Keine Abgabe an Dritte: Regelung für gereinigtes Wasser der Kläranlage

Kronberg. – Der Abwasserverband Kronberg als Betreiber der Kläranlage Kronberg weist darauf hin, dass er gereinigtes Abwasser der Kläranlage nicht zu Zwecken der Bewässerung an Dritte zur Verfügung stellt.

In seiner Begründung erklärt der Abwasserverband, dass gereinigtes Abwasser der Kläranlage zwar die wasserrechtlich geforderten Grenzwerte einhält, jedoch seien weiterhin viele problematische Inhaltsstoffe in nahezu ungeminderter Menge enthalten. Dazu zählen zum Beispiel organische Schadstoffe, Hormone, Arzneimittelrückstände, Mikroplastik oder auch Keime.

Einzige Ausnahme: Die Stadtwerke der Mitgliedsstädte des Abwasserverbands erhalten die Möglichkeit, mit gereinigtem Abwasser aus der Kläranlage die Zierpflanzen im jeweiligen Stadtgebiet zu bewässern. Die Abgabe des Wassers erfolgt dabei im drucklosen Schwerkraftverfahren und ohne Aerosolbildung. Eine Gefahr für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist bei dieser Verwendungsart und bei der Einhaltung der üblichen Hygienevorschriften ausgeschlossen.

Eine Abgabe an Dritte, so der Abwasserverband, könne es nicht geben, da dem Abwasserband dann keine Kontrolle über die Art der Verwendung möglich sei, da die Verwendung des Wassers außerhalb des Einflussbereiches des Abwasserverbandes Kronberg liege. (mw)



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