Nächster Schritt in Sachen Erweiterung Kita Pusteblume

Kronberg (pu) – Im September 2019 segnete das Parlament die Erweiterung der in der Freiherr-vom-Stein-Straße 21 gelegenen städtischen Kindertagesstätte (Kita) „Pusteblume“ ab. Da ein zu eng geschnittenes Baufenster diesem Vorhaben entgegenstand, votierte die Stadtverordnetenversammlung im Juni 2021 mehrheitlich für eine Änderung des seit dem 29. Mai 1982 rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 117 „Kleine Lindenstruth“ für den betreffenden Teilbereich. Der im Rahmen einer Mehrfachbeauftragung von drei Architektenbüros entwickelte Entwurf, der am besten auf die Bedürfnisse der Kita Pusteblume abgepasst war, wurde ausgewählt und von der Stadtverordnetenversammlung am 23. Februar 2023 (Stadtverordnetenvorlage 5155/2023) beschlossen. Nach einem Grundsatzbeschluss zur Erweiterung der Kita Pusteblume am 18. April letzten Jahres (Stadtverordnetenvorlage 5242/2024) und der damit beschlossenen Kostenreduzierung musste der Hochbauentwurf nochmals überarbeitet werden.

Enttäuschung der Grünen

Am Abend des 4. Juli sind wiederum die Parlamentarier aufgefordert, final über den gemäß der aktuellen Rahmenbedingungen veränderten Entwurf abzustimmen. Die Chancen dafür stehen gut; sowohl im Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt (ASU) als auch im Kultur- und Sozialausschuss (KSA) gab es jeweils einstimmiges grünes Licht. Diskussionspotenzial ist dennoch vorhanden. Allen voran hat die Fraktion von Bündnis90/Die Grünen ihren Unmut über die aus Kostengründen herausgestrichenen Punkte „Dach- und Fassadenbegrünung“ sowie Regenwassermanagement zum Ausdruck gebracht und einen diesbezüglichen Änderungsantrag (finanzielle Mittelbereitstellung) angekündigt. Tenor: Man könne nicht von angestrebter Klimaneutralität bis zum Jahr 2035 reden und dann bei städtischen Bauvorhaben als derart schlechtes Vorbild agieren.

Kein finanzieller Spielraum

Bei allem Verständnis für diese Sichtweise hatte Erster Stadtrat Heiko Wolf vor der Diskussion im ASU dennoch in aller Deutlichkeit herausgehoben, dass beim von der politischen Mehrheit gedeckelten Kostenrahmen (von 5,4 Millionen reduziert auf gedeckelte 4 Millionen Euro), der sich dementsprechend im Haushalt widerfände, vermutlich kein finanzieller Spielraum für die gewünschten Klimaschutzmaßnahmen sei. „Sollten wir auf der Zielgerade sehen, dass noch Geld übrig ist, dann könnten wir eventuell dennoch dahingehend investieren“, so Wolf, der zu diesem Zeitpunkt die Hoffnungen nicht völlig begraben wollte. Mit Hinweis auf den langen und zeitverzögernden Weg der Kompromissfindung warnte der Baudezernent vor jeder „ändernden Marschrichtung“, die sich wiederum nachteilig auf die Zeitschiene auswirken würde. Auch die Leiterin des Fachbereichs Stadtentwicklung und Umwelt, Sandra Poschmann, machte keinen Hehl aus der „nicht besten Außenwirkung“ in Sachen Klimaschutzrealisierung. „Wir hätten ein Signal setzen können, was Bürger und Unternehmen eigentlich umsetzen sollen“, bedauerte sie die durch die politische Mehrheitsentscheidung gebundenen Hände. Letztendlich stand für Magistrat und Verwaltung jedoch der dringende Handlungsbedarf zur Schaffung zusätzlicher Kinderbetreuungsplätze im Vordergrund.

