Magistrat und Stadtverordnete folgen Anliegerwünschen

Kronberg (mw) – Nachdem die Planungen der Stadt Kronberg für die grundhafte Straßenerneuerung der Straßen „Hermann-Löns-Weg“ und „Am Buchrain“ viel diskutiert und seitens der Anwohner auf wenig Gegenliebe gestoßen waren (wir berichteten), wurde im Magistrat schließlich – nach schriftlicher Vorlage aller Anregungen der Anlieger – der Beschluss gefasst, dass an der Aufteilung des Straßenraums nichts geändert werden soll und beide Straßen in gleicher Weise grundhaft erneuert werden. Wie der Erste Stadtrat Robert Siedler (parteilos) im Rahmen der jüngsten Sitzung des Stadtparlaments in der Stadthalle berichtete, fallen damit sowohl die geplanten Parkbuchten mit Baumanflanzungen weg als auch die Planung, den Bürgersteig zwecks gleichberechtigter Nutzung des Straßenraums von Fußgängern und Pkws aufzulösen. Damit seien „alle Anregungen der Anlieger/Eigentümer berücksichtigt worden“, so Siedler. Er appellierte an die Bürger, grundsätzlich in Kronberg nicht wieder in die Bauweise der 70er Jahre zu verfallen, wo Straßenerneuerung eine Asphaltierung ohne jegliches Grün und Gestaltung bedeutet habe. „Die grundhafte Erneuerung dieser zwei Straßen wird nicht teurer oder günstiger durch die gewünschte Wegnahme der Bäume“, betonte er einmal mehr. Jedoch beuge sich das Planungsamt hier dem mehrheitlichen Willen.

Den Stadtverordneten lag zu diesem Thema ein Antrag der KfB-Fraktion vor, der an diesem Abend mit 18:13 Stimmen ebenfalls eine Mehrheit finden sollte, nach Anpassung und Ergänzung seitens der Grünen. Darin wird der Magistrat aufgefordert, bei grundhaften Erneuerungen von Straßen vor der Vergabe von Planungsleistungen, den betroffenen Grundstückseigentümern und dem zuständigen Ortsbeirat die Grobplanung mit den zu erwartenden Kosten vorzustellen, diese anzuhören und deren Argumente und Anregungen – soweit wie möglich – einzubeziehen. Außerdem sollen zukünftig gepflasterte Parkbuchten – mit oder ohne Baumpflanzung – nicht standardmäßig vorgesehen werden, sondern als Option, die mit den Grundstückseigentümern und dem Ortsbeirat abzuwägen ist. Weiter soll geprüft werden, ob bei notwendiger Pflasterung wasserdurchlässige Materialien verwendet werden können. „Eines muss aber klar sein“, meinte Udo Keil, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Grünen: „Die Planungshoheit der Stadt darf hier nicht aufgegeben werden“.

Weitere Entscheidungen

Diskutiert worden, obwohl seitens der Stadt aktuell in der Umsetzung, waren die CDU-Anträge „Funktionsverbesserungen in der Tiefgarage am Berliner Platz“ und die Vorlage einer „Anlagerichtlinie für Geldanlagen gemäß der Hinweise des Hessischen Innenministeriums zu Geldanlagen und Einlagensicherung“ (wir berichteten). Bei den einzelnen Punkten zu den Funktionsverbesserungen, die die Grünen noch ergänzten, ging es um bessere Markierungen für die Frauenparkplätze, um angepasste Bewegungsmelder, damit keiner in der Tiefgarage im Dunkeln tappen muss, und um die Änderung der Parkplatzmarkierungen im zweiten Untergeschoss der Tiefgarage. Wie in dem anderen Geschoss bereits geschehen, sollen die Parkraumbuchten aufgrund der angestiegenen Fahrzeugbreiten verbreitert werden, damit die Tiefgaragennutzer bequem ein- und aussteigen können. Die CDU ließ dennoch über ihren Antrag abstimmen und stieß auf mehrheitliche Zustimmung. Abgelehnt wurde allerdings ihr Antrag über die Vorstellung einer Anlagerichtlinie, da Bürgermeister Christoph König (SPD) bereits im Haupt- und Finanzausschuss darüber informiert hatte, dass eine Vorlage für Anlagerichtlinien im Mai vom Magistrat beschlossen worden sei und den Stadtverordneten in der kommenden Sitzungsrunde vorgelegt werde.

