Senkung der Grundsteuer B: Antrag wegen Makulatur abgelehnt

Kronberg (pu) – Wie berichtet hatte die CDU-Fraktion in Kenntnis der noch Anfang Mai prognostizierten positiven Entwicklung der Steuereinnahmen in Kronberg einen Antrag eingebracht, wonach der Magistrat gebeten werden sollte zu prüfen, in welchem Umfang die Grundsteuer B ab Januar 2020 gesenkt werden kann. Antrieb der Christdemokraten war, die Bürgerinnen und Bürger nach den zurückliegenden harten Jahren des Sparzwangs und Steuererhöhungen an dieser positiven Entwicklung partizipieren zu lassen.

Klarstellung

Im Verlauf der jüngsten Stadtverordnetenversammlung berieten die Parlamentarier über dieses Ansinnen. Dabei entwickelte sich eine hitzige Debatte. Zuerst ergriff Bürgermeister Klaus Temmen (parteilos) das Wort und stellte klar, die positive Darstellung im Mai habe sich lediglich auf die Gewerbesteuer bezogen. Im Gegensatz dazu lägen die Einnahmen durch Einkommensteuer nach vorliegenden jüngsten Zahlen voraussichtlich 70.000 Euro unter der Kalkulation. Generell sei es weitaus ratsamer, sich im Zuge der anstehenden Haushaltsberatungen das Gesamtwerk der städtischen Finanzen anzusehen statt lediglich Einzelposten.

Rückendeckung erhielt Becker dagegen von der Wählergemeinschaft „Kronberg für die Bürger“ (KfB), die schon im Rahmen der Haushaltsberatungen im Frühjahr 2018 eine Senkung der Grundsteuer B beantragt hatte. „Dies wurde auch bestätigt im Schreiben der Kommunalen Aufsichtsbehörde vom 3. Juli 2018. Es war also an der Zeit, die Kronberger Bürger steuerlich zu entlasten, hatten sie doch in Zeiten der Haushaltsdefizite durch Steuererhöhungen mit vielen Millionen Euro zur Sanierung des Haushalts beigetragen“, argumentierte Co-Fraktionsvorsitzende Heide-Margaret Esen-Baur. Dies sei jedoch vor allem von Kämmerer Temmen und der CDU abgelehnt worden. „Eine Schwalbe macht noch keinen Sommer“, hatte deren Fraktionsvorsitzender Andreas Becker zu diesem Zeitpunkt bildlich die Finanzsituation beschrieben, deren Entwicklung noch mit aller Vorsicht zu verfolgen sei.

Schwalbenschwarm

Diese Auffassung hat sich nunmehr geändert.„Aus einer Schwalbe ist ein ganzer Schwarm geworden!“, warb Becker um Zustimmung. Bei aller Freude darüber äußerte Esen-Baur ihren Argwohn ob des Zeitpunkts. „Die KfB hält den jetzigen Antrag eigentlich nicht für notwendig, denn der Bürgermeister hat bereits im Frühjahr angekündigt, dass er die Grundsteuer weiter senken wird. Dies wird er im Rahmen der Haushaltsberatungen ohnehin tun. Aber ist es nicht merkwürdig, dass der Antrag der KfB abgelehnt wurde und nur wenig später der Bürgermeister und die CDU just eine Absenkung der Grundsteuer B beantragen? Das kann ja nur mit dem bevorstehenden Bürgermeisterwahlkampf zu tun haben …“, vermutete die KfB-Co-Fraktionsvorsitzende. Ungeachtet dessen signalisierte sie dennoch Zustimmung für den Antrag.

Legende und Schaufenster

„Um Legendenbildung vorzubeugen, mein Vorschlag hat nichts mit der Bürgermeisterwahl zu tun, das ist eine Mähr“, stellte Rathauschef Klaus Temmen direkt im Anschluss klar.

Deutlicher mit KfB und CDU ging der FDP-Finanzexperte Dietrich Kube ins Gericht. Er warf beiden Fraktionen vor, auf Kosten einer mittel- und langfristigen Finanzplanung auf schnellen Stimmenfang aus zu sein. „Um eine solide Haushaltspolitik zu betreiben, muss man den Gesamtkontext sehen!“ Als Beispiel nannte er die Situation zwischen 2009 und 2012, als nach mittlerweile vorliegenden Bilanzen in nur vier Jahren das Eigenkapital um 21 Prozent zurückgegangen war. „Aus der Vergangenheit sollte man lernen anstatt sich durch Schaufensteranträge aus der Ruhe bringen zu lassen!“, wählte er deutliche Worte. Im Interesse aller müsse nach wie vor langfristige solide Haushaltspolitik oberste Prämisse sein.

Gemeindesteuerrecht

Ins gleiche Horn stieß der SPD-Fraktionsvorsitzende Christoph König, der CDU und KfB vorwarf: „Auf Ihrem Wahlschild steht, wir sind es, die Euch (den Bürgern) das Geld wiedergeben!“ Vergessen worden seien allerdings ebenso wie bei der von der CDU im letzten Jahr geforderten Abschaffung der Straßenbeiträge Vorschläge „aus welcher Tasche die Stadt das Geld nehmen soll!“ Der Gipfel sei dabei jedoch, dass völlig verschwiegen werde, dass gemeindesteuerrechtlich in der kommunalen Haushaltssatzung festgelegt ist, dass die Hebesätze in jedem Haushaltsjahr überprüft und neu festgelegt werden müssen. Ganz zu schweigen von der aktuellen Entscheidungsfindung des Bundes in Sachen Grundsteuer B, deren Ausgang noch offen ist. „Eine Senkung der Grundsteuer B zum jetzigen Zeitpunkt wäre also von vorneherein fahrlässig“, bekräftigte König.

Bei der Abstimmung über den CDU-Antrag votierten lediglich zwölf Abgeordnete dafür bei 16 Gegenstimmen. Damit war der Antrag abgelehnt.



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