Leserbrief

Unser Leser Paul Brtschitsch, Am Hang, Kronberg, schreibt unter dem Titel „Straßensanierungen nach Kronberger Standard und die Erfahrungen, die man damit macht“ Folgendes: Es ist manchmal schwierig nachzuvollziehen, dass man via Bürgermeisterwahl zwar Einfluss darauf hat, wer die Geschicke in einer Kommune maßgeblich lenkt und mitentscheidet, aber wiederum als Bürger in direkter Betroffenheit einer, nennen wir es „eigenwilligen Entscheidungsführung“, vertreten u.a. durch den ersten Stadtrat, hingegen nahezu gnadenlos ausgeliefert scheint. Diese Erkenntnis ergibt sich, wenn man als unmittelbar Betroffener einer Straßensanierung seine Erfahrungen damit macht. Es hätte vor einigen Jahren noch einen verdienten Platz in der Fernsehsendung „Wie bitte?“ eingenommen, wenn man ans Tageslicht bringt, was ein einzelnes Fachreferat samt seiner Leitung seinen Bürgern innerhalb einer „Kommune“ wie Kronberg an Arroganz und gefühlter Willkür zumutet. Und da ist unser unglaubliches Resümee anhand der Straßensanierung Am Hang sicherlich lediglich die Spitze des Eisbergs. Als ich mich bei verschiedenen Mitbürgern, „Betroffenen“ muss man wohl eher sagen, erkundigt habe, um herauszufinden, ob wir ein Einzelfall waren, werden einem die Ausmaße samt bürgerunfreundlichem Handeln umso mehr bewusst, man entdeckt darüber hinaus System. Z.B. wenn mehrfach versucht wird Anliegern aufgrund Beweislastumkehr eine finanzielle Beteiligung von 90%! an Ausbaukosten aufzubürden. Das war im Hardtbergweg der Fall, wurde im Fuchstanzweg angewandt und konnte nur anhand einer alten Aufzeichnung eines Anwohners abgewendet werden. Im Kronthaler Weg seiner Zeit hat sich die Stadt trotz juristischer Klagen von Anliegern hingegen damit durchsetzen können. Bei Ausbaukosten, wie in unserem Fall, von rund 400.000 Euro kann man sich vorstellen, was bei 90% Beteiligung einzelnen Haushalten an Belastung hierbei zugemutet wird.

Den Anliegern Am Rothlauf wurden nach aktuellem Stand einer 25%igen Überzahlung auf Vorausleistung für Straßengebühren, weitere Kosten für nachträgliche Kanalarbeiten geltend gemacht. Anstelle diese mit der noch ausstehenden Endabrechnung zu verrechnen, wurden weitere Gelder eingefordert.

Am Hang: Von der überraschenden Erstankündigung einer fälligen Straßensanierung bis zur Einforderung der zur Zahlung verpflichtender Vorausleistungen vergingen gerade mal elf Monate. Im Schnitt wurden Beträge zwischen 20.000 und knapp 35.000 Euro eingefordert. Wir haben ein halbes Jahr überhaupt nur um die Information „kämpfen“ müssen, was an Zahlungsverpflichtungen zu erwarten ist. Das konnte uns aus „Kapazitätsgründen“ und den „noch ausstehenden komplizierten Berechnungsmodellen, die es hierfür bedürfe“ bis zum Zeitpunkt des Vorausleistungsbescheides nicht mitgeteilt werden. Warum beginnt man eigentlich eine Straßensanierung, wenn man die Parameter für eine Berechnung der Kostenverteilung nicht beisammen hat? Das war für uns nur eine von vielen sich aufwerfenden Fragen. Die Umsetzung der Sanierung war eine Katastrophe. Man fragte sich, wenn hier „Zeit = Geld“ ist, dann scheint es nicht im Interesse, dass im Sinne der Bürger, sondern vielmehr im Sinne der Baufirma seitens Stadt toleriert wurde, dass am Ende für die Baumaßnahme bis zu ihrem Abschluss 32 Wochen anstelle der geplanten 18 Wochen benötigt wurden. Und das lag, folgte man den Beobachtungen der oft unterbesetzten Baustelle, mit Sicherheit nicht nur am Wetter. Wir sind gespannt, ob sich das in der seither lang „ersehnten“ Endabrechnung zu unseren Ungunsten noch auswirkt. Diese lässt, wieder aus „Kapazitätsgründen“, lange auf sich warten. 2018 war die Baustelle fertiggestellt, wir sollen nun die „Hoffnung“ haben, dass bis Ende 2020 eine Endabrechnung stattfindet. Zusammengefasst: Beim Geldeinziehen war man schnell, bei der Informationsgebung und bei der Endabrechnung das Gegenteil hiervon. Die Kommunikation von Beginn an ist mit „mangelhaft“ bis „ungenügend“ sicherlich ganz gut zusammengefasst.

