KfB fordert Informationen über die Kostenentwicklung vor Entscheidung

Kronberg. – „Wir haben mit unserem Änderungsantrag vor allem mehr Informationen zu den Gesamtkosten und den Betriebskosten gefordert, um eine konstruktive Begleitung des Bauvorhabens und die Unterstützung desselben durch die Stadt Kronberg möglich zu machen“, erklärt die KfB zu ihrem Antrag bezüglich der Baumaßnahme der Kronberg Academy, dem Casals Forum am Bahnhof. „Der Antrag wurde im HFA jedoch von allen anderen Fraktionen abgelehnt“, führt die Co-Fraktionsvorsitzende Alexa Boerner aus.„Dennoch ist die Kronberg Academy Stiftung auf die Forderung der KfB nach mehr Transparenz eingegangen und hat angeboten, dem Magistrat regelmäßig Berichte über die bauliche und finanzielle Entwicklung des Gesamtprojektes vorzulegen sowie ein aktualisiertes Konzept über die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Betriebskosten erstellen zu lassen, dieses durch einen Wirtschaftsprüfer auf dessen Plausibilität hin prüfen zu lassen, den Bericht des Wirtschaftsprüfers vorzulegen und das Konzept im Haupt- und Finanzausschuss vorzustellen“, begrüßt sie, bemerkt aber, dass es „der Informationen über die Kostenentwicklung vorab“ bedürfe, „das heißt, diese Informationen müssen den Mandatsträgern vor ihrer Entscheidung für den Zuschuss zur Verfügung gestellt werden“. Die KfB betont: „Ein Bericht im Nachhinein ist nicht ausreichend, um plausibilisieren zu können, ob die nun vorgelegte Kostenberechnung von 58,5 Millionen Euro bis zur Fertigstellung vollständig und auskömmlich ist. Eine entsprechende Berechnung ist bereits von einem renommierten externen Unternehmen erstellt worden und sollte den Mandatsträgern dann auch zur Verfügung gestellt werden.“

Bevor abschließend über den städtischen Zuschuss zum Bau des Casals Forum entschieden werde, müssten auch „aussagekräftige Unterlagen zu den Betriebskosten und der Mittelverwendung“ vorgelegt werden. „In Anbetracht der Höhe von 500.000 Euro ist außerdem zu prüfen, wo im Haushalt Einsparungen möglich sind“, so die KfB weiter, die abschließend bemerkt: „Wir bleiben außerdem dabei, dass der Betrag erst dann ausgezahlt werden darf, wenn die benötigte Gesamtsumme von allen anderen Zahlern verbindlich zugesagt wurde.“ (mw)



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