Kronberg. – Nachdem seit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung, das historische Bahnhofsgebäude an einen Investor zu verkaufen, acht Monate vergangen sind, erkundigt sich die KfB bei der Stadt nach dem Stand der Dinge und bittet um Beantwortung diverser Fragen. „Uns ist bewusst, dass zur erfolgreichen Verhandlung eines Kaufvertrages zwei Parteien zusammenfinden müssen“, betont Dr. Jochen Eichhorn, der die KfB im Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt vertritt. „In diesem Fall ist es noch komplexer, da neben Stadt und Käufer zusätzlich die Deutsche Bahn mit ihren verschiedenen Bereichen, das Eisenbahnbundesamt, der Denkmalschutz und die Bauaufsicht einbezogen werden müssen.“ Als die Stadt den Bahnhof vor mehr als einem Jahr öffentlich angeboten hat, waren noch etliche Punkte offen, ohne deren Klärung der Kaufvertrag nicht geschlossen werden kann. Dazu zählten unter anderem der Grundstückszuschnitt, die Anzahl und Lage der Parkplätze und weitere rechtliche Fragen.
Die KfB hat nun eine Anfrage an die Stadt gestellt, inwieweit diese offenen Punkte geklärt werden konnten und woran es noch hapert. „Die Stadtverordneten und die Bürger haben ein großes Interesse daran, dass der Bahnhof zeitnah renoviert und damit das Bahnhofsareal aufgewertet wird“, betonen sie und fügen den Fragenkatalog an:
Erstens: Laut Exposé für den Bahnhofsverkauf ist der „Grundstückszuschnitt noch variabel“. Um den Bahnhof verkaufen zu können, ist somit vorher eine Vermessung und Grundstücksteilung notwendig. Inwieweit ist die Stadt Kronberg diesbezüglich (wann) tätig geworden und ggf. mit welchem Ergebnis?
Zweitens: Laut Exposé für den Bahnhofsverkauf ist die „Zuordnung einer Außenfläche auf der nördlichen Seite angrenzend an den bisherigen Gastronomiebereich denkbar“. Wurde diese Außenfläche seitens der Stadt Kronberg oder des Käufers inzwischen definiert und ggf. mit welchem Ergebnis?
Drittens: Durch die Ausübung des Vorkaufsrechts sind seinerzeit 16 Stellplätze auf dem Grundstück „Gleis 3“ erworben worden. Der zukünftige Käufer hat den für sein Nutzungskonzept notwendigen Stellplatzbedarf mit 16 Stellplätzen angegeben. Hat die Stadt Kronberg definiert, wo diese für den Betrieb des Bahnhofs zukünftig notwendigen Stellplätze liegen werden und ggf. mit welchem Ergebnis?
Viertens: Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 13.12.2018 steht unter dem „Vorbehalt, dass die Real KG ein Reisezentrum im Bahnhofsgebäude integriert“. Wurde dieser Vorbehalt seitens des Käufers ausgeräumt?
Fünftens: Der Bahnhof und das angrenzende Grundstück liegen im Bereich der sog. „Bahnhofsumfeldplanung“, die die Stadt Kronberg vornimmt. Für einen Verkauf sollten die Ergebnisse dieser Planung vorliegen. Wie ist diesbezüglich der Stand der Dinge?
Sechstens: Das denkmalgeschützte Bahnsteigdach gehört – wie auch der Bahnsteig – der Deutschen Bahn (DB). Haben die Stadt oder der Käufer bereits Kontakt zur DB aufgenommen, um zu erfahren, welche Sanierungs- bzw. Renovierungspläne die Bahn hat?
Siebstens: Ist eine Entwidmung notwendig? Wenn ja, (wann) wurde seitens der Stadt (derzeitiger Eigentümer) oder des Käufers beim Eisenbahnbundesamt ein Antrag auf Entwidmung gestellt und ggf. mit welchem Ergebnis?
Achtens: Das Gebäude befindet sich derzeit in einem schlechten Zustand (defekte bzw. fehlende Fensterscheiben, fehlender Putz, was augenscheinlich zu feuchtem Mauerwerk führt, etc.). Welche Maßnahmen muss die Stadt ergreifen, um bis zum Verkauf einen weiteren Verfall zu stoppen und welche Kosten entstehen dadurch?
Neuntens: Welche weiteren Punkte sind für den Vertragsabschluss noch zu klären und wer ist dafür zuständig? Wann ist mit einem Abschluss zu rechnen? (mw)