Leserbrief

Unser Leser Wolfgang Schön, Hainstraße, Kronberg, schreibt zum Titelbericht vom 17. Juni „Höheren Stellenwert für den Naturschutz: Verzicht auf Grüner Weg als Bauerwartungsland“ Folgendes:

Was ist das für ein vertrauensvernichtender Umgang mit einem Teil der Bürgerschaft! Eine Mehrheit der Stadtverordneten – KfB und Grüne – wollen die fast schon zwei Jahrzehnte auf dem Grünen Weg liegende Bauerwartung nunmehr in „Grünland“ auflösen. Dabei hatte sich die Vorstellung der betroffenen Bürger durch die wiederholten Grundstücksankäufe der Stadt für dieses Gebiet gerade in Richtung künftiger Bebaubarkeit noch weiter verfestigt. So kann man einfach mit dem Vertrauen des Bürgers auf geradliniges, folgerichtiges Verhalten seiner Gremien nicht umgehen. Da hätte es schon einer zeitigeren Abkehr der städtischen Gremien von der jahrelang verfolgten Bebauung bedurft. So, wie das gelaufen ist, muss sich das für den Bürger mehr als eine fixe Idee darstellen, weniger als ein durchdachtes planvolles Verhalten. Zumal es noch weitere Gesichtspunkte gibt, die eine Umwandlung in Grünland letztendlich auch praktisch schwer nachvollziehbar erscheinen lassen. Hinzu kommt, dass diese Umkehr vorrangig von der KfB auf einen Sachverhalt gestützt wird, der so nicht existent ist. Nämlich sinngemäß, „es seien in der jüngeren Vergangenheit zahlreiche Baugebiete mit hunderten neuen Wohnungen entstanden“. Zu Recht verlangt deshalb Herr Heuse in seinem Leserbrief im Boten vom 24. Juni weitere Aufklärung von der KfB hierzu. Richtig ist allein, dass neue Wohnungen auf dem freien Markt zu Preisen entstanden sind, die sich der Normalverdiener weder als Kauf noch zur Miete leisten kann. Dieser allgemein heftig beklagte Zustand kann doch kaum an der KfB vorübergegangen sein. So gesehen fast eine Herabsetzung für all jene, die nicht in der glücklichen Lage sind, sich auf dem Wohnungsmarkt frei bewegen zu können. Die Gesamtsituation – da vom Bürger den Gremien entgegengebrachte Vertrauen, dementsprechend rechtschaffen zu begegnen ist – spricht für eine vermittelnde Lösung. Sie könnte etwa so aussehen, dass es bei der Wertfeststellung als Bauerwartungsland verbleibt. Dafür wird für das künftige Baugebiet – das erscheint wesentlich – zu Lasten jedes Baugrundstücks und seines Eigentümers eine bestimmte Begrünung bauleitplanungsrechtlich zur Ausführung im Falle der Bebauung verbindlich festgelegt. Dabei sollte aus der heutigen Wertvorstellung heraus auch überdacht werden, inwieweit die Baueinheiten selbst in die Begrünung mit einzubinden sind.

Verbleibt es bei dem neugefassten Beschluss (Umwandlung zu Grünland), sollte es im Interesse des Parlaments liegen, vorab zu klären, durch welche Vorgaben der Grünbereich dauerhaft gesichert werden kann. Denn eine entsprechende Ausweisung im Flächennutzungsplan löst für sich noch keine dementsprechende Handlungsverpflichtung des Grundeigentümers aus. Sie gibt auch der Stadt selbst nicht die Befugnis an die Hand, in diesem Sinne gegenüber den Eigentümern zu handeln. Denn genau besehen: Auch das Grünland bedarf zu seiner sachgemäßen Erhaltung bestimmter Hege- und Pflegearbeiten, und zwar nachhaltig. Das erfordert einen dementsprechenden Zugriff, auch in nicht der Stadt gehörendes Eigentum.

Es wird also folgerichtig zunächst darauf abzustellen sein, ob sich die Stadt eine sol- che Handhabe verschaffen kann. Eine Festsetzung, die letztlich auf Papier beschränkt bliebe, ohne ernsthaft praktisch-realen Nutzen, eine solche Blamage wünsche ich meiner Heimatstadt nicht!



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