Bedarf lange bekannt

Aus einer bereits im Jahr 2019 vorgelegten Entwicklungs- und Bedarfsplanung im Bereich der Kinderbetreuung in Kronberg geht hervor, dass die zur Verfügung stehenden Betreuungsplätze den Betreuungsbedarf von Kronberger Familien nicht ganzjährig decken. Erhebliche Auswirkungen auf den Bedarf an Betreuungsplätzen haben die Neubebauung auf Baufeld VI „Schillergärten“, das Neubaugebiet „Am Henker II“, sowie die zukünftig entstehenden Wohnbebauungen auf Baufeld V, am Campus Kronberg, im Gebiet Bleichstraße-Bahnhofstraße, in der Friedensstraße und auf dem ehemaligen SGO-Gelände. Hinzu kommt, dass die Erfüllung des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz gefährdet ist. Um dem steigenden Bedarf gerecht zu werden, müssen Kindertagesstätten im gesamten Stadtgebiet erweitert werden. Vor diesem Hintergrund ist die Erweiterung der Kita Pusteblume um zwei zusätzliche Gruppen (jeweils eine Gruppe für U3- und Ü3-Kinderbetreuung) geplant.

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 117/1 „Kleine Lindenstruth, 1. Änderung“ zuzustimmen. Auf dieser Grundlage wird die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß Baugesetzbuch (BauGB) sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Die Aufstellung erfolgt als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB. Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden, sowie Träger öffentlicher Belange wurde im Sommer 2022 durchgeführt. Der Vorentwurf zum Bebauungsplan traf zunächst nur ein Mindestmaß an Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung, grünordnerische (im Grünordnungsplan festgelegte) sowie gestalterische Festsetzungen für das circa 0,6 Hektar große Plangebiet. Der auf Grundlage dessen entwickelte Hochbauentwurf für den Erweiterungsbau dient als Grundlage des Bebauungsplanentwurfes, der daraufhin in seinen Festsetzungen konkretisiert wurde. Der Bebauungsplanentwurf wurde bewusst nicht zu restriktiv gestaltet, um auch eine zukünftige Erweiterung der Kita zu ermöglichen. Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Anregungen und Hinweise sind im Entwurf des Bebauungsplanes berücksichtigt worden. Wesentliche Änderungen zum Vorentwurf des Bebauungsplans (StVV 5112/2022) sind hauptsächlich im Bereich der umweltschützenden Belange und des Artenschutzes erfolgt. Um den Belangen von Natur, Landschaft und Klima gerecht zu werden, ist eine Festsetzung zur langfristigen „Durchgrünung“ des Plangebietes ergänzt worden.

Entgegen des Klimaschutzkonzepts

Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung, Kosten für die Erweiterung der Kita zu reduzieren, beeinflusst die grünordnerischen Festsetzungen, die die bauliche Anlage betreffen. So ist die Dachbegrünung aus der Liste der Festsetzung gestrichen worden, obwohl es sich hierbei um eine standardmäßige Festsetzung handelt, die in anderen Bebauungsplänen der Stadt Kronberg bereits etabliert und sowohl ökologisch als auch klimatisch von großer Bedeutung ist. Weitere Aspekte wie Fassadenbegrünung, Regenwassermanagement und das Festschreiben von nachhaltigen Materialien wurden nicht im Entwurf zum Bebauungsplan aufgenommen. Damit verfolgt der Bebauungsplan nicht das von den Stadtverordneten im Klimaschutzkonzept (Stadtverordnetenvorlage 5115/2022) beschlossene ambitionierte Ziel der Klimaneutralität bis 2035. Ebenfalls bleibt der Bebauungsplan entgegen des beschlossenen Klimaanpassungskonzepts (StVV 5187/2023) weit hinter seinen Möglichkeiten für eine klimaangepasste Bebauung zurück. „Hiermit wird die Chance auf einen städtischen Bau mit Vorbildcharakter nicht ausgeschöpft“, so Erster Stadtrat Heiko Wolf. Es wird außerdem darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die oben genannten Aspekte in den eingehenden Stellungnahmen gegebenenfalls thematisiert werden. Wirtschaftliche Belange könnten in die Abwägung nicht eingestellt werden, da ihnen in der Regel der bodenrechtliche Bezug fehlt. Der Bebauungsplan schafft die Voraussetzungen für die kurzfristig anstehende Erweiterung der Kita. Darüber hinaus berücksichtigt er zukünftige Veränderungen am Gebäude, ohne das eine weitere Änderung des Bebauungsplanes zu einem späteren Zeitpunkt notwendig wird. Die Baugrenzen und die Grundfläche sind daher großzügiger bemessen als vom Hochbauentwurf gefordert. Auch die Schaffung von Wohnungen wird zukünftig weiterhin möglich sein, auch wenn dies der aktuelle Entwurf nicht vorsieht.



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