Juni in der Stadthalle tagt, verschoben. Die KfB hat angekündigt, eventuell einen Änderungsantrag einzureichen, der einen Gebührenerlass für die Eltern auf Antrag vorsieht.



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