Mittlerweile ist viel passiert, es gab seit unserer Baustelle nahezu keine Ortsbeiratssitzung in Schönberg, in der innerhalb der Bürgersprechstunde nicht auf Missstände im Ablauf jener Straßensanierung hingewiesen wurde. Dank KfB und CDU wurde das Thema darüber hinaus politisch, der Druck wuchs, und so kam es zwar nicht zur kompletten Abschaffung, aber zumindest zu einer Absenkung von immerhin 25% für Anlieger beteiligt an zukünftigen Ausbaukosten bei Straßensanierungen. Dies beschlossen im Dezember 2018. Im Nachgang hierzu wurden die jüngst sanierten Straßen Fuchstanzweg, Am Rothlauf und Am Hang vom Vorteil dieser Satzungsänderung mit einbezogen. Diese daraus resultierende Zurückerstattung sollten nun alle jene Anlieger dieser Straßen auch erhalten! Nicht nur geht es nach der jetzt geltenden Satzung, sondern auch um die Berücksichtigung des Bürgerwillens, den mehrfachen Aufrufen der Fraktionen von CDU und KfB, die dies bereits mit mehreren Appellen erneut einforderten. Jüngst noch einmal geschehen durch Bürgermeisterkandidat Andreas Becker im Kronberger Boten / KW 20. Was auch immer es an Aufwand bedarf, die nun zu viel geleisteten Vorauszahlungen zurückzuzahlen, ist es nicht akzeptabel, das aus „mangelnden Kapazitätsgründen“ in der Verwaltung unumgänglich mit einer Endabrechnung zu verknüpfen. Und wenn Herr Siedler letztes Jahr schon „großzügig“ das Eingeständnis gemacht hat, bei „nachweislich existenziellen Notlagen können Ausnahmen gemacht werden“, wann, wenn nicht jetzt, ist es Ausnahme-situationsbedingt an der Zeit, die zu viel gezahlten Gelder unverzüglich zurückzuzahlen? Und selbst wenn das juristisch eine umfangreiche Abrechnung bedarf, so wie es seither als Argument gegen eine unverzügliche Anpassung angebracht wird, muss diese eben nun erstellt werden. Für die/den kommenden Bürgermeister(in) gibt es viel zu tun. Jedenfalls dann, sollte sich in Sachen Bürgernähe und im vernünftigen Umgang mit den Dingen in jener Kommune etwas zum Positiven verändern wollen. Dass keine Lehren aus unseren Erfahrungen samt den konstruktiven Anregungen, vorgetragen in unzähligen Ortsbeiratssitzungen, gezogen wurden, zeigt die aktuelle Sanierung in der Westerbachstraße. Hier wurde wiederholt die Baumaßnahme begonnen, ohne dass den Anliegern eine konkrete finanzielle Übersicht über die Höhe der anstehenden Beteiligung im Voraus bekannt gemacht wurde. Man hat schlichtweg nicht gelernt oder ist sich vielmehr seiner Sache etwas zu sicher.



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