So fragte denn auch die Grünen-Fraktionsvorsitzende Mechthild Schwetje: „Warum vertun wir hier unsere Zeit mit müßigen Diskussionen, stecken unsere Energie in Anträge, die null Wirkung entfalten, und bürden auch der Verwaltung damit wieder mal überflüssige Arbeit auf? Das können wir doch besser, und ich finde, das sollten wir die kommenden fünf Jahre auch zeigen, dass wir das besser können.“ Auch der FDP-Stadtverordnete Stefan Griesser forderte die CDU auf, den Antrag zurückzuziehen. Diese stellte ihn dennoch und stießt damit auf mehrheitliche Ablehnung, bis zu dem Teil, dass die Stadt über ihre Anlagen nun in jeder Sitzungsrunde zusätzlich zum Quartalsbericht zu informieren habe.

Die Stadtverordneten entschieden in ihrer jüngsten Sitzung des Weiteren auch darüber, öffentliche Wasserampeln zwecks Sensibilisierung der Bevölkerung zur aktuellen Trinkwassersituation der Stadt im Stadtgebiet zu installieren (FDP-Antrag) und darüber, die Elektromobilität über mögliche weitere Stromtankstellen im Stadtgebiet zu fördern (Grünen-Antrag). Ebenfalls einstimmig wurde entschieden, der Stadtverordnetenversammlung ein Konzept zur Beschlussfassung vorzulegen, nachdem die bisher einmalig und individuell erhobenen Straßenbeiträge für alle zukünftigen und zum Stichtag 31. März noch nicht endabgerechneten Maßnahmen gestrichen und durch eine andere Form der Finanzierung ersetzt werden sollen. (CDU-Antrag). Dieses Konzept soll auch eine Übergangsregelung für diejenigen Beitragszahler enthalten, die in den vergangenen Jahren Straßenbeiträge entrichtet haben. Bei dem CDU-Antrag wird „ausdrücklich in das Ermessen des Magistrats gestellt“, wiederkehrende Straßenbeiträge oder eine andere Art der Finanzierung, beispielsweise über die Grundsteuer, vorzuschlagen.

Nach einstimmiger Zustimmung auch zu diesem Antrag in der Stadtparlamentssitzung beauftragten die Parlamentarier die Stadt außerdem, die Aufstellung von Unterflur-Altglascontainern in Neubaugebieten zu prüfen (UBG-Antrag) und in Hinblick auf das entstehende Baugebiet „Altkönigblick“ eine Anbindung des Verkehrs an die B 455 mit all ihren Vor- und Nachteilen zu prüfen (UBG-Antrag). Wie die UBG-Stadtverordnete Alexandra Sauber erläuterte, wolle man mit einer möglichen Anbindung eine „erhebliche Entlastung der innerörtlichen Straßen“ im Oberhöchstädter Ortskern erreichen.

Udo Keil von den Kronberger Grünen fand die Gründe für den Antrag „nachvollziehbar“, wies aber gleichzeitig darauf hin, dass die Hoffnungen, die hier geweckt würden, schnell enttäuscht werden könnten. Denn lasse man den Verkehr auf die B 455 abfließen, könne der Verkehr, aus Oberursel kommend, genauso in das Gebiet hineinfließen, womöglich mit dem Ergebnis, dass es keine Entlastung, sondern eine Belastung der Altkönigstraße gäbe. „Ich habe das Gefühl, wir öffnen hier die Büchse der Pandora“, sagte er. Da die UBG ihren Antrag jedoch in einen Prüfantrag umgewandelt hatte, stimmten alle Stadtverordneten dem Antrag zu.



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