„Grünes Licht“ für Weiterbildung – wenn auch mit Einschränkungen

Oberursel/Kronberg (kb) – Die Landesregierung Hessen hat beschlossen, dass Volkshochschulen (vhs) auch weiterhin geöffnet bleiben. „Darüber freuen wir uns sehr und gehen davon aus, dass die Ernsthaftigkeit, mit der die Volkshochschulen nicht nur in Hessen ihre eigenen Hygienekonzepte zur Eindämmung der Pandemie umgesetzt haben, zu dieser Entscheidung beigetragen hat“, so Carsten Koehnen, Leiter der Volkshochschule. „In jedem Fall ist es ein starkes Signal für die Weiterbildung und doch auch ein klarer Auftrag an uns, in Zeiten dramatisch steigender Fallzahlen für die Einhaltung der immens wichtigen Regeln zu sorgen.“ Dennoch sind die „Auslegungshinweise vom 3. November“ des Sozialministeriums zu der neuen Verordnung auch für Volkshochschulen relevant und beinhalten auch Einschränkungen für den Kursbetrieb der vhs. Der Kursbetrieb wird – bis auf die weiter unten aufgeführte Ausnahmen – unter strikter Beachtung und Umsetzung der Hygieneauflagen in Präsenz fortgeführt. Ab sofort gilt eine allgemeine Maskenpflicht im Unterricht. Gesichtsvisiere sind nicht erlaubt. Mit sofortiger Wirkung müssen folgende Kurse bis zum 30. November ausgesetzt werden:

• Kurse im Bereich des praktischen künstlerischen Gestaltens („Kreativkurse“),

• Musikunterricht

• Praxisorientierte Bewegungs- und Entspannungskurse (draußen und drinnen)

Die betroffenen Kursteilnehmenden werden schnellstmöglich über die Neuerungen informiert. Gleichzeitig prüft die vhs in den oben genannten Bereichen die Umstellung von Präsenzkursen in Online-Angebote.

„Grundsätzlich gilt“, so Koehnen, „wir tragen die verordneten Maßnahmen zum Schutz vor Ansteckung vollumfänglich mit und stehen für ein solidarisches Miteinander.

Dazu gehört unter anderem die strikte Umsetzung des von uns entwickelten Hygienekonzeptes, das Interessierte auf der Website finden.“



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